Das RTL Nachtjournal berichtete am 01.11.2011 über das Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Hamburg gegen Abofallenbetreiber wegen mutmaßlichen Betruges, sowie mutmaßlich gewerblichen Urheberrechtverletzungen. Gegen Letztes ging mindestens ein Rechteinhaber schon erfolgreich zivilrechtlich vor.
Mit immer neuen Abofallen versuchten die Hintermänner von Abzockeseiten wie Onlinedownloaden.de und 99downloads.de den Verbrauchern kostenpflichtige Verträge für im Grunde wertlose Dienstleistungen unterzuschieben.
Neben den typischen Freeware-Abofallen, hoffte man wohl auch etliche Internetuser in die Falle Locken zu können, wenn man - durch einen fast schon offiziellen Anschein - mit angeblichen Informationen zur Bundestagswahl lockte. Doch auch dort gab es statt wertvollen Infos eine überraschende Rechnung.
Bereits 2009 wurden Firmenkonten der Abzocker behördlich eingefroren, doch davon ließ man sich offensichtlich nicht beeindrucken und zockte weiter ab und trieb auch weiterhin die unberechtigten Forderungen, u.a. durch den mitangeklagten Anwalt Sven Schulze, ein.
Nach der Verhaftung der Drahtzieher sollte nun der erste Verhandlungstag folgen, der allerdings wegen des Fehlens eines Angeklagten auf Mittwoch, den 02.11.2011 verlegt wurde.
RTL-Nachjournal über Abofallen-Betreiber vor Gericht:
Montag, 31. Oktober 2011
Freitag, 14. Oktober 2011
Dreiste Abzocke am Telefon - Stern TV über Lotto 3000 und andere Gewinnspielbetrüger
Die RTL Sendung Stern TV berichtete am Mittwoch über betrügerischen Maschen von Lotto 3000 der Compresent Erfurt GmbH, über welche bereits einen Tag zuvor im RTL Nachtjournal ein Beitrag zu sehen war.
Neben Lotto 3000 ging es im Stern TV-Bericht über andere betrügerische Gewinnspiel-Unternehmen, die nicht wie Lotto 3000 mit erpresserischen Anrufen die Verbraucher zur Zahlung bewegen wollen, sondern gleich munter die Konten per vorgeschobener Einzugsermächtigung plündern.
In dem Beitrag wird deutlich, wie seltsam machtlos sich die deutschen Strafverfolger geben, obwohl die Gewinnspielbetrüger nicht aus der Karibik oder Russland, sondern vom gleichsprachigen Nachbarland Östereich aus zu agieren scheinen.
Ebenfalls kann man dem Betrag durch die Erläuterungen einer von Lotto 3000 belästigten Verbraucherin entnehmen, warum man keineswegs die kostenpflichtige 0180-Nummer anrufen soll, welche Lotto 3000 in den betrügerischen Erpressungsanrufen nennt.
Da es gewöhnlich niemals einen Vertragsabschluß zwischen Lotto 3000 und den durch drohende Anrufe belästigten Verbraucher gab, folgt natürlich unter der 0180-Nummer keineswegs der angeblich vorliegende Beleg für eine vertragliche Grundlage der Forderungen, sondern schlichtweg per Tonbandstimme der Hinweis, dass man auf Grund des Datenschutzes keine Aussage über die Angelegenheit machen könne. Aber dennoch zahlt der Verbraucher für den Anruf dieser sog. Mehrwertnummer und der betrügerische Anbieter verdient dran.
Stern TV über Lotto 3000 und andere... von gegen-abzocke-blogspot
Neben Lotto 3000 ging es im Stern TV-Bericht über andere betrügerische Gewinnspiel-Unternehmen, die nicht wie Lotto 3000 mit erpresserischen Anrufen die Verbraucher zur Zahlung bewegen wollen, sondern gleich munter die Konten per vorgeschobener Einzugsermächtigung plündern.
In dem Beitrag wird deutlich, wie seltsam machtlos sich die deutschen Strafverfolger geben, obwohl die Gewinnspielbetrüger nicht aus der Karibik oder Russland, sondern vom gleichsprachigen Nachbarland Östereich aus zu agieren scheinen.
Ebenfalls kann man dem Betrag durch die Erläuterungen einer von Lotto 3000 belästigten Verbraucherin entnehmen, warum man keineswegs die kostenpflichtige 0180-Nummer anrufen soll, welche Lotto 3000 in den betrügerischen Erpressungsanrufen nennt.
Da es gewöhnlich niemals einen Vertragsabschluß zwischen Lotto 3000 und den durch drohende Anrufe belästigten Verbraucher gab, folgt natürlich unter der 0180-Nummer keineswegs der angeblich vorliegende Beleg für eine vertragliche Grundlage der Forderungen, sondern schlichtweg per Tonbandstimme der Hinweis, dass man auf Grund des Datenschutzes keine Aussage über die Angelegenheit machen könne. Aber dennoch zahlt der Verbraucher für den Anruf dieser sog. Mehrwertnummer und der betrügerische Anbieter verdient dran.
