Mittwoch, 30. Dezember 2009

SpiegelTV über die Abzocke des Stromanbieters Flexstrom AG

Verbraucher, welche nach einem neuen, günstigeren Stromanbieter suchen, geraten in die Gefahr, auf die Machenschaften wie die des Stromanbieters Flexstrom AG aus Berlin reinzufallen.

Durch anfangs günstige Strompreise und eine Preisgarantie über drei Monate erscheint der Stromanbieter Flexstrom vielen Verbrauchern, die z.B. auf Vergleichsportalen für Stromanbieter (z.B. verivox) nach Alternativen zum bisherigen Stromversorger suchen, als die günstigste Alternative.

Das böse Erwachen folgt mit dem Ablauf der Preisgarantie. Sobald die dreimonatige Preisgarantie abgelaufen ist, werden die Preise drastisch erhöht, laut Verbraucherschützer „bis zu 30%“. Diese Preissteigerung wird dem Flexstrom-Kunden allerdings nur in einer, wie ein Werbeflyer anmutenden, Postsendung mitgeteilt, welche bei den meisten Kunden wohl ungelesen im Altpapier landet und auch ansonsten so geschickt formuliert ist, dass auch die Stromkunden, die diesen Flyer lesen kaum daraus entnehmen werden, dass damit eine drastische Preiserhöhung einhergeht. Auf Worte wie „Preiserhöhung“ wird gänzlich verzichtet und die relevanten Informationen sind mitten in einem langen Text versteckt.
Auch der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis auf ein Kündigungsrecht, wird lediglich im Kleingedruckten in der Fußnote erwähnt.



Quelle: Youtube/TheTurboPeter

Im Kanal des Youtube-Nutzers "TheTurboPeter" findet sich übrigens ein weiterer interessanter Bericht über einen anderen Stromanbieter, nämlich Teldafax.
Auch hier scheinen die Praktiken alles andere als verbraucherfreundlich zu sein:

Top-of-Software.de - Alte Abzocke unter neuem Namen

Die Abzocke rund um Opendownload.de alias Softwaresammler.de der Content Services Ltd. bekommt eine neue Hülle, während sich am faulen Kern nichts ändert.

Mal wieder scheint der Name des "Projektes" auf Grund unzähliger Presseberichte und Einträgen bei Google, welche von der Zahlung (zurecht) abraten, „verbrannt“, oder man versucht gar, sich durch eine Neufirmierung möglicher juristischer Konsequenzen zu entziehen. Daher zockt man nun mit neuer Firma und unter neuer Domain weiter ab.

Statt opendownload.de oder softwaresammler.de versucht man nun über die Domain Top-of-Software.de die Verbraucher in die Abofalle zu locken. Statt der Content Services Ltd. zeigt sich hierfür die Antassia GmbH verantwortlich.

Sonderliche Mühe die Urheberschaft des neuen Abzockdienstes zu verschleiern, gab man sich offensichtlich nicht. So ist leicht zu erkennen, dass es sich bei www.top-of-software.de der Antassia GmbH lediglich um den Nachfolger von Softwaresammler.de/Opendownload.de der Content Services Ltd. handelt, wie in diesem Bericht auf Abzocknews.de ausführlich beschrieben wird.

Verbraucher die auf Top-of-Software.de reingefallen sind, ist das selbe Vorgehen zu raten, zu dem Verbraucherschutzjurist Saller schon bzgl. Opendownload.de riet und welches hier nachzulesen, bzw. als Video anzuschauen ist.

Mittwoch, 16. Dezember 2009

Konto von Proinkasso gepfändet

Auch wenn es lange überfällig ist, ist es erfreulich zu sehen, dass die Behörden immer häufiger effektiv gegen Internetabzocker vorgehen.

Das Inkassounternehmen, welches in den vergangenen Jahren immer wieder durch den Versuch auffiel, (vielfach ungerechtfertigte) Forderungen für Abzocker einzutreiben, ist die Proinkasso GmbH.
Nachdem Proinkasso nun auch Forderungen für das Abzockprojekt Mega-Downloads.net eintrieb, wurde das Konto von der Staatsanwaltschaft gepfändet, wie der Hessische Rundfunk berichtet.

Dieses war der einzig logische Schritt, denn die Verantwortlichen von Mega-Downloads.net wählten offensichtlich Proinkasso nur als Ausweichmöglichkeit, da die Staatsanwaltschaft den hauseigenen, oder zumindest verbundenen Inkassounternehmen, wie der L&H GmbH aus Hannover, bereits die Konten pfändete.

Wer die Forderungen von Proinkasso bzgl. Mega-Downloads.net nicht, oder erst nach Kontokündigung durch die Bank zahlte, hat Glück gehabt. Alle anderen sollten sich an die Anweisungen des Bad Homburger Rechtsanwalt Axel Dierolf halten, um ihr Geld zurückzufordern:

Hierfür muss man sich zunächst schriftlich an das Inkassobüro wenden und eine Frist setzen, bis wann das Geld zurückgezahlt werden soll. Wenn dann nichts passiert, sollte "man sich an einen Anwalt wenden, der wird dann relativ zügig eine Klage bei dem zuständigen Gericht einreichen auf Rückzahlung des gezahlten Betrages zuzüglich etwaiger Kosten und Verzugszinsen", rät der Bad Homburger Rechtsanwalt Axel Dierolf.

Weitere, ausführliche Informationen rund um das Firmengeflecht von Mega-Downloads, finden Sie auf inside-megadownloads.

Donnerstag, 10. Dezember 2009

software-heute.de - Neuer Abzockversuch aus Wistedt

Bereits vor einiger Zeit berichteten wir über die Abzock-Seite extreme-downloads.net des Daniel Popp aus Wistedt.
Nachdem diese eher mäßig erfolgreich schien und schnell wieder in der Versenkung verschwand, versucht man offensichtlich diesmal mit der Seite www.software-heute.de und der Firma iNet Online den Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Hierbei hat man die Masche von online-downloaden.de übernommen.
Auf der eigentlichen Seite des Abzockportals software-heute.de ist ein relativ deutlicher Preishinweis zu finden...

...doch wird keiner der in die Abofalle getappten Nutzer diese jemals gesehen haben können, werden die Verbraucher durch Werbeanzeigen in Suchmachinen doch gleich auf die Anmeldeseite http://software-heute.de/anmeldung.php weitergeleitet, auf welcher aber jegliche transparente Preisangabe fehlt.
Wie auch bei online-downloaden.de ist der Preis gut überlesbar am unteren rechten Rand am Ende eines Fliesstextes versteckt.


Ebenso wie bei vergleichbaren Abofallen, wie z.B. opendownload.de/softwaresammler.de und online-downloaden.de, ist hier reingefallenen Verbrauchern erneut Folgendes zu raten:

- Zahlen Sie auf keinen Fall!
- Lassen Sie sich nicht von Rechnungen, Mahnungen oder Schreiben eines Inkassobüros oder Anwaltes einschüchtern!
- Nur beim sehr unwahrscheinlichen Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte, muss diesem fristgerecht widersprochen werden.

Bei Unsicherheiten oder für individuelle Rechtsberatung können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden, oder z.B. eine Anfrage bei frag-einen-anwalt.de stellen.

Auch sollte man auf keinen Fall die als Kontakt-Telefonnummer genannte, teure 0900-Nummer wählen. Abgesehen davon, dass es i.d.R. äusserst fruchtlos ist, mit solchen Abzockern in Kontakt zu treten, sollte man dann dieses schriftlich machen.

Da es evtl. manchen reingefallenen Verbraucher beruhigen dürfte, sei erneut auf den ZDF-Bericht über den vergleichbaren Abzocker opendownload.de und die Aussagen vom Juristen Marcus Saller von der Verbraucherzentrale verwiesen:
Opendownload.de-Abzocke - Das ZDF-Magazin WISO berichtet


Nachtrag:


Offensichtlich ist von Daniel Popp eine grossangelegte Abzocktour geplant. Wie auf antiabzockenet.blogspot ausführlich dargelegt wird, betreibt dieser neben software-heute.de viele weitere Seiten, die auf die Täuschung der Nutzer zielen:

* Lieferantenkontakte.com
* Deutscher-Fabrikverkauf.de
* Restpostenfirma.de
* der-restposten-blog.de
* restposten-kleinanzeigen.de
* restposten-grosshandel.com
* grosshandel-import.de
* retimex.com

Quelle: Abzocke mit Fabrikverkauf diesmal von iNet Online GbR

Dienstag, 17. November 2009

Staatsanwaltschaft Hamburg sichert Abzocker-Konten

Auch wenn mitlerweile die Abzocke über das Portal 99downloads.de beendet und stattdessen der Nachfolger online-downloaden.de ins Netz genommen wurde, ist es erfreulich zu sehen, dass die Behörden zumindest in diesem Fall dem Treiben nicht einfach zuguckten, sondern aktiv wurden.
So wurden jetzt die Konten der Belleros Premium Media Ltd., Beitreiberin von 99downloads.de, sowie des mahnenden Anwalts Sven Schulze, wegen Verdacht des Betruges und zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe für die Geschädigten, von der Staatswaltschaft Hamburg gesichert.

