Mittwoch, 13. Januar 2010

Sat1 Akte 29.10 - Die neuen Tricks der Pröbchen-Mafia

Dutzende Zuschauer haben uns geschrieben - warnen vor einer Forschungsgruppe. Das Unternehmen ruft ahnungslose Menschen an, fragt, ob sie Produkttester werden wollen. Alles sei kostenlos und zudem dürfe man die getesteten Produkte anschließend sogar behalten! Statt hochwertiger aktueller Handys oder Haushaltsgeräten erhalten die Teilnehmer aber in der Regel Nippes-Artikel, etwa eine Tube Klebstoff zugesandt. Laut unserem Experten ist das Unternehmen seit Jahren eine berüchtigte „Datenschleuder“, sammelt und handelt mit Adressen und arbeitet Hand in Hand mit den Hintermännern bekannter Abzock-Internetseiten.

AKTE 20.10 über die miesen Methoden der Datensammler


Vorsicht: Produkt-Tester gesucht

Wie man sich gegen die Forderungen der "Forschungsgruppe Profana" der Ascor Media Ltd. aus Templin wehrt, ist hier zu erfahren.

Genauere Infos zu der Produkttester-Abzocke und über die Verantwortlichen, findet man auf Abzocknews.de, der Seite von Adrian Fuchs, welcher auch im Akte-Beitrag zu sehen ist.

Sat1 Akte 20.10 - Wegen Onlinespiel Existenz gefährdet

Wegen Onlinespiel Existenz der Eltern gefährdet: Wenn Teenager plötzlich richtig zahlen sollen!

Der Markt für Online-Spiele im Internet wächst stetig. Immer mehr Anbieter bieten Rollenspiele, Ritterspiele oder Kampfspiele an. Statt eines monatlichen Abos sind viele dieser Spiele zunächst kostenlos. Verbraucherschützer sehen darin den Versuch, vor allem Kinder und Jugendliche anzulocken. Wer aber im Spiel besonders gut sein will, muss zahlen: Für ein besonderes Schwert, einen Erfahrungsring oder eine „dritte Hand“. Und das kann unkontrolliert ins finanzielle Desaster führen. So wie bei Ute V.: Ihr Sohn hat sich bei einem Online-Kampfspiel angemeldet - ist dann in einen wahren Spielrausch verfallen. Immer neue sogenannte Items, zu deutsch Hilfsmittel, hat er gekauft, um besser und erfolgreicher als andere zu sein. Und dabei eine Horror-Rechnung über 1.000 Euro verursacht!

AKTE 20.10 über echtes Geld für virtuelle Waffen

Mittwoch, 30. Dezember 2009

SpiegelTV über die Abzocke des Stromanbieters Flexstrom AG

Verbraucher, welche nach einem neuen, günstigeren Stromanbieter suchen, geraten in die Gefahr, auf die Machenschaften wie die des Stromanbieters Flexstrom AG aus Berlin reinzufallen.

Durch anfangs günstige Strompreise und eine Preisgarantie über drei Monate erscheint der Stromanbieter Flexstrom vielen Verbrauchern, die z.B. auf Vergleichsportalen für Stromanbieter (z.B. verivox) nach Alternativen zum bisherigen Stromversorger suchen, als die günstigste Alternative.

Das böse Erwachen folgt mit dem Ablauf der Preisgarantie. Sobald die dreimonatige Preisgarantie abgelaufen ist, werden die Preise drastisch erhöht, laut Verbraucherschützer „bis zu 30%“. Diese Preissteigerung wird dem Flexstrom-Kunden allerdings nur in einer, wie ein Werbeflyer anmutenden, Postsendung mitgeteilt, welche bei den meisten Kunden wohl ungelesen im Altpapier landet und auch ansonsten so geschickt formuliert ist, dass auch die Stromkunden, die diesen Flyer lesen kaum daraus entnehmen werden, dass damit eine drastische Preiserhöhung einhergeht. Auf Worte wie „Preiserhöhung“ wird gänzlich verzichtet und die relevanten Informationen sind mitten in einem langen Text versteckt.
Auch der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis auf ein Kündigungsrecht, wird lediglich im Kleingedruckten in der Fußnote erwähnt.



Quelle: Youtube/TheTurboPeter

Im Kanal des Youtube-Nutzers "TheTurboPeter" findet sich übrigens ein weiterer interessanter Bericht über einen anderen Stromanbieter, nämlich Teldafax.
Auch hier scheinen die Praktiken alles andere als verbraucherfreundlich zu sein:

Top-of-Software.de - Alte Abzocke unter neuem Namen

Die Abzocke rund um Opendownload.de alias Softwaresammler.de der Content Services Ltd. bekommt eine neue Hülle, während sich am faulen Kern nichts ändert.

Mal wieder scheint der Name des "Projektes" auf Grund unzähliger Presseberichte und Einträgen bei Google, welche von der Zahlung (zurecht) abraten, „verbrannt“, oder man versucht gar, sich durch eine Neufirmierung möglicher juristischer Konsequenzen zu entziehen. Daher zockt man nun mit neuer Firma und unter neuer Domain weiter ab.