Belästigung durch Werbeanrufe - Dreiste Abzocke am Telefon
Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen: Mit diesem Versprechen melden sich tagtäglich vermeintliche Anbieter von Gewinnspielen bei ahnungslosen Bürgern. Doch statt des versprochenen Gewinns gibt es am Ende nichts als Ärger. Denn die Anrufer haben nur eines im Sinn: Sie wollen den Angerufenen die Kontodaten entlocken. Und wer die einmal preisgibt, muss zahlen - und wird ständig wieder angerufen.
"Man muss immer lügen"
Es sei ein betrügerisches System, mit dem sich viel Geld machen lässt, sagt auch Christoph Ihli. Der heute 22-Jährige hat jahrelang selbst in einem Callcenter Gewinnspiele verkauft, galt sogar als einer der besten Verkäufer(...)
Stern TV-Bericht auf Dailymotion:
Stern TV über Lotto 3000 und andere... von gegen-abzocke-blogspot
...auf Grund zeitweise vorhandener Abspielprobleme bei Dailymotion, der selbe Bericht auch auf Megavideo:
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Mittwoch, 12. Oktober 2011
Lotto 3000 - Abzocke und erpresserische Drohungen per Telefon
Das RTL Nachtjournal berichtete am 11.10.2011 über die dreisten Erpressungsanrufe der Compresent Erfurt GmbH, die den angeblichen Lotto-Dienst Lotto 3000 betreibt.
Offensichtlich ohne jede Vertragsgrundlage werden (meist ältere) Verbraucher mit massiven Telefonterror unter Druck gesetzt.
Durch Angst vor dem angeblichen Gläubiger, der agressiv in betrügerischer Weise behauptet, es sei nachweislich ein Vertrag abgeschlossen worden, der zu zahlen sei, sollen die Verbraucher zur Zahlung bewegt werden.
Hierbei wird unterschwellig gedroht, da der cholerische Chef der Telefonstimme wohl auch gerne mal (wie man es dubiosen Geldeintreibern nachsagt) Ohren abschneide, wenn der Verbraucher nicht zahlt.
Ausserdem höre nach Aussage der Telefonstimme der massive Psychoterror mit unzähligen Anrufen am Tag erst auf, wenn gezahlt wird - diese Anrufe erfolgen laut Verbraucherberichten auch in der späten Nacht oder am sehr führen Morgen.
Weiter wird in den betrügerischen Anrufen gedroht, daß wenn keine Zahlung eingehen sollte, werde man die Forderung titulieren lassen, dann komme der Gerichtsvollzieher und der Fernseher sei weg.
Auf Youtube kann man zwei verschiedene Lotto 3000-Anrufe hören, mit welchen unzählige Verbraucher teilweise zigmal am Tag belästigt werden und somit zur Zahlung genötigt werden sollen.
- Anruf 1
- Anruf 2
Was für Personen, die sich etwas auskennen eher lustig wirkt, ist für juristisch unerfahrende und z.B. ältere Menschen sicherlich eine bedrohlich wirkende Situation.
Wer solch betrügerischen Anrufe mit diesem drohenden Charakter erhält, dem ist zu raten, Strafanzeige zu erstatten.
Bericht des RTL-Nachtjournals:
Auch wenn es kein Grund zur Unsicherheit geben und man schlichtweg die Anrufe ignorieren und auf keinen Fall den Forderungen nachkommen sollte, sei unsicheren Verbrauchern Folgendes gesagt:
Selbst wenn wirklich ein Vertrag am Telefon geschlossen worden sein sollte, was bei den allermeisten (wenn nicht gar allen Verbrauchern, die von Lotto 3000 belästigt werden) nicht der Fall ist, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Das heißt, auch wenn der Vertrag telefonisch abgeschlossen worden sein sollte, müßte der Verbraucher von der Firma in Textform über das Widerrufsrecht belehrt werden. Ist eine solche schriftliche Belehrung nicht beim Verbraucher eingegangen, erlischt das Widerrufsrecht nicht nach 14 Tagen und er kann den vermeintlichen Vertrag schlichtweg widerrufen.
Auch Stern TV berichtete am Abend über den betrügerischen Telefonterror der Compresent Erfurt GmbH.
Ausführliche Recherchen zu Lotto 3000 der Compresent Erfurt GmbH und den Hintermännern finden Sie hier:
Lottofirma nervt mit Drohanrufen im Stundentakt
Update:
Der angesprochende TV-Bericht von Stern TV über die Telefonabzocke durch Lotto 3000 ist nun hier als Video abrufbar:
Dreiste Abzocke am Telefon - Stern TV über Lotto 3000 und andere Gewinnspielbetrüger
Offensichtlich ohne jede Vertragsgrundlage werden (meist ältere) Verbraucher mit massiven Telefonterror unter Druck gesetzt.
Durch Angst vor dem angeblichen Gläubiger, der agressiv in betrügerischer Weise behauptet, es sei nachweislich ein Vertrag abgeschlossen worden, der zu zahlen sei, sollen die Verbraucher zur Zahlung bewegt werden.
Hierbei wird unterschwellig gedroht, da der cholerische Chef der Telefonstimme wohl auch gerne mal (wie man es dubiosen Geldeintreibern nachsagt) Ohren abschneide, wenn der Verbraucher nicht zahlt.