Staatsanwaltschaft Hamburg

6802 Js 11/09

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg (Geschäfts-Nr. 6802 Js 11/09 [7450 Js 226/09]) gegen die Beschuldigten Rechtsanwalt Sven Schulze und Sascha Alexis Schüßler wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit den unter der Firma Belleros Premium Media Limited über die Webseite http://www.99downloads.de angebotenen Internet-Dienstleistungen sind im Wege der Beschlagnahme zum Zweck der Rückgewinnungshilfe für die Geschädigten die nachstehend genannten Vermögenswerte gesichert worden:

Forderungen des Sven Schulze gegen
a)

die Commerzbank AG, Service Center Pfändungen Dresdner Bank, Koppenstraße 93, 10243 Berlin, aus dem Konto Nr. 200/ 09 383 128 00 bei der Dresdner Bank in Höhe von 63.900,73 € (Stand: 09.06.2009),
b)

die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, Marienplatz 9, 19053 Schwerin, aus dem Konto Nr. 171 000 9370 in Höhe von 733,50 € (Stand: 24.09.2009),
c)

die Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg eG, Amtsweg 4, 29439 Lüchow, aus dem Konto Nr. 170 2058 100 in Höhe von 21.302,91 € (Stand: 06.11.2009).

Diese Mitteilung soll den Geschädigten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Eine formlose Anmeldung von Ansprüchen bei der Staatsanwaltschaft hat keine Rechtswirkungen und ist deshalb zwecklos; eine Verteilung gesicherter Werte durch die Staatsanwaltschaft findet nicht statt. Geschädigte, die beabsichtigen, auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen, mögen sich mit einem Rechtsanwalt oder einer öffentlichen Rechtsauskunftsstelle in Verbindung setzen. Diese können über die zur Durchsetzung der Ansprüche einzuleitenden zivilrechtlichen Schritte Auskunft erteilen. Die Staatsanwaltschaft ist zur Erteilung weiterer Auskünfte über die von den Geschädigten zu ergreifenden Maßnahmen nicht befugt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesamtzahl der Geschädigten mindestens 2.232 beträgt und sich der Gesamtschaden auf mindestens 246.167,28 € beläuft.

Etwaige die Sachermittlungen betreffende Akteneinsichtsanträge müssen bei der Abteilung 74 der Staatsanwaltschaft Hamburg unter der Geschäfts-Nr. 7450 Js 226/09 und nach Anklageerhebung gegebenenfalls beim zuständigen Gericht gestellt werden. Bei der Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg befinden sich unter der Geschäfts-Nr. 6802 Js 11/09 lediglich die die Sicherungsmaßnahmen betreffenden Aktenteile. Durch die Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg kann wegen der Vielzahl der Geschädigten Akteneinsicht nur bei Abholung der Akte im Dienstgebäude in Hamburg und nur für jeweils einen Tag gewährt werden; eine Versendung kommt – jedenfalls derzeit – nicht in Betracht.

Weiter wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Arrestvollziehung oder Zwangsvollstreckung gemäß § 111g StPO der Zulassung durch das Gericht bedarf.

gez. B., Staatsanwalt

Quelle: ebundesanzeiger - gefunden auf inside-megadownloads.blogspot.com

Wie überzeugt Anwalt Sven Schulze selber von seiner Tätigkeit war, zeigt dass er sich flüchtend hinter seiner Aktentasche versteckte.

Mittwoch, 14. Oktober 2009

Akte 09 berichtet über abcload.de

60 Euro Jahresgebühr verlangen die Betreiber von abcload.de für das bereitstellen von Computer-Programmen. Der Haken an der Sache: Es handelt sich um Software, die sogar der Hersteller gratis anbietet, sogenannte Freeware. Eine klassische Abo-Falle auf den Spuren von Vorbildern à la „Opendownload.de“ oder „mega-downloads.net“. Abcload ist erst seit wenigen Wochen auf dem Markt – aber in den Augen von Verbraucherschützern ist dieses Projekt etwas ganz Besonderes - denn den Machern ist ein schwerwiegender Fehler unterlaufen. AKTE-Reporter stellen einen der Hintermänner zur Rede.

Sonntag, 11. Oktober 2009

Akte09 über Abzocke mit SCHUFA-freien Krediten

Sat1 Akte09 berichtet über die Abzocke mit (angeblichen) SCHUFA-freien Krediten.
Im Besonderen geht es um die Firmen Delta Kredit, sowie UGV Inkasso.

Delta Kredit verspricht Kredite trotz negativen SCHUFA-Einträgen, hat aber (wie zu erwarten war) scheinbar wenig Interesse dadran hat, den meist hoch verschuldeten Personen einen weiteren Kredit zu verschaffen. Dafür hofft Delta Kredit offensichtlich auf Abschluss eines Bausparvertrages und lockt den Verbraucher durch kleingedruckte Klauseln in die Kostenfalle.

Diese fragwürdigen Kosten versucht dann UGV Inkasso mit "überbordender Gebührenphantasie", wie es der Experte der Schuldnerberatung nennt, einzutreiben, so dass aus der eigentlichen kleinen Forderung irrwitzig hohe Beträge werden.
Gewarnt wurde vor den Praktiken von UGV Inkasso schon vielfach, so auch von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Ebenso berichteten die ARD-Sendungen Plusminus und Panorama und andere Medien über UGV Inkasso und deren fragwürdigen Praktiken.
Etwas Positives über dieses Inkassounternehmen zu finden ist, obwohl dieses laut Berichten massiv gegen kritische Berichtserstattung vorgeht, wahrlich schwer.

Mittwoch, 7. Oktober 2009

Plusminus - Abmahnungen als Geschäftsmodell

Die ARD-Sendung Plusminus berichtete gestern über Abmahnungen gegen private Ebay-Verkäufer, die durch ihre Verkäufe angeblich gegen das Wettbewerbsrecht verstossen hätten.
Hierbei liegt allerdings in vielen Fällen der Verdacht nahe, dass der konkurrierende Händler sein Geschäft nur zum Schein (wohl gar im Auftrag des abmahnenden Anwaltes) betreibt, um so als Wettbewerber gegen vermeintliche UWG-Verstösse vorgehen zu können.
Leider lassen sich viele Ebay-Verkäufer durch anwaltliche Schreiben und die Furcht vor möglicher Weise hohen Gerichtskosten beeindrucken und zahlen.

Was die Plusminus-Recherchen ergaben, dass ein scheinbar mittelloser Computerhändler, ohne eigenen Computer, oder irgendetwas, das auf gewerblichen Handel schliessen lässt, angeblich einen Anwalt beauftragt, der Ebay-Verkäufer abmahnt und hohe dreistellige Kosten für sein (in vielen Fällen standartmässiges) Schreiben verlangt, ist keineswegs ein Einzelfall.
Auch in der Vergangenheit gab es ähnliche Fälle, die ans Tageslicht kamen, sofern sich die Abgemahnten gegen diese Abmahnung wehrten; z.B der Fall eines Ebay-Shops mit grademal maximal 200Euro Umsatz im Monat, der über einen Anwalt, der ("rein zufällig") auch noch der Neffe des Inhabers des Ebay-Shops ist, ein Dutzend Wettbewerber per Standartabmahnungen abmahnen liess. Von den Abgemahnten wurden jeweils hohe dreistellige Beträge an Anwaltskosten verlangt, siehe OLG Hamm, Az. 4 U 211/08.
Unwidersprochen hat die Beklagte dargelegt, dass die Klägerin einen monatlichen Umsatz von maximal 200,00 € erzielt. Wenn dann noch der Anwalt der Klägerin der Neffe des Inhabers der Klägerin ist, schließt sich der Kreis, dass die Abmahntätigkeit der Klägerin nicht deshalb erfolgt, um die Wettbewerber zum Schutz ihrer eigenen Tätigkeit zu wettbewerbsrechtskonformem Verhalten anzuleiten, sondern dass die Klägerin hier nur eine gewinnbringende Beschäftigung betreiben will.