Statt opendownload.de oder softwaresammler.de versucht man nun über die Domain Top-of-Software.de die Verbraucher in die Abofalle zu locken. Statt der Content Services Ltd. zeigt sich hierfür die Antassia GmbH verantwortlich.

Sonderliche Mühe die Urheberschaft des neuen Abzockdienstes zu verschleiern, gab man sich offensichtlich nicht. So ist leicht zu erkennen, dass es sich bei www.top-of-software.de der Antassia GmbH lediglich um den Nachfolger von Softwaresammler.de/Opendownload.de der Content Services Ltd. handelt, wie in diesem Bericht auf Abzocknews.de ausführlich beschrieben wird.

Verbraucher die auf Top-of-Software.de reingefallen sind, ist das selbe Vorgehen zu raten, zu dem Verbraucherschutzjurist Saller schon bzgl. Opendownload.de riet und welches hier nachzulesen, bzw. als Video anzuschauen ist.

Mittwoch, 16. Dezember 2009

Konto von Proinkasso gepfändet

Auch wenn es lange überfällig ist, ist es erfreulich zu sehen, dass die Behörden immer häufiger effektiv gegen Internetabzocker vorgehen.

Das Inkassounternehmen, welches in den vergangenen Jahren immer wieder durch den Versuch auffiel, (vielfach ungerechtfertigte) Forderungen für Abzocker einzutreiben, ist die Proinkasso GmbH.
Nachdem Proinkasso nun auch Forderungen für das Abzockprojekt Mega-Downloads.net eintrieb, wurde das Konto von der Staatsanwaltschaft gepfändet, wie der Hessische Rundfunk berichtet.

Dieses war der einzig logische Schritt, denn die Verantwortlichen von Mega-Downloads.net wählten offensichtlich Proinkasso nur als Ausweichmöglichkeit, da die Staatsanwaltschaft den hauseigenen, oder zumindest verbundenen Inkassounternehmen, wie der L&H GmbH aus Hannover, bereits die Konten pfändete.

Wer die Forderungen von Proinkasso bzgl. Mega-Downloads.net nicht, oder erst nach Kontokündigung durch die Bank zahlte, hat Glück gehabt. Alle anderen sollten sich an die Anweisungen des Bad Homburger Rechtsanwalt Axel Dierolf halten, um ihr Geld zurückzufordern:

Hierfür muss man sich zunächst schriftlich an das Inkassobüro wenden und eine Frist setzen, bis wann das Geld zurückgezahlt werden soll. Wenn dann nichts passiert, sollte "man sich an einen Anwalt wenden, der wird dann relativ zügig eine Klage bei dem zuständigen Gericht einreichen auf Rückzahlung des gezahlten Betrages zuzüglich etwaiger Kosten und Verzugszinsen", rät der Bad Homburger Rechtsanwalt Axel Dierolf.

Weitere, ausführliche Informationen rund um das Firmengeflecht von Mega-Downloads, finden Sie auf inside-megadownloads.

Donnerstag, 10. Dezember 2009

software-heute.de - Neuer Abzockversuch aus Wistedt

Bereits vor einiger Zeit berichteten wir über die Abzock-Seite extreme-downloads.net des Daniel Popp aus Wistedt.
Nachdem diese eher mäßig erfolgreich schien und schnell wieder in der Versenkung verschwand, versucht man offensichtlich diesmal mit der Seite www.software-heute.de und der Firma iNet Online den Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Hierbei hat man die Masche von online-downloaden.de übernommen.
Auf der eigentlichen Seite des Abzockportals software-heute.de ist ein relativ deutlicher Preishinweis zu finden...

...doch wird keiner der in die Abofalle getappten Nutzer diese jemals gesehen haben können, werden die Verbraucher durch Werbeanzeigen in Suchmachinen doch gleich auf die Anmeldeseite http://software-heute.de/anmeldung.php weitergeleitet, auf welcher aber jegliche transparente Preisangabe fehlt.
Wie auch bei online-downloaden.de ist der Preis gut überlesbar am unteren rechten Rand am Ende eines Fliesstextes versteckt.


Ebenso wie bei vergleichbaren Abofallen, wie z.B. opendownload.de/softwaresammler.de und online-downloaden.de, ist hier reingefallenen Verbrauchern erneut Folgendes zu raten:

- Zahlen Sie auf keinen Fall!
- Lassen Sie sich nicht von Rechnungen, Mahnungen oder Schreiben eines Inkassobüros oder Anwaltes einschüchtern!
- Nur beim sehr unwahrscheinlichen Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte, muss diesem fristgerecht widersprochen werden.

Bei Unsicherheiten oder für individuelle Rechtsberatung können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden, oder z.B. eine Anfrage bei frag-einen-anwalt.de stellen.

Auch sollte man auf keinen Fall die als Kontakt-Telefonnummer genannte, teure 0900-Nummer wählen. Abgesehen davon, dass es i.d.R. äusserst fruchtlos ist, mit solchen Abzockern in Kontakt zu treten, sollte man dann dieses schriftlich machen.

