Montag, 31. Oktober 2011

RTL Nachtjournal: Abofallen-Betreiber vor Gericht

Das RTL Nachtjournal berichtete am 01.11.2011 über das Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Hamburg gegen Abofallenbetreiber wegen mutmaßlichen Betruges, sowie mutmaßlich gewerblichen Urheberrechtverletzungen. Gegen Letztes ging mindestens ein Rechteinhaber schon erfolgreich zivilrechtlich vor.

Mit immer neuen Abofallen versuchten die Hintermänner von Abzockeseiten wie Onlinedownloaden.de und 99downloads.de den Verbrauchern kostenpflichtige Verträge für im Grunde wertlose Dienstleistungen unterzuschieben.
Neben den typischen Freeware-Abofallen, hoffte man wohl auch etliche Internetuser in die Falle Locken zu können, wenn man - durch einen fast schon offiziellen Anschein - mit angeblichen Informationen zur Bundestagswahl lockte. Doch auch dort gab es statt wertvollen Infos eine überraschende Rechnung.

Bereits 2009 wurden Firmenkonten der Abzocker behördlich eingefroren, doch davon ließ man sich offensichtlich nicht beeindrucken und zockte weiter ab und trieb auch weiterhin die unberechtigten Forderungen, u.a. durch den mitangeklagten Anwalt Sven Schulze, ein.
Nach der Verhaftung der Drahtzieher sollte nun der erste Verhandlungstag folgen, der allerdings wegen des Fehlens eines Angeklagten auf Mittwoch, den 02.11.2011 verlegt wurde.

RTL-Nachjournal über Abofallen-Betreiber vor Gericht:

Freitag, 14. Oktober 2011

Dreiste Abzocke am Telefon - Stern TV über Lotto 3000 und andere Gewinnspielbetrüger

Die RTL Sendung Stern TV berichtete am Mittwoch über betrügerischen Maschen von Lotto 3000 der Compresent Erfurt GmbH, über welche bereits einen Tag zuvor im RTL Nachtjournal ein Beitrag zu sehen war.

Neben Lotto 3000 ging es im Stern TV-Bericht über andere betrügerische Gewinnspiel-Unternehmen, die nicht wie Lotto 3000 mit erpresserischen Anrufen die Verbraucher zur Zahlung bewegen wollen, sondern gleich munter die Konten per vorgeschobener Einzugsermächtigung plündern.
In dem Beitrag wird deutlich, wie seltsam machtlos sich die deutschen Strafverfolger geben, obwohl die Gewinnspielbetrüger nicht aus der Karibik oder Russland, sondern vom gleichsprachigen Nachbarland Östereich aus zu agieren scheinen.

Ebenfalls kann man dem Betrag durch die Erläuterungen einer von Lotto 3000 belästigten Verbraucherin entnehmen, warum man keineswegs die kostenpflichtige 0180-Nummer anrufen soll, welche Lotto 3000 in den betrügerischen Erpressungsanrufen nennt.
Da es gewöhnlich niemals einen Vertragsabschluß zwischen Lotto 3000 und den durch drohende Anrufe belästigten Verbraucher gab, folgt natürlich unter der 0180-Nummer keineswegs der angeblich vorliegende Beleg für eine vertragliche Grundlage der Forderungen, sondern schlichtweg per Tonbandstimme der Hinweis, dass man auf Grund des Datenschutzes keine Aussage über die Angelegenheit machen könne. Aber dennoch zahlt der Verbraucher für den Anruf dieser sog. Mehrwertnummer und der betrügerische Anbieter verdient dran.

Belästigung durch Werbeanrufe - Dreiste Abzocke am Telefon

Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen: Mit diesem Versprechen melden sich tagtäglich vermeintliche Anbieter von Gewinnspielen bei ahnungslosen Bürgern. Doch statt des versprochenen Gewinns gibt es am Ende nichts als Ärger. Denn die Anrufer haben nur eines im Sinn: Sie wollen den Angerufenen die Kontodaten entlocken. Und wer die einmal preisgibt, muss zahlen - und wird ständig wieder angerufen.