Der Rat von eBay-Experte Axel Gronen, Betreiber von Wortfilter.de, für Privatverkäufer:
„Verkaufen Sie nichts über eBay, es ist einfach zu gefährlich. Das Risiko, abgemahnt zu werden oder anderen Ärger zu bekommen, steht in keinem gesunden Verhältnis zu dem Ertrag, den man erzielen kann.“

Sonntag, 27. September 2009

MDR-Bericht über die ProInkasso GmbH

Nahezu täglich kommen neue Presseberichte oder Warnungen von Polizeidienststellen und Verbraucherschutz-Verbänden bzgl. dem dubiosen Inkasso-Unternehmen ProInkasso GmbH, welches immer wieder dadurch auffällt, dass es fragwürdige, bzw. oftmal völlig unberechtigte Forderungen versucht einzutreiben.
Um die Verbraucher trotz Ungerechtfertigtkeit der Forderungen zur Zahlung zu bewegen, wird mit wilden Drohungen gearbeitet, die dem Verbraucher suggerieren sollen, bei Nichtzahlung könnten ihm Probleme bei künftigen Vertragsabschlüssen ect. drohen.

Im MDR-Beitrag geht es im Besonderen um einen Verbraucher, der (ungerechtfertigte) Forderungen für die IM Internet Media Ldt. begleichen soll.
Die IM Media Internet Ltd. ist Betreiberin von Seiten wie dein-schicksal.cc, welche nicht nur eine typische Abofallen-Seite war, bei welcher die Preisklausel im Kleingedruckten der Fussnote versteckt war, sondern es wurden offenbar Namens- und Adressdaten von Verbrauchern beschafft, die dann die Einlogdaten zugesendet bekamen und ihnen unterstellt wurde, sie hätten sich auf fraglicher Seite registriert, wie Nutzer berichten.

Mittwoch, 16. September 2009

Mega-Downloads.net und der Versuch die Opfer von einer Strafanzeige abzuhalten

Auf dem Blog eines ehemaligen Mitarbeiters des Firmengeflechtes rund im Mega-Downloads.net und andere Abofallen, wie z.B. antivirus-security.net, entdeckten wir folgende wirre Aussage, welche Verbraucher, die sich über die Forderung von Mega-Downloads bei deren "Support" beschweren, als Antwort bekommen:
Im Falle wenn Sie uns bei der Polizei anzeigen, werden wir selbstverständlich mit der Polizei kooperieren um dieses Missverständnis schnellstmöglich zu bereinigen.
Durch das Auflegen unserer Geschäftsbedingungen wird die Polizei feststellen, dass alles mit rechten Dingen abläuft.

In diesem Fall werden Sie aufgrund einer falschen Anzeige, angezeigt werden.

Der letzte Satz ist einfach als dreiste Einschüchterung zu bewerten, die jeglicher Grundlage entbehrt. Es kann wohl vermutet werden, dass so die sich getäuscht, genötigt oder erpresst gefühlten Verbraucher von dem Erstatten einer Strafanzeige abgehalten werden sollen.

Wie sehr die Staatsanwaltschaft Hannover feststellte, dass (so wie es die Veranwortlichen von mega-downloads.net gerne darstellen) angeblich "alles mit rechten Dingen abläuft", zeigte wohl die die Einfrierung der Konten, sowie die Ermittlungen der StA Hannover:
Alle Geschädigten von Mega-Downloads.net, die von der L & H GmbH in Hannover einen Brief bekommen haben und sich nie dort angemeldet haben, sollen sich schriftlich als Zeugen melden: Staatsanwaltschaft Hannover, Postfach 109, 30001 Hannover. Das Aktenzeichen lautet: 5302 Js 41769/09.

Sat1-Akte - Mega-Downloads.net, Lockvolgelseiten und Hintermänner

Das Millionengeschäft mit den Abofallen: AKTE stellt den ersten Hintermann

Ein ehemaliger Abzocker packt weiter aus – für die Internet-Falle „mega-downloads.net“ hat Claus F. monatelang Zehntausende Rechnungen und Mahnschreiben verschickt. Jetzt dient er bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft als Kronzeuge – belastet die Hintermänner schwer. AKTE hakt nach und lüftet das Geheimnis der so genannten „Landing-Pages“, die es erst möglich machen, das Hunderttausende Internet-Nutzer in die Falle tappen




Die Anmeldeseite, welche im Akte-Beitrag mehrmals zu sehen ist, auf der die Kosten unterstrichen dargestellt sind, ist allerdings auch nicht die Seite, auf welche wohl die meisten Nutzer reinfielen. Der unterstrichene Kostenhinweis wäre wohl vielen aufgefallen.

Gewöhnlich wurden bei Mega-Downloads.net die Nutzer auf Anmeldeseiten gelockt, auf der die Kostenklausel nur in einem langen Fliesstext versteckt war, ohne das diese unterstrichen war. Dazu waren noch völlig irrelevante Textbestandteile per Fettschrift und Unterstreichung hervorgehoben, um vom Relevanten, der Preisangabe, abzulenken:
Aber selbst diese, im Fliesstext verstecke Kostenangabe, haben viele der reingefallenen Nutzer niemals sehen können. Da die Kostenklausel in Bildform gestaltet war, wurde diese auf so manchem Computer nicht angezeigt, wie Akte selber bereits berichtete und passend feststellte:
"Der Preis - mal gross, mal klein, mal fehlt er ganz"

Montag, 14. September 2009

win-loads.net ist zurück - Alte Abzocke, neues Seiten-Layout

Nach dem es um www.win-loads.net in letzter Zeit sehr ruhig geworden war, da dieser "Dienst" nahezu nicht mehr über Google, bzw. einschlägige Warez-Seiten und Videohoster beworben wurde, scheint win-loads.net jetzt wieder auf der Suche nach den letzten verbliebenden Verbrauchern, die auf solche Maschen reinfallen und sich durch genügend Druck auch noch zur Zahlung bewegen lassen.
Z.B. werden über Yahoo sog. Lockvogelseiten beworben, die den Nutzer auf Domains wie www.herunterladen.me/winrar verweisen, welche wiederum direkt zu win-loads.net führen.

Statt wie ehemals der Schweizer Briefkastenfirma media intense GmbH, ist nun laut Impressum eine Briefkastenfirma aus Dubai für die Abzocke verantwortlich, nämlich die Digital Equipment FZE, Geschäftsführer Robin Cherian, der bereits als "Geschäftsführer" für die Facelab FZE, welche mit Gesichtsanalyse.com versuchte die Verbraucher abzuzocken, seinen Namen hergab, womit man vermuten darf, wer die eigentlichen Hintermänner von win-loads.net sein dürften, wie man z.B. diesem Artikel auf Abzocknews.de entnehmen kann.
Die jetzige Betreiber(briefkasten)firma, Digital Equipment FZE, ist übrigens schon in der Vergangenheit im Zusammenhang mit win-loads.net aufgefallen. Damals betrieb man sog. Lockvolgelseiten, die auf win-loads.net, damals noch betrieben von der media intense GmbH, verwiesen.

Eine besondere Änderung hat sich an der Gestaltung der Seite von www.win-load.net ergeben.
So sind dort grosse Banner bekannter Unternehmen (Quelle, O2) auf den Seiten zu sehen.
Da diese Banner aber zu keinem Link führen, der auf irgendeine Art (z.B. durch Klick, oder Verkaufsprovisionen) vergütet wird, ist davon auszugehen, dass diese Banner nur dazu dienen, diesem dubiosen "Dienst" durch die Nutzung bekannten Firmennamen einen augenscheinlich seriösen Anstrich zu verpassen, bzw. dem Verbraucher zu suggerieren, es handelt sich um ein werbefinanziertes Gratis-Angebot.
Ob Quelle, O2 und Co begeistert davon sein werden, dass dieser Abzockdienst deren guten Namen missbraucht, ist wohl mehr als fraglich.

Weniger plakativ als die Banner, ist dagegen mal wieder die Preisangabe. Diese ist bestens überlesbar im Fliesstext des zweiten Textblockes am rechten Rand versteckt.
Auch mit der, laut des Landgerichts Mannheim, rechtswidrigen Klausel, dass der Kunde durch Setzen eines Häkchens (angeblich) auf sein Widerrufsrecht verzichtet, wird gearbeitet.

Mal wieder kann Betroffenen, die auf win-loads.net reingefallen sind, nur geraten werden,
sich nicht einschüchtern zu lassen und auf keinen Fall zu zahlen.
Lediglich beim unwahrscheinlichen Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, muss man diesem fristgerecht innerhalb von 14 Tagen widersprechen.