Ausserdem höre nach Aussage der Telefonstimme der massive Psychoterror mit unzähligen Anrufen am Tag erst auf, wenn gezahlt wird - diese Anrufe erfolgen laut Verbraucherberichten auch in der späten Nacht oder am sehr führen Morgen.
Weiter wird in den betrügerischen Anrufen gedroht, daß wenn keine Zahlung eingehen sollte, werde man die Forderung titulieren lassen, dann komme der Gerichtsvollzieher und der Fernseher sei weg.
Auf Youtube kann man zwei verschiedene Lotto 3000-Anrufe hören, mit welchen unzählige Verbraucher teilweise zigmal am Tag belästigt werden und somit zur Zahlung genötigt werden sollen.
- Anruf 1
- Anruf 2
Was für Personen, die sich etwas auskennen eher lustig wirkt, ist für juristisch unerfahrende und z.B. ältere Menschen sicherlich eine bedrohlich wirkende Situation.
Wer solch betrügerischen Anrufe mit diesem drohenden Charakter erhält, dem ist zu raten, Strafanzeige zu erstatten.
Bericht des RTL-Nachtjournals:
Auch wenn es kein Grund zur Unsicherheit geben und man schlichtweg die Anrufe ignorieren und auf keinen Fall den Forderungen nachkommen sollte, sei unsicheren Verbrauchern Folgendes gesagt:
Selbst wenn wirklich ein Vertrag am Telefon geschlossen worden sein sollte, was bei den allermeisten (wenn nicht gar allen Verbrauchern, die von Lotto 3000 belästigt werden) nicht der Fall ist, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Das heißt, auch wenn der Vertrag telefonisch abgeschlossen worden sein sollte, müßte der Verbraucher von der Firma in Textform über das Widerrufsrecht belehrt werden. Ist eine solche schriftliche Belehrung nicht beim Verbraucher eingegangen, erlischt das Widerrufsrecht nicht nach 14 Tagen und er kann den vermeintlichen Vertrag schlichtweg widerrufen.
Auch Stern TV berichtete am Abend über den betrügerischen Telefonterror der Compresent Erfurt GmbH.
Ausführliche Recherchen zu Lotto 3000 der Compresent Erfurt GmbH und den Hintermännern finden Sie hier:
Lottofirma nervt mit Drohanrufen im Stundentakt
Update:
Der angesprochende TV-Bericht von Stern TV über die Telefonabzocke durch Lotto 3000 ist nun hier als Video abrufbar:
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ARD Plusminus: Schrottimmobilien und die Verstrickung der Banken in diese Geschäfte
Das ARD-Wirtschafsmagazin Plusminus berichtete in seiner letzten Sendung über den betrügerischen Handel mit Schrottimmobilien und wie Verbraucher durch diesen in den finanziellen Ruin getrieben werden.
Erschreckend hierbei ist die Rolle der Geldinstitute, welche den Kauf solcher Immobilien finanzieren.
Demnach scheint in letzter Zeit die Deutsche Bank immer wieder im Zusammenhang mit dubiosen Immobiliengeschäften aufzufallen.
Der Kauf einer solchen Immobilie zu einem deutlich überteuerten Preis wird offensichtlich nicht nur von der jeweiligen Bank bereitwillig finanziert, sondern dem Kunden wird der Kauf durch den Kundenberater des Geldinstitutes erst schmackhaft gemacht, ausdrücklich angeraten oder gar als Voraussetzung für einen gewünschten Kredit genannt.
So möchten die Verbraucher in dem TV-Bericht sich trotz laufenden Ratenkredites und ohne ausreichenden Eigenkapital ein Eigenheim kaufen. Der Kundenbetreuer der Deutschen Bank rät ihnen darauf hin zum Kauf einer anderen Immobilie (welche sich im Nachhinein als Schrottimmobilie herausstellt), durch welche sie eine Absicherung für die Immobilienfinanzierung und angebliche Steuerersparnisse hätten und sie erst somit einen Kredit für das eigentlich gewollte Eigenheim erhalten würden.
Erschreckend hierbei ist die Rolle der Geldinstitute, welche den Kauf solcher Immobilien finanzieren.
Demnach scheint in letzter Zeit die Deutsche Bank immer wieder im Zusammenhang mit dubiosen Immobiliengeschäften aufzufallen.
Der Kauf einer solchen Immobilie zu einem deutlich überteuerten Preis wird offensichtlich nicht nur von der jeweiligen Bank bereitwillig finanziert, sondern dem Kunden wird der Kauf durch den Kundenberater des Geldinstitutes erst schmackhaft gemacht, ausdrücklich angeraten oder gar als Voraussetzung für einen gewünschten Kredit genannt.
So möchten die Verbraucher in dem TV-Bericht sich trotz laufenden Ratenkredites und ohne ausreichenden Eigenkapital ein Eigenheim kaufen. Der Kundenbetreuer der Deutschen Bank rät ihnen darauf hin zum Kauf einer anderen Immobilie (welche sich im Nachhinein als Schrottimmobilie herausstellt), durch welche sie eine Absicherung für die Immobilienfinanzierung und angebliche Steuerersparnisse hätten und sie erst somit einen Kredit für das eigentlich gewollte Eigenheim erhalten würden.