"Man muss immer lügen"

Es sei ein betrügerisches System, mit dem sich viel Geld machen lässt, sagt auch Christoph Ihli. Der heute 22-Jährige hat jahrelang selbst in einem Callcenter Gewinnspiele verkauft, galt sogar als einer der besten Verkäufer(...)


Stern TV-Bericht auf Dailymotion:

Stern TV über Lotto 3000 und andere... von gegen-abzocke-blogspot

...auf Grund zeitweise vorhandener Abspielprobleme bei Dailymotion, der selbe Bericht auch auf Megavideo:

Mittwoch, 12. Oktober 2011

Lotto 3000 - Abzocke und erpresserische Drohungen per Telefon

Das RTL Nachtjournal berichtete am 11.10.2011 über die dreisten Erpressungsanrufe der Compresent Erfurt GmbH, die den angeblichen Lotto-Dienst Lotto 3000 betreibt.
Offensichtlich ohne jede Vertragsgrundlage werden (meist ältere) Verbraucher mit massiven Telefonterror unter Druck gesetzt.

Durch Angst vor dem angeblichen Gläubiger, der agressiv in betrügerischer Weise behauptet, es sei nachweislich ein Vertrag abgeschlossen worden, der zu zahlen sei, sollen die Verbraucher zur Zahlung bewegt werden.

Hierbei wird unterschwellig gedroht, da der cholerische Chef der Telefonstimme wohl auch gerne mal (wie man es dubiosen Geldeintreibern nachsagt) Ohren abschneide, wenn der Verbraucher nicht zahlt.
Ausserdem höre nach Aussage der Telefonstimme der massive Psychoterror mit unzähligen Anrufen am Tag erst auf, wenn gezahlt wird - diese Anrufe erfolgen laut Verbraucherberichten auch in der späten Nacht oder am sehr führen Morgen.
Weiter wird in den betrügerischen Anrufen gedroht, daß wenn keine Zahlung eingehen sollte, werde man die Forderung titulieren lassen, dann komme der Gerichtsvollzieher und der Fernseher sei weg.

Auf Youtube kann man zwei verschiedene Lotto 3000-Anrufe hören, mit welchen unzählige Verbraucher teilweise zigmal am Tag belästigt werden und somit zur Zahlung genötigt werden sollen.
- Anruf 1
- Anruf 2

Was für Personen, die sich etwas auskennen eher lustig wirkt, ist für juristisch unerfahrende und z.B. ältere Menschen sicherlich eine bedrohlich wirkende Situation.

Wer solch betrügerischen Anrufe mit diesem drohenden Charakter erhält, dem ist zu raten, Strafanzeige zu erstatten.


Bericht des RTL-Nachtjournals:


Auch wenn es kein Grund zur Unsicherheit geben und man schlichtweg die Anrufe ignorieren und auf keinen Fall den Forderungen nachkommen sollte, sei unsicheren Verbrauchern Folgendes gesagt:
Selbst wenn wirklich ein Vertrag am Telefon geschlossen worden sein sollte, was bei den allermeisten (wenn nicht gar allen Verbrauchern, die von Lotto 3000 belästigt werden) nicht der Fall ist, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Das heißt, auch wenn der Vertrag telefonisch abgeschlossen worden sein sollte, müßte der Verbraucher von der Firma in Textform über das Widerrufsrecht belehrt werden. Ist eine solche schriftliche Belehrung nicht beim Verbraucher eingegangen, erlischt das Widerrufsrecht nicht nach 14 Tagen und er kann den vermeintlichen Vertrag schlichtweg widerrufen.

Auch Stern TV berichtete am Abend über den betrügerischen Telefonterror der Compresent Erfurt GmbH.

