Z.B. werden über Yahoo sog. Lockvogelseiten beworben, die den Nutzer auf Domains wie www.herunterladen.me/winrar verweisen, welche wiederum direkt zu win-loads.net führen.
Statt wie ehemals der Schweizer Briefkastenfirma media intense GmbH, ist nun laut Impressum eine Briefkastenfirma aus Dubai für die Abzocke verantwortlich, nämlich die Digital Equipment FZE, Geschäftsführer Robin Cherian, der bereits als "Geschäftsführer" für die Facelab FZE, welche mit Gesichtsanalyse.com versuchte die Verbraucher abzuzocken, seinen Namen hergab, womit man vermuten darf, wer die eigentlichen Hintermänner von win-loads.net sein dürften, wie man z.B. diesem Artikel auf Abzocknews.de entnehmen kann.
Die jetzige Betreiber(briefkasten)firma, Digital Equipment FZE, ist übrigens schon in der Vergangenheit im Zusammenhang mit win-loads.net aufgefallen. Damals betrieb man sog. Lockvolgelseiten, die auf win-loads.net, damals noch betrieben von der media intense GmbH, verwiesen.
Eine besondere Änderung hat sich an der Gestaltung der Seite von www.win-load.net ergeben.
So sind dort grosse Banner bekannter Unternehmen (Quelle, O2) auf den Seiten zu sehen.
Da diese Banner aber zu keinem Link führen, der auf irgendeine Art (z.B. durch Klick, oder Verkaufsprovisionen) vergütet wird, ist davon auszugehen, dass diese Banner nur dazu dienen, diesem dubiosen "Dienst" durch die Nutzung bekannten Firmennamen einen augenscheinlich seriösen Anstrich zu verpassen, bzw. dem Verbraucher zu suggerieren, es handelt sich um ein werbefinanziertes Gratis-Angebot.
Ob Quelle, O2 und Co begeistert davon sein werden, dass dieser Abzockdienst deren guten Namen missbraucht, ist wohl mehr als fraglich.
Weniger plakativ als die Banner, ist dagegen mal wieder die Preisangabe. Diese ist bestens überlesbar im Fliesstext des zweiten Textblockes am rechten Rand versteckt.
Auch mit der, laut des Landgerichts Mannheim, rechtswidrigen Klausel, dass der Kunde durch Setzen eines Häkchens (angeblich) auf sein Widerrufsrecht verzichtet, wird gearbeitet.
Mal wieder kann Betroffenen, die auf win-loads.net reingefallen sind, nur geraten werden, sich nicht einschüchtern zu lassen und auf keinen Fall zu zahlen.
Lediglich beim unwahrscheinlichen Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, muss man diesem fristgerecht innerhalb von 14 Tagen widersprechen.
Bei Unsicherheiten sei erneut eine Anfrage bei frag-einen-Anwalt.de oder die Kontaktaufnahme mit der Verbraucherzentrale empfohlen.
Nachtrag:
Bereits vor einiger Zeit berichtete Rechtsanwalt Michael C. Neubert in seinem Blog über win-loads.net. Sein eindeutiger Rat:
Bitte lasst Euch nicht von den Mahnungen etc. verrückt machen und steckt nicht so viel Energie in die Sache! Einfach Ruhe bewahren! Ein Einschreiben in die Schweiz zu schicken, verursacht nur Kosten und bringt wohl nix!Quelle: Abofalle: win-loads.net der media intense gmbh
7 Kommentare:
Mir schrieb win-lodas.net, nach dem ich auf deren üblen Trick hereingefallen war und den Vertrag fristgemäß unter Berufung auf das Widerrufsrecht kündigen wollte:
"Wir können Ihren Widerruf leider nicht akzeptieren, da Sie bei der Anmeldung ausdrücklich auf Ihr Widerrufsrecht verzichtet haben.