Geldinstitute sind nicht immer die besten Verbündeten ihrer Kunden. Beispiel: Der aktuelle Immobilienboom. An dem wollen einige Banker kräftig mitverdienen und arbeiten dabei Hand in Hand mit betrügerischen Vermittlerfirmen. Die Opfer merken erst spät, in was sie da hineingeraten sind...
Premiumdownloaden.de - Alexander Hennig mit neuer (alter) Abzocke
Alexander Hennig treibt seit vielen Jahren sein Unwesen im Netz und die Justiz schaut (mal wieder) zu. Hier würde sich wohl so mancher Verbraucher ein Vorgehen wie in Hamburg wünschen.
Zwar mußte Hennig scheinbar schon das ein oder andere Mal die Flucht ergreifen, was ihn aber nicht von weiteren Machenschaften abhielt.
Neben Abofallen gehörten betrügerische Forderungen, das Verbreiten von Schadsoftware und erpressungsartige Schreiben zu den Tätigkeiten des Herrn Hennig, wie wir im März letzten Jahres in einem Artikel zu seiner Abofalle Hypersoftware.de bereits berichteten.
Nun ist Alexander Hennig, der sich im Impressum seiner fragwürdigen Projekte auch gelegendlich als Alexander Henning ausgibt, mit der Abzock-Seite www.Premiumdownloaden.de aktiv - als Betreiberfirma wird eine Miranavo Content Plus aus Kröpelin angegeben, welche nach Recherchen von Antiabzockenet.blogspot.com nicht einmal im Handelsregister eigetragen ist.
Unter Suchbegriffen beliebter, kostenloser Software (z.B. Winrar, Mindcraft, Die Siedler, Open Office etc.) werden Anzeigen in Suchmachinen geschaltet und so Verbraucher auf die Unterseiten von Premiumdownloaden.de gelockt.
Der Preis ist leicht überlesbar in hellgrauer Schrift auf weißem Hintergrund am Rand in einem Fließtext versteckt, wo ihn natürlich kaum ein Verbraucher wahrnimmt - vorallem nicht, wenn er bei dem gesuchten kostenlosen Programm verständlicher Weise von Kostenfreiheit ausgeht.
Sobald ein Verbraucher auf die Masche reinfällt, wird mit gewohnt drohenden und irrwitzigen Behauptungen versucht, den Verbraucher unter Druck zu setzen und zur Zahlung dieser völlig unberechtigten Forderung zu bewegen.
Natürlich gilt auch hier, dass man sich als Reingefallener nicht einschüchtern lassen und auf keinen Fall zahlen sollte.
Sofern man sich betrogen fühlt, sollte man die Erstattung einer Strafanzeige in Erwägung ziehen.
Bei Unsicherheiten helfen z.B. die Verbraucherzentralen.
Auf Grund der bisherigen Karriere des Premiumdownloaden.de-Betreibers Alexander Hennig, welche u.a. das Verbreiten von Schadsoftware über eine Freeware-Abofalle umfasste, raten wir außerdem dringendst davon ab, Software bei Premiumdownloaden.de runterzuladen.
Zwar mußte Hennig scheinbar schon das ein oder andere Mal die Flucht ergreifen, was ihn aber nicht von weiteren Machenschaften abhielt.
Neben Abofallen gehörten betrügerische Forderungen, das Verbreiten von Schadsoftware und erpressungsartige Schreiben zu den Tätigkeiten des Herrn Hennig, wie wir im März letzten Jahres in einem Artikel zu seiner Abofalle Hypersoftware.de bereits berichteten.
Nun ist Alexander Hennig, der sich im Impressum seiner fragwürdigen Projekte auch gelegendlich als Alexander Henning ausgibt, mit der Abzock-Seite www.Premiumdownloaden.de aktiv - als Betreiberfirma wird eine Miranavo Content Plus aus Kröpelin angegeben, welche nach Recherchen von Antiabzockenet.blogspot.com nicht einmal im Handelsregister eigetragen ist.
Unter Suchbegriffen beliebter, kostenloser Software (z.B. Winrar, Mindcraft, Die Siedler, Open Office etc.) werden Anzeigen in Suchmachinen geschaltet und so Verbraucher auf die Unterseiten von Premiumdownloaden.de gelockt.
Der Preis ist leicht überlesbar in hellgrauer Schrift auf weißem Hintergrund am Rand in einem Fließtext versteckt, wo ihn natürlich kaum ein Verbraucher wahrnimmt - vorallem nicht, wenn er bei dem gesuchten kostenlosen Programm verständlicher Weise von Kostenfreiheit ausgeht.
Sobald ein Verbraucher auf die Masche reinfällt, wird mit gewohnt drohenden und irrwitzigen Behauptungen versucht, den Verbraucher unter Druck zu setzen und zur Zahlung dieser völlig unberechtigten Forderung zu bewegen.Natürlich gilt auch hier, dass man sich als Reingefallener nicht einschüchtern lassen und auf keinen Fall zahlen sollte.
Sofern man sich betrogen fühlt, sollte man die Erstattung einer Strafanzeige in Erwägung ziehen.
Bei Unsicherheiten helfen z.B. die Verbraucherzentralen.