Bei Unsicherheiten sei erneut eine Anfrage bei frag-einen-Anwalt.de oder die Kontaktaufnahme mit der Verbraucherzentrale empfohlen.


Nachtrag:
Bereits vor einiger Zeit berichtete Rechtsanwalt Michael C. Neubert in seinem Blog über win-loads.net. Sein eindeutiger Rat:
Bitte lasst Euch nicht von den Mahnungen etc. verrückt machen und steckt nicht so viel Energie in die Sache! Einfach Ruhe bewahren! Ein Einschreiben in die Schweiz zu schicken, verursacht nur Kosten und bringt wohl nix!
Quelle: Abofalle: win-loads.net der media intense gmbh

Sonntag, 2. August 2009

Opendownload verliert kläglich vor Gericht.

Die Betreiberin der Abofalle opendownload.de, die von Alexander Varin vertretene Content Service Limited, Mundenheimer Str. 70 in 68219 Mannheim, musste nun vor dem Amtsgericht Mannheim eine weitere Niederlage auf ganzer Linie einstecken.

Zum vollständigen Artikel der Kanzlei Richter, welche den Verbraucher vertrat.

Dienstag, 28. Juli 2009

Gulli.com: das Vorzeigeportal der Internetmafia

In Form einer Pressemittelung veröfentlichte jüngst erneut das Finanzportal gomopa.net ein sehr interessantes, aufschlussreiches Interview und Recherchen über die Machenschaften der "Internet-Mafia".
Die dort gemachten Aussagen eines Insiders gehen gar über vieles hinaus, was Kritiker Gulli.com-Besitzer Valentin Fritzmann vorwerfen, der sich nach dubiosen Geschäftsmodellen stets geläutert zeigte und versuchte, sich als "seriöser Geschäftsmann" zu präsentieren, um dann aber scheinbar noch schlimmer weiterzumachen als Vorher.

Nach den Aussagen eines Insiders wird durch diverse Fritzmann-Dienste offensichtlich nicht nur über die altbekannte Abofallen-Masche abgezockt; auch von gekauften, durch eigentlich kostenlose Dienste und durch Gewinnspiele gewonnene Adress-Daten, an welche dann massenhaft Inkassobriefe geschickt werden, ist die Rede:
Insider: "Erstens, Gulli wirbt für Firstload. Firstload wirbt für anonymes kostenloses unbegrenztes Herunterladen von Programmen innerhalb von zwei Wochen. Wer es schafft, nicht in die Falle zu tappen, also unter 3 Gigabyte bleibt, hat ja dennoch seine Daten eingegeben, obwohl das Herunterladen doch anonym sein soll. Er bekommt einen Inkassobrief."
(...)
Insider: "Das läuft über Pop-Ups und Browser-Spiele. Valentin Fritzmann behauptet immer, er entwickelt neue Online-Spiele und bringt sie auf den Markt. Aber das ist Quatsch. Er verwaltet nur Geld. Er beauftragt die sogenannte Rumänenbande mit der Entwicklung von Browser-Spielen. Das sind Matthias Müller (32) und Abdulla Saleh (32) von Mymovies, elicious, EyeStar und networx aus der Leopoldstraße 19 in München und Nico Gabriel Carjea, mit dem sie in Sibiu (Hermannstadt in Rumänien) die Firma SC Net Venture SRL betreiben. Sie sind zum Beispiel dafür verantwortlich, wenn beim Surfen im Internet plötzlich ein Popup-Fenster aufgeht mit den Worten: Sie haben einen Z4 gewonnen. Man braucht nur seine Daten eingeben, schon ist man dabei. Das geht auch bei den kostenfreien Test-Spielen. Eingetrieben wird das Geld dann über Collector, Support & Service und Web Service von Frank Babenhauserheide. Und über den Buchhalter der Fritzmänner, Reinhard Pils, in Wien kommt das Geld nach Österreich oder zu Briefkasten-Treuhandfirmen in Dubai."
(...)

Insider: "Ja, das wird immer wieder von den Fritzmännern oder anderen Chefs als Ausrede ins Spiel gebracht. Mega-Downloads.net würde angeblich 100 Affiliates haben. Das sind Leute, die Adressen mit Bankverbindungen für 50 Cent kaufen und dann an Mega-Downloads für 15 Euro und mehr pro Adresse verkaufen. Mega-Downloads würde erst merken, dass die Adressen nicht stimmen, wenn Widersprüche kommen. Dann seien die Affiliates über alle Berge. Doch dies ist nur eine Ablenkung von der Wahrheit. Das Geschäft würde sich für Mega-Downloads doch gar nicht rechnen, weil erfahrungsgemäß nur ein bis zwei Prozent der Angeschriebenen auch wirklich zahlen. Deshalb gibt es diese Geschäfte in Wirklichkeit gar nicht. Und Betrug wäre es ja allemal, eine Adresse zu verwenden, wenn man gar nicht sicher ist, dass derjenige überhaupt auf einer Aboseite war."
Zur vollständigen, sehr lesenswerten Pressemittelung



Die Staatsanwaltschaft Hannover bittet weiter um Mitarbeit:


Alle Geschädigten von Mega-Downloads.net, die von der L & H GmbH in Hannover einen Brief bekommen haben und sich nie dort angemeldet haben, sollen sich schriftlich als Zeugen melden: Staatsanwaltschaft Hannover, Postfach 109, 30001 Hannover. Das Aktenzeichen lautet: 5302 Js 41769/09.

Donnerstag, 23. Juli 2009

online-downloaden.de - Download-Abzocke eines Lockvogels

Da sich immer noch genügend Verbraucher zu finden scheinen, die auf die gängige Abofallen-Masche reinfallen und davon wiederum einige sich auch noch einschüchtern lassen und zahlen, schiessen stetig neue Abzock-Dienste wie Pilze aus dem Boden.

Jetzt ist auch Michael Bardenhagen mit seinem Abzockdienst www.online-downloaden.de und der Online-Downloaden-Service Limited Company vertreten.

Auf der Hauptseite des "Dienstes" ist zwar eine relativ deutliche Preisangabe zu finden....


...diese wird aber wohl kein Einziger der reingefallenden Verbraucher jemals zu Gesicht bekommen haben, wird doch über Yahoo-Ads und Lockvogel-Seiten direkt auf die Anmeldeseite geleitet, auf der die Preisklausel lediglich leicht übersehbar am unteren rechten Rand versteckt ist:


Betroffende, die auf online-downloaden.de reingefallen sind, ist mal wieder das übliche, richtige Vorgehen empfohlen, wie es z.B. hier vom Juristen Saller der Verbraucherzentrale bzgl. des Abzockdienstes opendownload.de in der ZDF-Sendung WISO kundgetan wird:
Nicht einschüchtern lassen!
Auf keinen Fall zahlen!

Nur beim eher unwahrscheinlichen Fall, dass ein gerichtlicher(!) Mahnbescheid zugestellt wird, muss man diesen fristgerecht innerhalb von 14Tage widersprechen.

Bei Unsicherheiten ist für individuelle Rechtsberatung eine Anfrage bei der Verbraucherzentrale oder bei frag-einen-Anwalt empfohlen.

Michael Bardenhagen ist übrigens kein Unbekannter. Bis vor Kurzem fiel er durch unzählige sog. Lockvogelseiten auf, für welche z.B. bei Google und Yahoo Anzeigen geschaltet wurden und die dann auf andere Abzockportale wie 99downloads.de und online-zitatesammlung.de verwiesen.
Auf Grund der einstigen Postadresse der Online-Downloaden-Service Limited Company ist wohl von einer Verbundenheit zu der Belleros Premium Media Ltd., Betreiberin von 99downloads.de auszugehen, sofern es sich bei online-downloaden.de nicht gar um den Nachfolger handelt.
Für Letztes würde sprechen, dass die gängigen Lockvogelseiten, die vorher auf 99downloads.de verwiesen, jetzt den Nutzer zu online-downloaden.de führen.

Mehr über den "Lockvogel" Michael Bardenhagen finden Sie unter abofallen.biz.

-Update-
Gegen 99downloads.de, den Vorgänger-"Dienst" von Online-Downloaden.de, wurde jetzt die Staatsanwaltschaft Hamburg aktiv und sicherte die Konten zwecks Rückgewinnungshilfe für Geschädigte:
Staatsanwaltschaft Hamburg sichert Abzocker-Konten

-2. Update-

Wie beim Vorgänger 99downloads.de, ist mitlerweile die Staatsanwaltschaft Hamburg auch gegen Online-downloaden.de, bzw die Betreiber(briefkasten)firma Online Downloaden-Service Ltd. und die damit im Zusammenhang stehenden Inkassounternehmen, z.B. die OA Online Abrechnungen GmbH etc. aktiv geworden und hat mehrere Konten eingefroren und insgesamt über 1,3 Mio Euro sichergestellt.