Wir weisen darauf hin, dass wir keine Rechtsverletzungen eingehen und rechtlich mit völlig korrekten Mitteln vorgehen."Meine Antwort:
Der Verzicht auf mein Widerrufsrecht mag unbewusst und von mir nicht gewollt geschehen sein, mit den Ursachen, die dazu führten, brauchen wir uns an dieser Stelle nicht auseinanderzusetzen.
Demgegenüber steht aber die inzwischen rechtlich festgeschriebene Tatsache, dass das Widerrufsrecht nicht zwischen den Vertragspartnern verhandelbar ist. Mein unbeabsichtigter Verzicht ist also rechtswidrig und somit auch nicht rechtskräftig.
Ich zitiere:
Die RICHTLINIE 97/7/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz:
Artikel 12 Absatz 1
"Der Verbraucher kann auf die Rechte, die ihm aufgrund der Umsetzung dieser Richtlinie in innerstaatliches Recht zustehen, nicht verzichten."
Das ist zwar in dieser eindeutigen Form in den deutschen Gesetzestext bisher nicht aufgenommen worden, aber seit dem 12.5.2009 (Urteil vom 12.5.2009, Landgericht Mannheim, Aktenzeichen: 2 O 268/08, in Sachen Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Content Service Ltd.) hat die Richtlinie des europäischen Parlamentes mit dieser Begründung Eingang in die deutsche Rechtssprechung gefunden:
"Die einen Verzicht auf das Widerrufsrecht enthaltende Klausel ist schon deswegen unwirksam, weil sie gegen die gesetzliche und nach § 312f BGB NICHT DISPOSITIVE Einräumung eines Widerrufsrechtes i.S.v. § 355 BGB gemäß § 312d Absatz 1 BGB verstößt."
Es steht mir also gar nicht frei, auf mein Widerspruchsrecht Ihnen gegenüber zu verzichten, egal nun ob sie den Verzicht in ihre somit (s.o.) rechtswidrigen Geschäftsbedingungen aufgenommen haben oder ob ich in beliebige Checkboxen unbewusst, aber auf jeden Fall ungewollt ein in Ihrem Sinne deutbares Häkchen gesetzt habe!
Ich wiederhole:
Ich habe nach meiner Überzeugung keinen gültigen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen geschlossen. Daher bin ich auch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen.
Hilfsweise widerrufe und kündige ich fristlos den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn auch hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an. Außerdem erkläre ich ebenfalls vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt und auch wegen der Rechtswidrigkeit der abgegebenen Willenserklärungen. Hilfweise widerspreche ich insbesondere und ausdrücklich einem eventuell und auf jeden Fall von mir unbeabsichtigt erklärtem Verzicht auf mein Widerrufsrecht.
Das als Hinweis für andere Betroffene: keep cool, nicht zahlen, der Kunde hat unwiederrufbar das Recht innerhalb von 14 Tagen solchen Verträgen zu widersprechen
Nun auch ich habe den Ärger mit win - loads, erst ein Rechtsanwalt namens Tank ( Postfachadrs.)Osnabrück...nun die Proinkasso Hanau die aber schon seit 2005 aus der Inkassovereinigung geflogen sind, wegen dubioser Abzocke!
Wenn keine Originalvollmacht da ist, können die gar nix!Nur schreiben wir sind bevollmächtigt geht nicht!
Das Rechtsberatungsgesetz beschränkt die Tätigkeit von Inkassounternehmen auf die außergerichtliche Einziehung von Forderungen und gfs. noch auf den Kauf fremder Forderungen. Gerichtliche Maßnahmen wie z.B. Beantragung des gerichtlichen Mahnverfahrens, Anträge auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändungen, Eidesstattliche Versicherung, Gerichtsvollzieher) sind nicht erlaubt.
Also bloß nicht zahlen!!!