Auf Grund der bisherigen Karriere des Premiumdownloaden.de-Betreibers Alexander Hennig, welche u.a. das Verbreiten von Schadsoftware über eine Freeware-Abofalle umfasste, raten wir außerdem dringendst davon ab, Software bei Premiumdownloaden.de runterzuladen.
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Rechtsanwalt
Treuepunkte, Prämienprodukte und Co - Billigware statt hochwertiger Markenprodukte
Nahezu jede Supermarkt- und Tankstellenkette bietet den Kunden die Möglichkeit, durch die Kundentreue zum Unternehmen, z.B. durch das Sammeln von Treuepunkten, Paybackpunkten etc., sog. Treueprämien zu kassieren.
Am 28.09.2011 berichte das ARD-Magazin Plusminus über die Enttäuschung, welche Sammler von Treuepunkten erfahren, wenn sie nach fleissigem Sammeln ihre Treuepunkte gegen die entsprechende Prämie eintauschen.
Oftmals werden hier scheinbar hochwertige Produkte, z.B. aus dem Küchenbereich, von renomierten Herstellern wie WMF, Zwillig oder Rösle als Prämien angepriesen.
Doch statt der hochwertigen Kochtöpfe oder Küchenmesser aus deutscher Produktion bekommt man "Lizenzprodukte aus Asien", die zwar den guten Namen der renomierten deutschen Hersteller tragen, aber deutlich minderwertiger sind.
Unabhängig von der (Minder)wertigkeit der Prämien sollte man als Verbraucher natürlich bedenken, daß bei jedem Punktesammler die Unternehmen massenhaft Daten über die Vorlieben und das Konsumverhalten des Kunden speichern - man ausserdem als Punktesammler i.d.R. eine Einwilligung für Werbeanrufe oder sonstigen Empfang von Werbung erteilt.
Am 28.09.2011 berichte das ARD-Magazin Plusminus über die Enttäuschung, welche Sammler von Treuepunkten erfahren, wenn sie nach fleissigem Sammeln ihre Treuepunkte gegen die entsprechende Prämie eintauschen.
Oftmals werden hier scheinbar hochwertige Produkte, z.B. aus dem Küchenbereich, von renomierten Herstellern wie WMF, Zwillig oder Rösle als Prämien angepriesen.
Doch statt der hochwertigen Kochtöpfe oder Küchenmesser aus deutscher Produktion bekommt man "Lizenzprodukte aus Asien", die zwar den guten Namen der renomierten deutschen Hersteller tragen, aber deutlich minderwertiger sind.
Unabhängig von der (Minder)wertigkeit der Prämien sollte man als Verbraucher natürlich bedenken, daß bei jedem Punktesammler die Unternehmen massenhaft Daten über die Vorlieben und das Konsumverhalten des Kunden speichern - man ausserdem als Punktesammler i.d.R. eine Einwilligung für Werbeanrufe oder sonstigen Empfang von Werbung erteilt.
Dienstag, 2. August 2011
RTL Nachtjournal über "legale" Drogen wie das "Badesalz" Freedom und die "Räuchermischung" Sweed
Das RTL Nachtjournal berichtete jüngst über (vermutlich legale) Substanzen, welche über das Internet massiv beworben und verkauft werden.
Die vermeintlichen Drogen werden als Badesalz oder als Kräutermischung angepriesen und unter Namen wie Sweed, Freedom, Lava Red u.v.a. verkauft.
Durch das Verpacken in kleinen, szenetypischen Tütchen und dem Bewerben mit Bildern vom chronisch koksenen Grossdealer Tony Montana aus dem Film Scarface, oder den für sein Dauerkiffen bekannten Bob Marley, wird dennoch sehr schnell die eigentliche Bestimmung dieser Mittel deutlich.
Ebenso ist der Verkauf von (wirklichen) Badesalzen in Mengen von z.B. 0,2 Gramm oder 1 Gramm für 29 Euro äußerst ungewöhnlich, ebenso die mehrfach Betonung, dass es "100% legal" sei.
Der wohl z. zT. auffälligste Händler in diesem Bereich ist wohl die Flat RM 01C3 10F, eine Briefkastenfirma aus Hong Kong, die über Sweet.to und Freedom.to die grammweise verpackten "Badesalze" und "Räuchermischungen" angeblich völlig anonym (was auf Grund der nötigen Adresseneingabe schon Irrsinn ist) verkauft.
Wie Claus Fickemaier auf seinem Blog berichtet, sind zumindest die Versender dieser fragwürdigen Substanzen alte bekannte aus der Abzockbranche, nämlich die Verantwortlichen der RS Webservice GmbH. Nicht nur das sollte einen zu denken geben...
Die Gefahren dieser (vermeintlich) legalen Drogen (bzw. "Badesalze" und "Räuchermischungen"), wie Freedom, Sweet usw., bzw. deren Bestellung, sind in erster Linie folgende:
- Vielfach werden Stimmen laut, es handele sich lediglich um Abzocke. Die verschickten Substanzen sind schlichtweg wirkungslos!
Sollte eine Wirkung eintreten, ist diese bestenfalls auf den sog. Placebo-Effekt zurück zu führen!
In einem eigens über "Sweed" eingerichtetem Wiki heißt es beispielsweise:
Sweed, das neue Fake-Weed um "Kindern" das Geld aus der Tasche zu ziehen!