Geschädigte sollten sich einen Anwalt nehmen und mit dessen Hilfe das eingezahlte Geld zurück fordern.

Diese Mitteilung soll den Geschädigten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Eine formlose Anmeldung von Ansprüchen bei der Staatsanwaltschaft hat keine Rechtswirkungen und ist deshalb zwecklos; eine Verteilung gesicherter Werte durch die Staatsanwaltschaft findet nicht statt. Geschädigte, die beabsichtigen, auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen, mögen sich mit einem Rechtsanwalt oder einer öffentlichen Rechtsauskunftsstelle in Verbindung setzen. Diese können über die zur Durchsetzung der Ansprüche einzuleitenden zivilrechtlichen Schritte Auskunft erteilen. Die Staatsanwaltschaft ist zur Erteilung weiterer Auskünfte über die von den Geschädigten zu ergreifenden Maßnahmen nicht befugt.

Etwaige die Sachermittlungen betreffende Akteneinsichtsanträge müssen bei der Abteilung 74 der Staatsanwaltschaft Hamburg unter der Geschäfts-Nr. 7450 Js 508/09 und nach Anklageerhebung gegebenenfalls beim zuständigen Gericht gestellt werden. Bei der Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg befinden sich unter der Geschäfts-Nr. 6802 Js 18/09 lediglich die die Sicherungsmaßnahmen betreffenden Aktenteile. Durch die Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg kann wegen der Vielzahl der Geschädigten Akteneinsicht nur bei Abholung der Akte im Dienstgebäude in Hamburg und nur für jeweils einen Tag gewährt werden; eine Versendung kommt – jedenfalls derzeit – nicht in Betracht.


Quelle: eBundesanzeiger
Vollständige Bekanntmachung nachzulesen unter:
Opfer von online-downloaden.de können auf Rückzahlung hoffen


Auf der Suche nach dem "Geschäftsführer" der Online Downloaden-Service Ltd., Michael Bardenhagen, fand das Fernsehteam das vor, was zu erwarten war.
Herr Bardenhagen, ein verschuldeter Staplerfahrer, ist lediglich ein Strohmann, der für einen relativ kleinen Betrag naiver Weise seinen Namen für diese Abzocke hergab, mit (wie er sagt) gravierenden Folgen für sein Leben:

Akte2010: Michael Bardenhagen & Online-Downloaden.de

Montag, 20. Juli 2009

99Downloads.de - Verbraucher bekommt Rechnung von 1970

Über die Seite 99downloads.de versucht die Belleros Premium Media Ltd. seit einiger Zeit Verbraucher in die Abofallen zu locken. Wie bei ähnlich dubiosen Anbietern, z.B. Opendownload.de, besteht die "Dienstleitung" dadrin, einen Zugang für eigentlich kostenlose Programme für einen Wucherbetrag zu bieten.
In letzter Zeit lass man immer mehr Presseberichte und Erfahrungen von Verbrauchern, die Rechnungen dieser fragwürdigen Firma bekamen, sich jedoch niemals auf dieser Abzockseite anmeldeten.
Auch darf man vermuten, dass die gesammelten Adressedaten mit anderen Abzockdiesten der Branche geteilt werden, da Reingefallende von 99downloads nicht nur mit Rechnungen und Mahnung dieses "Dienstes", sondern auch mit Selbigen des ebenso dubiosen Dienstes win-loads.net beglückt wurden, wie Rechtsanwalt Weiss hier in einem Foren-Beitrag mitteilt.

Nun berichtet der Express über einen erneuten kuriosen Fall um die Belleros Premium Media Ltd. und 99downloads.de.

Die Internet-Firma „99Downloads“ schrieb den Porzer an: „Sehr geehrter Herr Hoffmann, unsere Rechnung vom 01.01. 1970 wurde trotz Zahlungserinnerung vom 12.06.2009 nach wie vor nicht ausgeglichen.“
(...)
Aber ich war nie auf dieser Seite“, so Hoffmann. 1970 gab es ja auch noch noch gar kein Internet. Obendrein ist Peter Hoffmann Jahrgang 1972.

Die 39 Jahre alte Forderung, ein Irrtum? Nicht ganz: Der Verbraucherzentrale sind Firmen wie 99Downloads wohl bekannt. Sie verschicken wahllos maschinell erstellte Rechnungen in der Hoffnung, dass ängstliche oder unbedarfte Empfänger sie bezahlen. Deshalb wurde die Firma schon auf die schwarze Liste gesetzt. „Nicht zahlen“, lautet die Empfehlung der Verbraucherschützer.

Freitag, 17. Juli 2009

Die Operationszentrale der Internetmafia - Interview mit einem Insider

Bereits vor Kurzem veröffentlichte gomopa.net eine aufschlussreiche Presseerklärung über die Hintermänner und Machenschaften von mega-downloads.net.

Nun wurde ein Interview mit einem Mitarbeiter des für Mega-downloads und Firstload mahnenden Inkassounternehmen veröffentlicht.

Die Operationszentrale der Internetmafia



Versteckt im Teutoburger Wald im Kurort Vlotho (8.000 Einwohner) an der schönen Weser (man kuriert hier Darmleiden) hat eine Art "Internet-Mafia" ihre Zentrale für ihr "operatives Geschäft" installiert.

Die Adresse lautet Mindener Straße 118 in 32602 Vlotho (Nordrhein-Westfalen). Das Haus: ein weißes doppelstöckiges Bürogebäude vor einer Kuhweide. Auf dem Weg dahin muss man einen Trecker nach dem anderen überholen. Am Eingang vier nichts sagende Firmenschilder: BWL Letter & Support GmbH, WEB Gesellschaft für Forderungseinzug mbH, VWL Verwaltungs gmbH und BWL Service GmbH & Co. KG. Wer arbeitet hier und warum?

Nach einer Polizeirazzia am letzten Montag wegen Geldwäsche und Betruges, bei der fünf Beamte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hannover für Organisierte Kriminalität alle Firmendaten und den Geschäfts- und E-Mail-Verkehr auf CDs brennen ließen und mitnahmen, fasste ein Mitarbeiter Mut und packte gegenüber dem Finanznachrichtendienst www.gomopa.net aus.

"70 % aller deutschsprachigen Bezahlseiten wickeln über uns von Vlotho aus ihr operatives Geschäft ab", erzählt der Mitarbeiter. Dabei geht es um Rechnungen, Mahnschreiben, Widersprüche und Kontoführung für die österreichisch-arabisch-rumänischen Seiten Mega-Downloads.net, Firstload, Mymovies, Networx, netarena, 1000gratisproben, Antivir, Z4-Gewinner und ihre Ableger.
Zur vollständigen Pressemitteilung auf gomopa.net

Skruppellose Abzocke nach Sterbefällen

Die Verbraucherzentrale warnte bereits jüngst vor den Machenschaften des Stephan M., der Schreiben an Familen Verstorbener versandte.
Ähnlich des sog. Adressbuchschwindels versuchte dieser mit diesen amtlich wirkenden Schreiben den Eindruck einer Zahlungspflicht der Hinterbliebenden zu erwecken.


Jetzt berichtete Sat1-Akte über diesen Fall und machte sich auf den Weg zu Chevrolet-Händler Stephan M.

SpiegelTV - Abzocke in Singlebörsen: Razzia und Festnahmen bei MintNet

SpiegelTV berichtet über die Festnahmen rund um das Flensburger Abzockimperium.
Neben der im Bericht beschriebenen SMS-Abzocke, zockte man die Verbraucher auch über unzählige Abofallen-Seiten, wie z.B. wie-schlau-bin-ich.com ab.

Eine empfehlenswerte Zusammenfassung über die Flensburger Abzocke und deren Geflecht aus Briefkastenfirmen und Geschäftsführern, finden Sie hier.

Spiegel TV - Abzocke in Singlebörsen: Razzia und Festnahmen bei MintNet

Montag, 13. Juli 2009

Mega-Downloads.net - GoMoPa über die Hintermänner und das Firmengeflecht

Eine äusserst interessante und empfehlenswerte Pressemittelung zum Firmengeflecht um Mega-Downloads.net, mit aufschlussreichen Recherchen und Fragen an den zuständigen Staatsanwalt, wurde nun auf gomopa.net veröffentlicht:


Mega-Downloads KO - Staatsanwalt sucht Opfer



Manche sagen, sie seien Vater und Sohn. Andere halten sie für Brüder. Dr. Robert Fritzmann (50) und Valentin Peymann Fritzmann (25) aus der Praterstraße in Wien (Österreich) lassen sich nicht gern in die Karten schauen.