Habe gestern Abend auch eine Email von dieser Firma erhalten! Das Paradoxe an der ganzen Geschichte ist, dass ich in der vergangenen Zeit noch nicht einmal irgendeine Art von Freeware heruntergeladen habe...Und meine Email-Adresse gebe ich eigentlich so gut wie nie raus! Ich hoffe nur, dass nicht irgendwelche Internetplattformen (facebook usw.) Email-Adressen einfach herausgeben (hab mich circa vor einem Monat bei facebook angemeldet).
Ich hab der Fa. jetzt mit Anwälten gedroht usw., zahlen werde ich auf gar keinen Fall! Und ich kann jedem dasselbe raten!
Lg
Sehr geehrte Damen und Herren,
'pecunia non olet', hieß es bei den alten Römern - und das gilt wohl auch heute noch. Ich erhielt von der gerichtsnotorischen Firma Win-Loads.net heute eine Forderung über 96 € für ein angeblich abgeschlossenes Abonnement, die als Kontoinhaber eine(n) Fa. Domember nannte. Zu überweisen an
Deutsche Bank AG
BLZ: 20070024
Konto: 153636600
IBAN: DE78200700240153636600
SWIFT/BIC: DEUTDEDBHAM
Hat niemand bei Ihnen Skrupel, mit einem derart windigen Abzocker zu arbeiten?
Pfui Deibel!
Mit nicht besonders freundlichen Grüßen
Friedrich A. Giese
PS: Ich werde eine Kopie dieses Schreibens auch in entsprechenden Foren im Internet platzieren.
Hallo,
was soll ich machen, wenn ich so dumm war, dass für das erste Jahr schon bezahlt habe? Nun kommen die mahnungen für das 2. jahr. Geht das überhaubt, auch wenn das eine Abzocke ist, dass man weigert für das 2. Jahr zu zahlen oder soll ich lieber das sein lassen und deren Forderungen nachgehen?
V-
Habe heute einen Brief per Post erhalten.
Habe aber per E-Mail zurückgeschrieben und ihnen gesagt, dass ich dies nicht zahlen DARF, da ich noch 17 bin. Und dazu habe ich noch so einen Text gepostet, in dem geschrieben steht, dass diese "Firma" abgemahnt wurde und deren AGB nicht rechtens sind.
"Der Bundesverband der Verbraucherzentrale informiert
Stand: 11 März 2009
Media Intense Gmbh, Schweiz
www.win-loads.net
Angeboten wurde ein Downloadportal,für dessen Nutzung sich Interessenten unter Angabe von persönlichen Daten anmelden mußten.Auf der ensprechenden Anmeldeseite befand sich unterhalb der Anmeldemaske ein Textfeld folgenden Inhalts:" Ich (akzetiere die AGB und die Datenschutzerklärung und) verzichte auf mein Widerrufsrecht."
Des Weiteren befand sich auf der Anmeldeseite der Internetseite www.win-loads.net neben der Anmeldemaske folgender Text:"Durch Drücken des Buttons "Anmelden" entstehen ihnen Kosten i. H. v. 96 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro).Vertragslaufzeit 2 Jahre."
Stand: Das Unternehmen wurde wegen unangemessener Benachteiligung der Verbraucher durch AGB sowie fehlender Endpreisangabe abgemahnt.
Unterlassungserklärung ist angekündigt
Kostenfalle im Internet - Verfahren des vzbv"
Hoffe die gehen mir nicht weiter auf den Sack...
Grüße
Ich habe die Kommunikation mit Win Loads genossen. Sie haben während Wochen geschrieben und ich konnte all meinen Frust auslassen.
Letzte Mahnung = Sie können mich mal, bla bla, bla usw. Wichtig, keine Beleidigungen.
12 Monate später haben sie es wieder versucht. Bla, bla, bla. Ich habe sie Zeit gekostet; bekommen haben sie aber nie etwas. Eine Betreibung, Mahnung oder sonstiges ist nie gekommen.
Also, ganz entspannt nach hinten liegen und ärgern.
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