Damit sich aber immer noch genügend unkluge Menschen finden, die meinen, mit Sweed einen Marihuana-Ersatz oder mit Freedom einen legalen Kokain-Ersatz gefunden zu haben, werden unzählige Seiten und Blogs eröffnet und in bestehenden Blogs etliche Spam-Kommentare abgelassen, wie zufrieden man doch mit Sweet, bzw. Freedom und deren Wirkung sei.
Diese Kommentare entbehren i.d.R. jeder Grundlage und stammen gewöhnlich von Personen, die am Verkauf von Sweet und Freedom (mit)verdienen - und sei es nur als Affiliate.
- Sollten diese "legale" Drogen dieser Art dagegen wirklich wirken, wird es schnell noch unangenehmer, als daß man sein Geld für wirkungsloses "Badesalz" oder ähnliches ausgegeben hat.
Niemand kann die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe nachvollziehen, niemand kann die genaue Wirkung oder die nötige Dosierung vorhersagen.
Treten medizinische Komplikationen auf, kann dieses schnell tödlich enden.
Da diese "Badesalze" etc. nicht auf gängige Drogentests anschlagen und auch ansonsten keine Kenntnis über die Art der vom Benutzer konsumierten Inhaltsstoffe vorliegt, ist es schwer für Ärzte die notwendigen Schritte abzuschätzen und einzuleiten.
- Ausserdem kann niemand sicher gehen, daß diese Substanzen legal sind und daß statt der Lieferung der Drogenbestellung nicht strafrechtliche Maßnahmen wie ein Ermittlungsverfahren, ggf. eine Hausdurchsuchung, eine Vorladung etc. folgen.
Die Zusage, daß alles absolut legal sei, stammt einzig und allein vom Verkäufer, meistens dubiosen Briefkastenfirmen.
Da niemand die Inhalte kennt, bzw. der Gesetzgeber ständig weitere Substanzen als Betäubungsmittel einstuft, weiß niemand, ob Badesalze oder Räuchermischungen wie Freedom, Charge+, Sweet, Monkees go Bananas, Winterboost, OMG und Co. nicht doch illegale Substanzen enthalten.
Sweet wird in der Werbung sogar gerne als "das neue Spice" beschrieben.
Der als Räuchermischung deklarierte, angeblich "legale" Cannabis-Ersatz Spice, erhielt allerdings von vornherein mehrere nicht verkehrfähige synthetische Cannabinoide.
Die Behörden versuchen stetig die Inhaltsstoffe solcher "legalen" Rauschmittel zu identifizieren. Kommen darin Substanzen zum Vorschein, die in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) gelistet sind, können auch strafrechtliche Schritte gegen die Käufer erfolgen, auch wenn diesen noch so oft vom Verkäufer völlige Legalität versprochen wurde.
-Update-
Auch Staatsanwalt Jörn Patzack teilt die oben erläuterte Ansicht und weißt ausdrücklich drauf hin, dass die sog. "legal Highs" i.d.R. illegal sein dürften und der Käufer, Verkäufer und Besitzer strafrechtliche Verfolgung zu befüchten haben.
So erläutert der Staatsanwalt:
http://blog.beck.de/2011/09/04/oh-schreck-legal-highs-doch-nicht-legal
Die vermeintlichen Drogen werden als Badesalz oder als Kräutermischung angepriesen und unter Namen wie Sweed, Freedom, Lava Red u.v.a. verkauft.
Durch das Verpacken in kleinen, szenetypischen Tütchen und dem Bewerben mit Bildern vom chronisch koksenen Grossdealer Tony Montana aus dem Film Scarface, oder den für sein Dauerkiffen bekannten Bob Marley, wird dennoch sehr schnell die eigentliche Bestimmung dieser Mittel deutlich.
Ebenso ist der Verkauf von (wirklichen) Badesalzen in Mengen von z.B. 0,2 Gramm oder 1 Gramm für 29 Euro äußerst ungewöhnlich, ebenso die mehrfach Betonung, dass es "100% legal" sei.
Der wohl z. zT. auffälligste Händler in diesem Bereich ist wohl die Flat RM 01C3 10F, eine Briefkastenfirma aus Hong Kong, die über Sweet.to und Freedom.to die grammweise verpackten "Badesalze" und "Räuchermischungen" angeblich völlig anonym (was auf Grund der nötigen Adresseneingabe schon Irrsinn ist) verkauft.
Wie Claus Fickemaier auf seinem Blog berichtet, sind zumindest die Versender dieser fragwürdigen Substanzen alte bekannte aus der Abzockbranche, nämlich die Verantwortlichen der RS Webservice GmbH. Nicht nur das sollte einen zu denken geben...
Die Gefahren dieser (vermeintlich) legalen Drogen (bzw. "Badesalze" und "Räuchermischungen"), wie Freedom, Sweet usw., bzw. deren Bestellung, sind in erster Linie folgende:
- Vielfach werden Stimmen laut, es handele sich lediglich um Abzocke. Die verschickten Substanzen sind schlichtweg wirkungslos!
Sollte eine Wirkung eintreten, ist diese bestenfalls auf den sog. Placebo-Effekt zurück zu führen!