Ausführliche Recherchen zu Lotto 3000 der Compresent Erfurt GmbH und den Hintermännern finden Sie hier:
Lottofirma nervt mit Drohanrufen im Stundentakt

Update:
Der angesprochende TV-Bericht von Stern TV über die Telefonabzocke durch Lotto 3000 ist nun hier als Video abrufbar:
Dreiste Abzocke am Telefon - Stern TV über Lotto 3000 und andere Gewinnspielbetrüger

ARD Plusminus: Schrottimmobilien und die Verstrickung der Banken in diese Geschäfte

Das ARD-Wirtschafsmagazin Plusminus berichtete in seiner letzten Sendung über den betrügerischen Handel mit Schrottimmobilien und wie Verbraucher durch diesen in den finanziellen Ruin getrieben werden.
Erschreckend hierbei ist die Rolle der Geldinstitute, welche den Kauf solcher Immobilien finanzieren.
Demnach scheint in letzter Zeit die Deutsche Bank immer wieder im Zusammenhang mit dubiosen Immobiliengeschäften aufzufallen.

Der Kauf einer solchen Immobilie zu einem deutlich überteuerten Preis wird offensichtlich nicht nur von der jeweiligen Bank bereitwillig finanziert, sondern dem Kunden wird der Kauf durch den Kundenberater des Geldinstitutes erst schmackhaft gemacht, ausdrücklich angeraten oder gar als Voraussetzung für einen gewünschten Kredit genannt.
So möchten die Verbraucher in dem TV-Bericht sich trotz laufenden Ratenkredites und ohne ausreichenden Eigenkapital ein Eigenheim kaufen. Der Kundenbetreuer der Deutschen Bank rät ihnen darauf hin zum Kauf einer anderen Immobilie (welche sich im Nachhinein als Schrottimmobilie herausstellt), durch welche sie eine Absicherung für die Immobilienfinanzierung und angebliche Steuerersparnisse hätten und sie erst somit einen Kredit für das eigentlich gewollte Eigenheim erhalten würden.
Geldinstitute sind nicht immer die besten Verbündeten ihrer Kunden. Beispiel: Der aktuelle Immobilienboom. An dem wollen einige Banker kräftig mitverdienen und arbeiten dabei Hand in Hand mit betrügerischen Vermittlerfirmen. Die Opfer merken erst spät, in was sie da hineingeraten sind...

Premiumdownloaden.de - Alexander Hennig mit neuer (alter) Abzocke

Alexander Hennig treibt seit vielen Jahren sein Unwesen im Netz und die Justiz schaut (mal wieder) zu. Hier würde sich wohl so mancher Verbraucher ein Vorgehen wie in Hamburg wünschen.
Zwar mußte Hennig scheinbar schon das ein oder andere Mal die Flucht ergreifen, was ihn aber nicht von weiteren Machenschaften abhielt.
Neben Abofallen gehörten betrügerische Forderungen, das Verbreiten von Schadsoftware und erpressungsartige Schreiben zu den Tätigkeiten des Herrn Hennig, wie wir im März letzten Jahres in einem Artikel zu seiner Abofalle Hypersoftware.de bereits berichteten.

Nun ist Alexander Hennig, der sich im Impressum seiner fragwürdigen Projekte auch gelegendlich als Alexander Henning ausgibt, mit der Abzock-Seite www.Premiumdownloaden.de aktiv - als Betreiberfirma wird eine Miranavo Content Plus aus Kröpelin angegeben, welche nach Recherchen von Antiabzockenet.blogspot.com nicht einmal im Handelsregister eigetragen ist.

Unter Suchbegriffen beliebter, kostenloser Software (z.B. Winrar, Mindcraft, Die Siedler, Open Office etc.) werden Anzeigen in Suchmachinen geschaltet und so Verbraucher auf die Unterseiten von Premiumdownloaden.de gelockt.
Der Preis ist leicht überlesbar in hellgrauer Schrift auf weißem Hintergrund am Rand in einem Fließtext versteckt, wo ihn natürlich kaum ein Verbraucher wahrnimmt - vorallem nicht, wenn er bei dem gesuchten kostenlosen Programm verständlicher Weise von Kostenfreiheit ausgeht.
Sobald ein Verbraucher auf die Masche reinfällt, wird mit gewohnt drohenden und irrwitzigen Behauptungen versucht, den Verbraucher unter Druck zu setzen und zur Zahlung dieser völlig unberechtigten Forderung zu bewegen.

