Mittwoch, 7. Oktober 2009

Plusminus - Abmahnungen als Geschäftsmodell

Die ARD-Sendung Plusminus berichtete gestern über Abmahnungen gegen private Ebay-Verkäufer, die durch ihre Verkäufe angeblich gegen das Wettbewerbsrecht verstossen hätten.
Hierbei liegt allerdings in vielen Fällen der Verdacht nahe, dass der konkurrierende Händler sein Geschäft nur zum Schein (wohl gar im Auftrag des abmahnenden Anwaltes) betreibt, um so als Wettbewerber gegen vermeintliche UWG-Verstösse vorgehen zu können.
Leider lassen sich viele Ebay-Verkäufer durch anwaltliche Schreiben und die Furcht vor möglicher Weise hohen Gerichtskosten beeindrucken und zahlen.

Was die Plusminus-Recherchen ergaben, dass ein scheinbar mittelloser Computerhändler, ohne eigenen Computer, oder irgendetwas, das auf gewerblichen Handel schliessen lässt, angeblich einen Anwalt beauftragt, der Ebay-Verkäufer abmahnt und hohe dreistellige Kosten für sein (in vielen Fällen standartmässiges) Schreiben verlangt, ist keineswegs ein Einzelfall.
Auch in der Vergangenheit gab es ähnliche Fälle, die ans Tageslicht kamen, sofern sich die Abgemahnten gegen diese Abmahnung wehrten; z.B der Fall eines Ebay-Shops mit grademal maximal 200Euro Umsatz im Monat, der über einen Anwalt, der ("rein zufällig") auch noch der Neffe des Inhabers des Ebay-Shops ist, ein Dutzend Wettbewerber per Standartabmahnungen abmahnen liess. Von den Abgemahnten wurden jeweils hohe dreistellige Beträge an Anwaltskosten verlangt, siehe OLG Hamm, Az. 4 U 211/08.
Unwidersprochen hat die Beklagte dargelegt, dass die Klägerin einen monatlichen Umsatz von maximal 200,00 € erzielt. Wenn dann noch der Anwalt der Klägerin der Neffe des Inhabers der Klägerin ist, schließt sich der Kreis, dass die Abmahntätigkeit der Klägerin nicht deshalb erfolgt, um die Wettbewerber zum Schutz ihrer eigenen Tätigkeit zu wettbewerbsrechtskonformem Verhalten anzuleiten, sondern dass die Klägerin hier nur eine gewinnbringende Beschäftigung betreiben will.

Der Rat von eBay-Experte Axel Gronen, Betreiber von Wortfilter.de, für Privatverkäufer:
„Verkaufen Sie nichts über eBay, es ist einfach zu gefährlich. Das Risiko, abgemahnt zu werden oder anderen Ärger zu bekommen, steht in keinem gesunden Verhältnis zu dem Ertrag, den man erzielen kann.“

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