Da es evtl. manchen reingefallenen Verbraucher beruhigen dürfte, sei erneut auf den ZDF-Bericht über den vergleichbaren Abzocker opendownload.de und die Aussagen vom Juristen Marcus Saller von der Verbraucherzentrale verwiesen:
Opendownload.de-Abzocke - Das ZDF-Magazin WISO berichtet


Nachtrag:


Offensichtlich ist von Daniel Popp eine grossangelegte Abzocktour geplant. Wie auf antiabzockenet.blogspot ausführlich dargelegt wird, betreibt dieser neben software-heute.de viele weitere Seiten, die auf die Täuschung der Nutzer zielen:

* Lieferantenkontakte.com
* Deutscher-Fabrikverkauf.de
* Restpostenfirma.de
* der-restposten-blog.de
* restposten-kleinanzeigen.de
* restposten-grosshandel.com
* grosshandel-import.de
* retimex.com

Quelle: Abzocke mit Fabrikverkauf diesmal von iNet Online GbR

Dienstag, 17. November 2009

Staatsanwaltschaft Hamburg sichert Abzocker-Konten

Auch wenn mitlerweile die Abzocke über das Portal 99downloads.de beendet und stattdessen der Nachfolger online-downloaden.de ins Netz genommen wurde, ist es erfreulich zu sehen, dass die Behörden zumindest in diesem Fall dem Treiben nicht einfach zuguckten, sondern aktiv wurden.
So wurden jetzt die Konten der Belleros Premium Media Ltd., Beitreiberin von 99downloads.de, sowie des mahnenden Anwalts Sven Schulze, wegen Verdacht des Betruges und zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe für die Geschädigten, von der Staatswaltschaft Hamburg gesichert.

Staatsanwaltschaft Hamburg

6802 Js 11/09

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg (Geschäfts-Nr. 6802 Js 11/09 [7450 Js 226/09]) gegen die Beschuldigten Rechtsanwalt Sven Schulze und Sascha Alexis Schüßler wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit den unter der Firma Belleros Premium Media Limited über die Webseite http://www.99downloads.de angebotenen Internet-Dienstleistungen sind im Wege der Beschlagnahme zum Zweck der Rückgewinnungshilfe für die Geschädigten die nachstehend genannten Vermögenswerte gesichert worden:

Forderungen des Sven Schulze gegen
a)

die Commerzbank AG, Service Center Pfändungen Dresdner Bank, Koppenstraße 93, 10243 Berlin, aus dem Konto Nr. 200/ 09 383 128 00 bei der Dresdner Bank in Höhe von 63.900,73 € (Stand: 09.06.2009),
b)

die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, Marienplatz 9, 19053 Schwerin, aus dem Konto Nr. 171 000 9370 in Höhe von 733,50 € (Stand: 24.09.2009),
c)

die Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg eG, Amtsweg 4, 29439 Lüchow, aus dem Konto Nr. 170 2058 100 in Höhe von 21.302,91 € (Stand: 06.11.2009).

Diese Mitteilung soll den Geschädigten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Eine formlose Anmeldung von Ansprüchen bei der Staatsanwaltschaft hat keine Rechtswirkungen und ist deshalb zwecklos; eine Verteilung gesicherter Werte durch die Staatsanwaltschaft findet nicht statt. Geschädigte, die beabsichtigen, auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen, mögen sich mit einem Rechtsanwalt oder einer öffentlichen Rechtsauskunftsstelle in Verbindung setzen. Diese können über die zur Durchsetzung der Ansprüche einzuleitenden zivilrechtlichen Schritte Auskunft erteilen. Die Staatsanwaltschaft ist zur Erteilung weiterer Auskünfte über die von den Geschädigten zu ergreifenden Maßnahmen nicht befugt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesamtzahl der Geschädigten mindestens 2.232 beträgt und sich der Gesamtschaden auf mindestens 246.167,28 € beläuft.

Etwaige die Sachermittlungen betreffende Akteneinsichtsanträge müssen bei der Abteilung 74 der Staatsanwaltschaft Hamburg unter der Geschäfts-Nr. 7450 Js 226/09 und nach Anklageerhebung gegebenenfalls beim zuständigen Gericht gestellt werden. Bei der Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg befinden sich unter der Geschäfts-Nr. 6802 Js 11/09 lediglich die die Sicherungsmaßnahmen betreffenden Aktenteile. Durch die Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg kann wegen der Vielzahl der Geschädigten Akteneinsicht nur bei Abholung der Akte im Dienstgebäude in Hamburg und nur für jeweils einen Tag gewährt werden; eine Versendung kommt – jedenfalls derzeit – nicht in Betracht.

Weiter wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Arrestvollziehung oder Zwangsvollstreckung gemäß § 111g StPO der Zulassung durch das Gericht bedarf.

gez. B., Staatsanwalt

Quelle: ebundesanzeiger - gefunden auf inside-megadownloads.blogspot.com

Wie überzeugt Anwalt Sven Schulze selber von seiner Tätigkeit war, zeigt dass er sich flüchtend hinter seiner Aktentasche versteckte.