In einem eigens über "Sweed" eingerichtetem Wiki heißt es beispielsweise:
Sweed, das neue Fake-Weed um "Kindern" das Geld aus der Tasche zu ziehen!
Damit sich aber immer noch genügend unkluge Menschen finden, die meinen, mit Sweed einen Marihuana-Ersatz oder mit Freedom einen legalen Kokain-Ersatz gefunden zu haben, werden unzählige Seiten und Blogs eröffnet und in bestehenden Blogs etliche Spam-Kommentare abgelassen, wie zufrieden man doch mit Sweet, bzw. Freedom und deren Wirkung sei.
Diese Kommentare entbehren i.d.R. jeder Grundlage und stammen gewöhnlich von Personen, die am Verkauf von Sweet und Freedom (mit)verdienen - und sei es nur als Affiliate.
- Sollten diese "legale" Drogen dieser Art dagegen wirklich wirken, wird es schnell noch unangenehmer, als daß man sein Geld für wirkungsloses "Badesalz" oder ähnliches ausgegeben hat.
Niemand kann die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe nachvollziehen, niemand kann die genaue Wirkung oder die nötige Dosierung vorhersagen.
Treten medizinische Komplikationen auf, kann dieses schnell tödlich enden.
Da diese "Badesalze" etc. nicht auf gängige Drogentests anschlagen und auch ansonsten keine Kenntnis über die Art der vom Benutzer konsumierten Inhaltsstoffe vorliegt, ist es schwer für Ärzte die notwendigen Schritte abzuschätzen und einzuleiten.
- Ausserdem kann niemand sicher gehen, daß diese Substanzen legal sind und daß statt der Lieferung der Drogenbestellung nicht strafrechtliche Maßnahmen wie ein Ermittlungsverfahren, ggf. eine Hausdurchsuchung, eine Vorladung etc. folgen.
Die Zusage, daß alles absolut legal sei, stammt einzig und allein vom Verkäufer, meistens dubiosen Briefkastenfirmen.
Da niemand die Inhalte kennt, bzw. der Gesetzgeber ständig weitere Substanzen als Betäubungsmittel einstuft, weiß niemand, ob Badesalze oder Räuchermischungen wie Freedom, Charge+, Sweet, Monkees go Bananas, Winterboost, OMG und Co. nicht doch illegale Substanzen enthalten.
Sweet wird in der Werbung sogar gerne als "das neue Spice" beschrieben.
Der als Räuchermischung deklarierte, angeblich "legale" Cannabis-Ersatz Spice, erhielt allerdings von vornherein mehrere nicht verkehrfähige synthetische Cannabinoide.
Die Behörden versuchen stetig die Inhaltsstoffe solcher "legalen" Rauschmittel zu identifizieren. Kommen darin Substanzen zum Vorschein, die in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) gelistet sind, können auch strafrechtliche Schritte gegen die Käufer erfolgen, auch wenn diesen noch so oft vom Verkäufer völlige Legalität versprochen wurde.
-Update-
Auch Staatsanwalt Jörn Patzack teilt die oben erläuterte Ansicht und weißt ausdrücklich drauf hin, dass die sog. "legal Highs" i.d.R. illegal sein dürften und der Käufer, Verkäufer und Besitzer strafrechtliche Verfolgung zu befüchten haben.
So erläutert der Staatsanwalt:
Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer machen sich strafbar, wenn die angebotenen Produkte dem BtMG unterstellte Substanzen enthalten (der Verkäufer wegen [gewerbsmäßigen] Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, der Käufer wegen unerlaubten Erwerbes von Betäubungsmitteln). Aber auch wenn dies nicht der Fall ist, ist der Umgang mit den Produkten nicht legal, denn es handelt sich in der Regel um bedenkliche Arzneimittel i.S.d. Arzneimittelgesetzes (AMG).Quelle:
http://blog.beck.de/2011/09/04/oh-schreck-legal-highs-doch-nicht-legal
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Akte 20.11: Wenn die Lebensversicherung im Todesfall die Zahlung verweigert....
Akte 20.11 berichtete in der Sendung vom 26.07.2011 über Fälle, bei denen sich die Risikolebensversicherung nach dem Tod des Versicherten weigerte, die vertragliche vereinbarte Summe auszuzahlen.
Dieses kann natürlich schlimme Folgen für die Hinterbliebenen haben, schließlich schließt man oftmals eine Risikolebensversicherung ab, um z.B. im Todesfalles des Hauptverdieners der Familie weiterhin die Abträge für das Eigenheim bedienen zu können.
Um so dramatischer ist es, wenn die Lebensversicherung aus ziemlich eigenartigen Gründen die Auszahlung der Summe verweigert und so Familien schnell vor dem Ruin stehen können.
In einem Fall wurden einmalig bei der Bezahlung des Versicherungsbeitrages versehentlich 3,74 Euro zu wenig überwiesen. Doch statt dem Versicherungsnehmer zu informieren, bzw. über die ausstehende Summe anzumahnen, schwieg man bei der Versicherung und sah durch diese minimale Minderzahlung den Versicherungsschutz als erloschen an.