Die Macher und Kassierer der Nutzlos-Aboseiten Mega-Downloads.net, Firstload.de oder Simsen.de, bei denen Internetnutzer auf der Suche nach einem kostenlosen Gedicht oder das unentgeltliche Antivir-Programm in eine Abofalle mit einer Jahresgebühr von 96 Euro und einer Laufzeit von zwei Jahren geraten, verstecken sich gern vor erbosten Mahnbriefempfängern und Strafverfolgungsbehörden hinter arabischen und deutschen Strohmännern und tarnen ihr weit verzweigtes Firmengeflecht mit Postfachadressen in London, Bielefeld, Osnabrück oder Hannover. Im Juni stolperten die Fritzmanns allerdings über ein in Deutschland noch recht junges Gesetz: das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, kurz Geldwäschegesetz, vom 13. August 2008. Dieses Gesetz traf die Abzocker von Mega-Downloads.net jetzt mit voller Wucht an ihrer empfindlichsten Stelle. Der Geldfluss von Deutschland nach Wien wurde vorigen Monat von einem Tag auf den anderen gestoppt.

Zur vollständigen Pressemittelung auf gomopa.net

Samstag, 11. Juli 2009

Softwaresammler.de - Mit neuem Design, noch kleinerer Preisklausel und "Awards"

Während mit softwaresammler.de jüngst die neue Seite der Content Services Limited im Netz auftauchte, welche die selbe Aufmachung wie die altbekannte Abzockseite Opendownload.de hat, erscheinen jetzt manche Unterseiten mit verändertem Layout.
Die Preisangabe steht dort nicht wie gewohnt rechts neben, sondern sehr unscheinbar direkt über dem Anmeldefeld und ist von der Schriftgrösse noch kleiner, als die auf der ursprünglichen Seite.
Wohl um dem Ganzen einen seriösen Anschein zu verschaffen, hat man noch ein paar "Awards" oben eingefügt, wie man sei von seriösen Downloadportalen kennt.

Betroffene von www.Softwaresammler.de sind die gleichen Vorgehensweisen zu raten, wie zum Vorgänger Opendownload.de.

Google bannt Anzeigenkunden

Google bannt Anzeigenkunden

Sieg für alle Verbraucher im Internet. Die Suchmaschine Google warf heute alle Anzeigen der Kostenlosfallensteller Opendownload, 99.downloads, My-Downloads und Win-Loads heraus und versperrte damit den Internetbetrügern ihren wichtigsten Verbreitungsweg.

Seit drei Jahren versuchen Verbraucherzentralen die kriminellen Betreiber zu stoppen, die ahnungslose Sucher von Gratissoftware oder Hausaufgabenhilfe auf Seiten locken, bei denen schon die Anmeldung mit Name und Adresse ausreicht, um in einem Zweijahresabonnement von 120 oder 198 Euro für Gratisprodukte zu landen. Auf die gesetzliche Widerspruchsfrist verzichtet man dabei automatisch, was per Gerichtsurteil am 12. Mai 2009 verboten wurde (Urteil des Landgerichts Mannheim vom 12. Mai 2009, Az. 2 O 268/08).

Wer nicht sofort zahlt, wird mit Inkassomahnschreiben von Rechtsanwalt Olaf Wolfgang Tank aus Osnabrück (Niedersachsen), Sven Schulze aus Hamburg oder Katja Günther aus München (Bayern) überzogen (noch mal 44 Euro Kosten). Gegen Katja Günther läuft gerade ein Verfahren vor dem Landgericht München wegen Beihilfe zum Betrug.

Die Verbraucherzentralen haben 30 Klageverfahren gegen die Betreiber eingeleitet. Doch die bereits erstrittenen zahlreichen Unterlassungsklagen der Verbraucherzentralen sind nach Einschätzung von Bundesverbandschef Gerd Billen (53) aus Berlin nur Nadelstiche. Billen: "Die Betreiber ändern ihre Webseite, machen neue Seiten auf oder gründen einfach eine neue Firma." Zudem sei die Rechtsverfolgung schwierig, weil es sich oft um Briefkastenfirmen im Ausland handele.

Mit dem vielen Geld aus den Abofallen kauften sich die Betreiber immer die teuersten Anzeigen bei Google und landeten bei allen Suchwörtern immer auf den ersten Plätzen von mehreren Millionen Einträgen. Trotz dieses Anzeigenmissbrauchs schritt Google nicht ein.

GoMoPa schickte an Google Briefe per Einschreiben und wies darin darauf hin, dass sich Google mit der Veröffentlichung der Anzeigen zum Handlanger von Internetabzockern mache. GoMoPa erhielt keine Antwort.

Google reagierte erst, nachdem der Finanznachrichtendienst www.gomopa.net die Suchmaschine mit den Ergebnissen eines GoMoPa-Tests konftrontierte. Vor vier Tagen hatte GoMoPa bei Google in der Suchmaske das kostenlose Schreibprogramm OpenOffice eingegeben und die Suche gestartet.

Am 15. Juni 2009 erschienen bei Google daraufhin sagenhafte 29 Millionen Links. Doch auf den Plätzen eins bis zehn dieser 29 Millionen Links erschienen Anzeigen von Lockvögeln, die die Besucher geradewegs in die Abofallen leiteten. » GoMoPa deckte auf, wer die Macher hinter den Anzeigen sind.

So sah die Google-Seite vor vier Tagen aus.
So sah die Google-Seite vor vier Tagen aus.

Auf Platz eins stand die Anzeige von Einfache-Downloads.de. Sie ist auf Jürgen Leitmann aus Lübeck-Travemünde in Schleswig-Holstein zugelassen. Er lockt den Internetbesucher auf die Bezahlseite My-Downloads.de (186 Euro) von Villiam Adamca aus Frankfurt am Main in Hessen und seiner Inkassoanwältin Katja Günther aus München. Gegen Adamca führte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am 17. März 2009 eine Razzia wege Betruges durch.

Auch Anzeige Nummer zwei führt zu Adamca. Die folgenden Anzeigen bei Google führten zu Opendownload und zu Abcload, einer Schwesterseite von 99.downloads.

Damit ist ab heute Schluß. GoMoPa machte soeben den neuen Test und gab wieder das Suchwort OpenOffice ein. Und von den einstmals 29 Millionen Ergebnissen sind nur noch 28,2 Millionen Einträge übrig. Alle Dubios- und Lockvogelanzeigen sind verschwunden. 800.000 Einträge sind gebannt.

So sieht die Google-Seite heute aus.
So sieht die Google-Seite heute aus.

Nur noch die Original-Herunterladenseite (garantiert kostenlos) für Openoffice erscheint auf der Google-Suchergebnisseite.

Oliver Klug von der Google-Presseagentur sagte zu GoMoPa: "Wir haben für unsere Anzeigenkunden strenge Nutzungsbestimmungen. Verstoßen sie dagegen, bannen wir sie."
Pressemeldung gomopa.net
Quelle:
http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=258&meldung=Google-bannt-Anzeigenkunden

- Update: Sofern man testweise bei Google nach z.B. Open Office sucht, muss man allerdings feststellen, dass die Abzocker nicht locker lassen und ständig versuchen durch neue Fangseiten und wechselnden Domains ihre Anzeigen weiterhin bei Google zu plazieren: -


____
Trotz dieses lange überfälligen, aber letzendlich positiven Verhaltens von Google, bleiben für die Betreiber diverser Abzockseiten leider immer noch genügend andere Möglichkeiten, die Nutzer in die Falle zu locken.
Einmal natürlich Googles Konkurrent Yahoo, bei dem jetzt vermehrt Anzeigen der Abzocker auftauchen, wenn man nach bestimmter Freeware sucht, was aber auf Grund des relativ geringen Marktanteils Yahoos nicht so viele potenzielle Opfer auf diese Seiten locken sollte, wie es Google tat.
Ausserdem gibt noch die übliche Masche, dass grade bei unzulässigen Download- und Streamseiten, sowie Streamhostern mit gefälschten Fehlermeldungen und "Empfehlungen" der Nutzer zu einem angeblich nötigen Update und somit zur Anmeldung der jeweiligen Freeware-Abzockseite gedrängt wird.