Natürlich gilt auch hier, dass man sich als Reingefallener nicht einschüchtern lassen und auf keinen Fall zahlen sollte.
Sofern man sich betrogen fühlt, sollte man die Erstattung einer Strafanzeige in Erwägung ziehen.
Bei Unsicherheiten helfen z.B. die Verbraucherzentralen.

Auf Grund der bisherigen Karriere des Premiumdownloaden.de-Betreibers Alexander Hennig, welche u.a. das Verbreiten von Schadsoftware über eine Freeware-Abofalle umfasste, raten wir außerdem dringendst davon ab, Software bei Premiumdownloaden.de runterzuladen.

Treuepunkte, Prämienprodukte und Co - Billigware statt hochwertiger Markenprodukte

Nahezu jede Supermarkt- und Tankstellenkette bietet den Kunden die Möglichkeit, durch die Kundentreue zum Unternehmen, z.B. durch das Sammeln von Treuepunkten, Paybackpunkten etc., sog. Treueprämien zu kassieren.

Am 28.09.2011 berichte das ARD-Magazin Plusminus über die Enttäuschung, welche Sammler von Treuepunkten erfahren, wenn sie nach fleissigem Sammeln ihre Treuepunkte gegen die entsprechende Prämie eintauschen.
Oftmals werden hier scheinbar hochwertige Produkte, z.B. aus dem Küchenbereich, von renomierten Herstellern wie WMF, Zwillig oder Rösle als Prämien angepriesen.
Doch statt der hochwertigen Kochtöpfe oder Küchenmesser aus deutscher Produktion bekommt man "Lizenzprodukte aus Asien", die zwar den guten Namen der renomierten deutschen Hersteller tragen, aber deutlich minderwertiger sind.


Unabhängig von der (Minder)wertigkeit der Prämien sollte man als Verbraucher natürlich bedenken, daß bei jedem Punktesammler die Unternehmen massenhaft Daten über die Vorlieben und das Konsumverhalten des Kunden speichern - man ausserdem als Punktesammler i.d.R. eine Einwilligung für Werbeanrufe oder sonstigen Empfang von Werbung erteilt.

Dienstag, 2. August 2011

RTL Nachtjournal über "legale" Drogen wie das "Badesalz" Freedom und die "Räuchermischung" Sweed

Das RTL Nachtjournal berichtete jüngst über (vermutlich legale) Substanzen, welche über das Internet massiv beworben und verkauft werden.

Die vermeintlichen Drogen werden als Badesalz oder als Kräutermischung angepriesen und unter Namen wie Sweed, Freedom, Lava Red u.v.a. verkauft.
Durch das Verpacken in kleinen, szenetypischen Tütchen und dem Bewerben mit Bildern vom chronisch koksenen Grossdealer Tony Montana aus dem Film Scarface, oder den für sein Dauerkiffen bekannten Bob Marley, wird dennoch sehr schnell die eigentliche Bestimmung dieser Mittel deutlich.
Ebenso ist der Verkauf von (wirklichen) Badesalzen in Mengen von z.B. 0,2 Gramm oder 1 Gramm für 29 Euro äußerst ungewöhnlich, ebenso die mehrfach Betonung, dass es "100% legal" sei.

Der wohl z. zT. auffälligste Händler in diesem Bereich ist wohl die Flat RM 01C3 10F, eine Briefkastenfirma aus Hong Kong, die über Sweet.to und Freedom.to die grammweise verpackten "Badesalze" und "Räuchermischungen" angeblich völlig anonym (was auf Grund der nötigen Adresseneingabe schon Irrsinn ist) verkauft.
Wie Claus Fickemaier auf seinem Blog berichtet, sind zumindest die Versender dieser fragwürdigen Substanzen alte bekannte aus der Abzockbranche, nämlich die Verantwortlichen der RS Webservice GmbH. Nicht nur das sollte einen zu denken geben...