Dass mehrfach Gerichte das Werben auf Seiten, welche unautorisiert Werke (Filme, Musik, Software ect.) anbieten, bzw. die Verbreitung enorm erleichtern, für unzulässig erklärten, dürfte die Betreiber dieser Abzockseiten vermutlich genauso wenig abschrecken wie bisherige Urteile, welche ihre verwendeten Geschäftspraktiken als unlauter ansahen.

Freitag, 10. Juli 2009

Sat1-Akte09 über Softwaresammler.de und eingefrorene Konten von Mega-Downloads.net

Sat1:

"Die Seite "Mega-Downloads.net" bietet Nutzern das herunterladen von Gratis-Software an und steht im Verdacht, ihnen dabei teure Abo-Verträge unterzuschieben - genauso wie bei Win-Loads.net, Abcload.de, Opendownload.de, 99Downloads.de ...


(..)

"Mega-Downloads.net" ist seit einigen Jahren aktiv im Internet und fällt immer wieder durch seine Mahnungen auf, die in den letzten Monaten von der Inkassofirma "L&H GmbH" versendet wurden.

(..)
_______________________________________


Ausserdem sollten sich die Betroffenen dieser Abzocke schon mal darauf einstellen, dass sie demnächst erneut Mahnungen bekommen.
Dann aber wahrscheinlich von einer anderen Inkassofirma wie zum Beispiel die 'Collector GmbH' oder auch die 'VWL Verwaltungs GmbH'.

"Kostenfallen wie 'Opendownload.de' breiten sich im Internet wie eine Seuche aus", hieß es dazu seitens der Verbraucherzentrale im Mai 2009, die zu dem Zeitpunkt mit einer Klage gegen die Firma "Content Services Ltd." erfolgreich war; doch das Urteil vom 12.05.2009 vom Landgericht Mannheim scheint dem Betreiber irgendwie nicht zu stören, denn nur knapp fünf Wochen später tauchte von dem selben Betreiber eine neue Abzockseite auf:

"Softwaresammler.de" so nennt sich jetzt ist die neue Abzockseite der Firma "Content Services Ltd".

Auch hier werden die Nutzer bewusst getäuscht, das es sich dabei um ein kostenloses Angebot handelt, da nur einmal kurz vor der vermeindlich kostenlosen Anmeldeseite im Kleingedruckten auf dem Preis am rechten Rand hingewiesen wird.(..)


Mittwoch, 1. Juli 2009

"Wann haben Sie sterben?" - der-todestest.com

Der portugisische Handydienst-Abzocker TOTAL TIM, versucht jetzt auch bei Deutschen Verbrauchern sein Glück. Wenn man bei der Gestaltung der Werbeanzeigen das Geld für einen Übersetzer spart, kommt wohl sowas dabei heraus:

Auf der Seite www.der-todestest.com wird die leicht übersehbar angegebende Preisangabe ausschliesslich in Schweizer Franken ausgewiesen. Auch schliesst dieser Anbieter offensichtlich unzulässiger Weise ausdrücklich auch gerne mit Minderjährigen einen Abovertrag ab, denn schliesslich wehren sich die nur die Wenigsten dagegen.
So heisst es im winzig gedruckten Fliesstext überhalb des Anmeldefeldes:
Sie mussen alter als +16 Jahre sein oder uber die Zustimmung des Rechnungsempfängers verfugen

Verbrauchern, die auf die Seite der-todestest.com geraten, ist empfohlen, diese schnellst möglichst wieder zu verlassen und vorallem nicht ihre Handynummer dort preiszugeben - es sei denn, man möchte ein kostenpflichtige Abo über "1 Gesundheit Tip + 1 Flash E-card + 1 Wallpaper + 1 Polyton" für 6 Schweizer Franken/Woche.

Update:

Mitlerweile ist auf der besagten Seite http://www.der-todestest.com/ auch der Preis in Euro vermerkt.
Im Gegensatz zur unsprünglichen Version der Seite, bei welcher der Preis (in Schweizer Franken) noch in einem leicht übersehbaren Textblock auf der Seite vermerkt war, befindet sich nun die einzige Preisangabe versteckt im kaum lesbaren Kleingedruckten in der Fussnote.
Auch sonstige, zwingend erforderliche Angaben fehlen auf der Seite. Weder sind irgendwelche Angaben über die verantwortliche Firma zu erkennen, noch irgendwo die AGB zu finden.

Freitag, 26. Juni 2009

ZDF-Bericht - Lebensberatung am Telefon: Teure Abzocke oder echte Hilfe?

Die ZDF-Sendung "Reporter" berichtete jüngst über das Geschäftsmodell der "Wahrsager".
Grade einsame und hilfesuchende Menschen sind anfällig für die teuren Hotlines der "esotherischen Lebensberater", "Wahrsager", "Pendelschwinger" und "Astrologen" und werden z.B. mit einem "Gratis-Beratungsgespräch für Erstanrufer" geködert.

Wie auch bei den anderen TV-Beitragen zum Thema, lässt sich das Resultat auf die Erkenntniss reduzieren, dass die selbsternannten "Wahrsager" dieser "esotherischen Lebensberatung" sich, wie zu erwarten war, ihre Antworten wild zusammen spinnen.
Dabei wird in vielen Fällen auch versucht, die Kunden möglichst lange am Telefon zu halten, bzw. zu weiteren Anrufen zu animieren. Dadurch wird teilweise gar eine Art Abhängigkeit erzeugt und der Daueranrufer im Extremfall bis in den finanziellen Ruin getrieben.


Einsamen und/oder hilfesuchenden Menschen sei hier erneut die völlig kostenlose Rufnummer der Telefonseelsorge empfohlen, bei welcher sicherlich deutlich konstruktivere Hilfe geboten wird, als bei den teuren Astro-Hotlines, deren Hauptziel es ist, den Kunden durch das (oft falsche) Erwecken von Hoffnung oder gezielte Verunsicherung, zu halten und dadurch abzukassieren.

Zur Abwechslung mal ein empfehlenswerter Beitrag von "Astro TV":

Softwaresammler.de - Opendownload-Betreiber Content Services Limited mit neuer Abzockseite

Über das Abofallen-Portal www.opendownload.de wurde bereits viel und ausgiebig in der Presse berichtet, womit viele Verbraucher vorgewarnt wären, bzw. wissen, dass sofern man auf diese Masche reingefallen ist, es wohl keinen Grund gibt, sich einschüchtern zu lassen und zu zahlen.
Auch wenn ein Reingefallende bei Google kurze Recherchen über Opendownload.de durchführt, stösst er auf unzählige Seiten und Verbraucherschutzforen, durch die ihm klar wird, dass er ausser den harsch formulierten Rechnungen und Mahnungen dieser Briefkastenfirma, bzw. vom mahnenden Anwalt Olaf Tank, nicht viel zu erwarten hat.

Vermutlich aus dem Grund, dass der Name Opendownload.de in gewisser Weise "verbrannt" ist, zockt die Content Services Limited mit ihrem geschäftsführenden Strohmann Alexander Varin jetzt auch über die Seite www.Softwaresammler.de die Nutzer mit der üblichen Freeware-Abzocke ab.
Betroffene, die auf www.Softwaresammler.de reingefallen sind, ist zum gleichen Vorgehen geraten, wie es z.B. Jurist Saller von der Verbraucherzentrale beim ZDF-Magazin WISO bzgl. Opendownload.de kundtat.


Einen ausführlicher Bericht über Softwaresammler.de finden Sie auf Abzocknews.de

Donnerstag, 25. Juni 2009

SternTV berichtet über die dubiosen Praktiken von Getmobile

Gleich mehrfache, besonders dreiste Maschen des Mobilfunkverkäufers Getmobile (getmobile.de) und der Schwesterfirma pauldirekt.de deckte nun SternTV auf.
"Zumindest dicht am Betrug" und "das grenzt definitiv an Betrug" ist die Bewertung von André Malitzki von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Wie die Masche abläuft:
Getmobile preist sog. Bundle-Pakeke an. Beim Abschluss von meistens zwei Handyverträgen bekommt man sonstige Sachwerte, wie eine Playstation3 und einen Laptop "gratis" dazu.
Verbraucher, die beeindruckt von den Zusatzgaben dieses Angebot annehmen, merken oft erst kurz nach der Lieferung, dass sie kein gutes Geschäft gemacht haben. Da auch (oder grade) Getmobile nichts zu verschenken hat, übersteigen natürlich die zu zahlenden Grundgebühren ect. i.d.R. den Gegenwert der Zugaben deutlich.
Darüber hinaus ist ofmals das "Gratis"-Notebook für viele Nutzer gar nicht brauchbar, da nur ein für Laien kaum brauchbares Betriebssystem installiert ist.

Jetzt möchte der enttäuschte Verbraucher natürlich von seinem 14tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen, womit die Dreistigkeiten erst richtig beginnen.

Masche 1:
Der Kunde wird verwirrt. Die Durchsetzung der Rechte soll erschwert werden, indem drauf verwiesen wird, dass der Mobilfunkanbieter der eigentliche Vertragspartner sei, bei dem man widerrufen müsste. Dieser verweist aber zurück auf Getmobile, dass man dort widerrufen solle und die dann den Vertrag beim Mobilfunkanbieter stornieren müssten.
Durch dieses hin und her wird sich sicher so mancher Verbraucher finden, der seinen Widerrufsversuch aufgibt oder die Widerrufsfrist verpasst.


Masche 2:
Nach Rücksendung der Zusatzprodukte des Bundle-Paketes, wie z.B. der Playstation, des Notebooks, der Wii ect., wird offensichtlich wahrheitswidrig behauptet, die Produkte hätten Kratzer, wie auch vielfach Nutzer im Netz berichten. Dieser Masche soll sich auch die Schwesterfirma von Getmobile, pauldirekt.de bedienen.
Hier wird suggieriert, ein Widerruf wäre damit nicht möglich, was falsch ist, da hierbei bestenfalls evtl. Schadensersatz für die beschädigten Produkte verlangt werden könnte.
Den Vogel abgeschossen hat Getmobile allerdings damit, dass man dem Kunden Fotos von einem verkratzten Gerät zusendet, welche angeblich die Beschädigung des zurückgesendeten Gerätes belegen sollen. Diese Fotos zeigen allerdings ein ganz anderes Gerät, als das welches der Kunde zurücksandte und das sich wohl in einem einwandfreien Zustand befinden dürfte.


Masche 3:
Getmobile erfragt, ob der Kunde die zurückgesendet Ware nicht doch behalten wolle, da die zurückgesandten Geräte eingelagert werden müssten und somit angeblich weitere Kosten für die Lagerung auf den Kunden zukommen würden.
Auch durch diese seltsamen Aussagen wird wohl versucht, den Kunden von Inanspruchnahme seines Widerrufsrechtes abzuhalten.

Der vollständige SternTV-Beitrag.
Teil 1:

Teil 2:

Staatsanwaltschaft ermittelt bzgl. Mega-downloads - Konten eingefroren

Bis vor kurzer Zeit war die Seite mega-downloads.net wohl eine der bedeutesten, wenn nicht die bedeutenste Abofalle überhaupt. Unzählige Verbraucher fielen auf diese Seite rein und trotz vieler Berichtserstattungen im Netz und in Printmedien, sowie TV-Berichten, dürften sich genügend gefunden haben, die sich durch Rechnungen, Mahnungen und Inkassoschreiben unter Druck setzen liessen und zahlten. Auch Sat1 Akte08 berichtete damals über diesen Fall.

Nach verschiedenen Inkassodiensten, wie z.B. der Collector GmbH & CO KG, versucht nun offensichlich die L&H GmbH aus Hannover, Verbraucher, die sich dort einst (angeblich) anmeldeten, mit Forderungsschreiben zu beeindrucken.

Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft in diesem Fall und sucht weitere Zeugen:
Wenn Sie Mahnungen von der Firma L&H GmbH erhalten haben und sich bei Mega-Downloads nicht angemeldet haben oder vorher nie auf der Seite waren, werden Sie gebeten, sich mit der Staatsanwaltschaft Hannover in Verbindung zu setzen. Bitte stellen Sie sich dann als Zeuge zur Verfügung und schreiben unter Hinweis auf das Aktenzeichen an:

Staatsanwaltschaft Hannover
Postfach 109
30001 Hannover

Aktenzeichen: 5302 Js 41769/09


Einen ausführlichen Bericht dazu, finden Sie auf antiabzockenet.blogspot.com.

Spiegel TV-Bericht über TRC Telemedia und Allinkasso

Vor kurzer Zeit berichtete bereits die Sat1-Sendung Akte09 über die TRC Multimedia, ehemals MC Multimedia.
Nun nahm sich auch Spiegel TV des Falles an:


Mal wieder ist die Allinkasso GmbH mit von der Partie, welche in der Vergangenheit des öfteren im Zusammenhang mit Internet-Abzocke auffiel.
Gegen Ende letzten Jahres versuchte man z.B. für die "New Interactive Media Ltd" ungerechtige Forderungen einzufordern - die Kriminalpolizei ermittelte wegen Betruges und Akte08 berichtete:

Freitag, 19. Juni 2009

extreme-downloads.net - Die nächste Freeware-Abzocke

Wie beinahe jede Woche ist auch jetzt mal wieder ein neuer Abzockdienst im Netz aufgetaucht, welcher versucht mit eigentlich kostenlosen Programmen und leicht übersehbarer, bzw. in diesem Fall gar versteckter Preisangabe, die Verbraucher übers Ohr zu hauen und zu hoffen, dass sich genügend Dumme finden, die sich einschüchtern lassen und zahlen.

Jetzt versucht auch Daniel Popp aus Wistedt, mit seiner Seite www.extreme-downloads.net, den Leuten mit arglistigen, unlauteren Geschäftsmethoden das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Und um die übliche Drohgekulisse aufzubauen, hat man auch gleich die Seite www.webarchiv-deutschland.de parat.
Hier prangen die Worte "INKASSO & SCHUFA".
Auch wenn es bei einem "Dienst" dieser Art nicht anders zu erwarten ist, kann man sich also schon ausmalen, wie und mit welchen Gebährden die ungerechtfertigten Forderungen eingetrieben werden sollen.

Im Gegensatz zu den anderen Freeware-Abzockseiten, wie z.b. Opendownload.de, ist auf www.extreme-downloads.net die Preisklausel nicht leicht übersehbar angebracht, sondern gar im Kleinstgedruckten in der Fussnote, ausserhalb des Sichtfeldes, versteckt.
Um den Eindruck eines kostenlosen Angebotes zu erwecken, sind dazu Formulierungen wie "Freeware - powered bei Frei Download Archiv" plakativ auf der Seite plaziert.
Erst sofern man ganz ans untere Ende der Seite scrollt, ist der Kostenhinweis sichtbar:



Betroffene, die auf diese Seite reingefallen sind, ist das übliche, richtige Vorgehen bzgl. Abofallen dieser Art zu raten:
Nicht einschüchtern lassen! Auf keinen Fall zahlen!
Sollten Sie unsicher sein und individuelle Rechtsberatung benötigen, ist die Kontaktaufnahme mit der Verbraucherzentrale oder eine Anfrage bei frag-einen-Anwalt.de empfohlen.

Ebenfalls ist dringend davon abzuraten, die teure, angegebene 0900-Nummer (1,99Euro/Min.) dieses Abzockdienstes anzurufen!
Wie die Erfahrung zeigt, sind Kontaktaufnahmen mit Abzockern unnötig und bringen vorallem keine konstruktiven Ergebnisse. Sollten Sie wirklich das Bedürfnis nach Kontaktaufnahme haben, sollte dieses per Mail geschehen.

Sollten Sie sich durch diese arglistigen Praktiken, bzw. die vermutlich zwecks Zahlungseintreibung folgenden harschen Drohungen betrogen, genötigt oder erpresst fühlen, können Sie bei der örtl. Polizeidienststelle oder schnell und einfach online hier eine Strafanzeige erstatten.

Update:

Mitlerweile wurde die Seite nachträglich geändert.
Über dem Anmeldefeld sind jetzt im Fliesstext hervorgehoben die Kosten angegeben.

Darüber hinaus häufen sich die Beschwerden von Verbrauchern, die Rechnungen von diesem "Dienst" erhalten, aber niemals die Seite besuchten.
Ist es vermessen zu vermuten, dass (mal wieder) ein Dienst der Nutzlosbranche massenhaft Rechnungen und Mahnungen an gekaufte Adress-Daten, bzw. Mailadressen ahnungsloser Verbraucher mit dem üblichen Drohcharakter verschickt, in der Hoffnung, dass ein gewisser Prozentsatz unschlau genug ist und zahlt?
Mein Mann hat heute morgen per Mail eine Rechnung von P&P Webmedia bekommen. Allerdings war er nie auf dieser Seite von extreme-downloads. Die verlangen jetzt von uns nen haufen Geld und weisen uns sogar darauf hin, dass sie unsere IP Adresse haben und somit beweisen können, dass er auf dieser Seite war.
Quelle: Forum Computerbetrug