Die Gefahren dieser (vermeintlich) legalen Drogen (bzw. "Badesalze" und "Räuchermischungen"), wie Freedom, Sweet usw., bzw. deren Bestellung, sind in erster Linie folgende:
- Vielfach werden Stimmen laut, es handele sich lediglich um Abzocke. Die verschickten Substanzen sind schlichtweg wirkungslos!
Sollte eine Wirkung eintreten, ist diese bestenfalls auf den sog. Placebo-Effekt zurück zu führen!
In einem eigens über "Sweed" eingerichtetem Wiki heißt es beispielsweise:
Sweed, das neue Fake-Weed um "Kindern" das Geld aus der Tasche zu ziehen!
Damit sich aber immer noch genügend unkluge Menschen finden, die meinen, mit Sweed einen Marihuana-Ersatz oder mit Freedom einen legalen Kokain-Ersatz gefunden zu haben, werden unzählige Seiten und Blogs eröffnet und in bestehenden Blogs etliche Spam-Kommentare abgelassen, wie zufrieden man doch mit Sweet, bzw. Freedom und deren Wirkung sei.
Diese Kommentare entbehren i.d.R. jeder Grundlage und stammen gewöhnlich von Personen, die am Verkauf von Sweet und Freedom (mit)verdienen - und sei es nur als Affiliate.

- Sollten diese "legale" Drogen dieser Art dagegen wirklich wirken, wird es schnell noch unangenehmer, als daß man sein Geld für wirkungsloses "Badesalz" oder ähnliches ausgegeben hat.
Niemand kann die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe nachvollziehen, niemand kann die genaue Wirkung oder die nötige Dosierung vorhersagen.
Treten medizinische Komplikationen auf, kann dieses schnell tödlich enden.
Da diese "Badesalze" etc. nicht auf gängige Drogentests anschlagen und auch ansonsten keine Kenntnis über die Art der vom Benutzer konsumierten Inhaltsstoffe vorliegt, ist es schwer für Ärzte die notwendigen Schritte abzuschätzen und einzuleiten.

- Ausserdem kann niemand sicher gehen, daß diese Substanzen legal sind und daß statt der Lieferung der Drogenbestellung nicht strafrechtliche Maßnahmen wie ein Ermittlungsverfahren, ggf. eine Hausdurchsuchung, eine Vorladung etc. folgen.
Die Zusage, daß alles absolut legal sei, stammt einzig und allein vom Verkäufer, meistens dubiosen Briefkastenfirmen.
Da niemand die Inhalte kennt, bzw. der Gesetzgeber ständig weitere Substanzen als Betäubungsmittel einstuft, weiß niemand, ob Badesalze oder Räuchermischungen wie Freedom, Charge+, Sweet, Monkees go Bananas, Winterboost, OMG und Co. nicht doch illegale Substanzen enthalten.
Sweet wird in der Werbung sogar gerne als "das neue Spice" beschrieben.
Der als Räuchermischung deklarierte, angeblich "legale" Cannabis-Ersatz Spice, erhielt allerdings von vornherein mehrere nicht verkehrfähige synthetische Cannabinoide.

Die Behörden versuchen stetig die Inhaltsstoffe solcher "legalen" Rauschmittel zu identifizieren. Kommen darin Substanzen zum Vorschein, die in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) gelistet sind, können auch strafrechtliche Schritte gegen die Käufer erfolgen, auch wenn diesen noch so oft vom Verkäufer völlige Legalität versprochen wurde.
-Update-
Auch Staatsanwalt Jörn Patzack teilt die oben erläuterte Ansicht und weißt ausdrücklich drauf hin, dass die sog. "legal Highs" i.d.R. illegal sein dürften und der Käufer, Verkäufer und Besitzer strafrechtliche Verfolgung zu befüchten haben.

So erläutert der Staatsanwalt:
Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer machen sich strafbar, wenn die angebotenen Produkte dem BtMG unterstellte Substanzen enthalten (der Verkäufer wegen [gewerbsmäßigen] Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, der Käufer wegen unerlaubten Erwerbes von Betäubungsmitteln). Aber auch wenn dies nicht der Fall ist, ist der Umgang mit den Produkten nicht legal, denn es handelt sich in der Regel um bedenkliche Arzneimittel i.S.d. Arzneimittelgesetzes (AMG).
Quelle:
http://blog.beck.de/2011/09/04/oh-schreck-legal-highs-doch-nicht-legal