In einem anderen Fall lehnt die Risikolebensversicherung die Auszahlung der Prämie nach dem Tod des Versicherten ab, da dieser beim Abschluss der Versicherung das Versicherungsunternehmen nicht über eine "gelegentliche Bronchitis", was allerding keinerlei Einfluss auf den Tod oder den Gesundheitszustand des an Magenkrebs verstorbenen Versicherten hatte, informiert habe.
Dieses kann natürlich schlimme Folgen für die Hinterbliebenen haben, schließlich schließt man oftmals eine Risikolebensversicherung ab, um z.B. im Todesfalles des Hauptverdieners der Familie weiterhin die Abträge für das Eigenheim bedienen zu können.
Um so dramatischer ist es, wenn die Lebensversicherung aus ziemlich eigenartigen Gründen die Auszahlung der Summe verweigert und so Familien schnell vor dem Ruin stehen können.
In einem Fall wurden einmalig bei der Bezahlung des Versicherungsbeitrages versehentlich 3,74 Euro zu wenig überwiesen. Doch statt dem Versicherungsnehmer zu informieren, bzw. über die ausstehende Summe anzumahnen, schwieg man bei der Versicherung und sah durch diese minimale Minderzahlung den Versicherungsschutz als erloschen an.
In einem anderen Fall lehnt die Risikolebensversicherung die Auszahlung der Prämie nach dem Tod des Versicherten ab, da dieser beim Abschluss der Versicherung das Versicherungsunternehmen nicht über eine "gelegentliche Bronchitis", was allerding keinerlei Einfluss auf den Tod oder den Gesundheitszustand des an Magenkrebs verstorbenen Versicherten hatte, informiert habe.
Dienstag, 26. Juli 2011
ARD Panorama - Urheberrechtsabmahnungen gegen unschuldige Internetnutzer
Das ARD-Magazin Panorama berichtete in seiner letzten Sendung über Abmahnungen auf Grund von vermeintlichen Urheberrechtsverstößen.
Statt daß das Urheberrecht für den Schutz gegen die unzulässige Verwertung von Werken (Filmen, Liedern etc.) durch Dritte sorgt, hat sich ein enormes Geschäftsmodell entwickelt und die ein oder andere Firma verdient mitlerweile mehr Geld mit dem Abmahnen und den daraus resultierenden Schadensersatzforderungen, als mit dem Verkauf seiner Werke.
Auch die abmahnenden Anwälte machen einen guten Schnitt, schließlich werden auch bei jeder der in Massenabwicklung versendeten Abmahnung (neben dem Schadensersatz) die Gebühren des Anwaltes eingefordert.
Das eigentliche Problem, welches hierbei entsteht, ist nicht mal, daß Rechteinhaber versuchen, ihre Rechte außergerichtlich per Abmahnung durchzusetzen, sondern daß vielfach versehentlich, oder vermutlich in einigen Fällen gar vorsätzlich, unschuldige Verbraucher abgemahnt und zur Kasse gebeten werden.
Nachdem ein Nutzer auffällt, der beispielsweise in einer Tauschbörse (Bittorrent, Emule, Shareaza etc.) Musikstücke, Filme o.ä. anbietet, loggt eine von der Musik- oder Filmindustrie beauftragte Firma den Zeitpunkt und die IP-Adresse, von welcher das Werk angeboten wurde.
Mit diesen Daten wird sich dann an ein Gericht gewendet, welches trotz der im § 101 des UrhG genannten Kriterien bzgl. der Auskunftsansprüche (wie z.B. "gewerbliches Ausmaß"), die Massenanfragen oftmals ohne nähere Prüfung durchwinkt.
Mit diesem richterlichen Beschluss wendet sich daraufhin die Film- oder Musikindustrie oder ein beauftragter Dienstleister an Provider des Internetnutzers, fragt die Namens- und Adressdaten des Anschlussinhabers ab und schickt diesen eine Abmahnung, fordert Schadensersatz, Auslagen und die Abgabe einer (meist beiliegenden) Unterlassungsverpflichtungserklärung.
Beim diesem Vorgehen können sich durch etliche Möglichkeiten Fehler einschleichen.
Eine minimale Diskrepanz bei der Uhrzeit der "Schnüffel-Software" und der des Providers, kann z.B. schon dazu führen, dass die in der Tauschbörse identifizierte IP nicht mehr dem Urheberrechtsverletzer, sondern bereits einen anderen Kunden des Providers zugewiesen wurde, der dann die Abmahnung erhält.
Durch die mehrfache Weitergabe der Daten können außerdem sich leicht Zahlendreher einschleichen. Ein minimaler Zahlendreher führt auch hierbei dazu, dass ein unschuldiger Internetnutzer die Abmahnung wegen eines vermeintlichen Urheberrechtsverstoßes erhält.
Wie leicht dieses passieren kann und wie schwer es ist, hier seine Unschuld zu beweisen, zeigt ein Fall, der vor dem LG Stuttgart verhandelt wurde,(AZ. 17 O 243/07).
Die für seine Urheberrechtsabmahnungen bekannte Rechtsanwaltskanzlei Rasch mahnte einen unschuldigen Nutzer auf Grund eines Zahlendrehers in der ermittelten IP-Adresse ab und forderte hartnäckig das Nachkommen der Forderungen.
Glücklicher Weise handelte es bei diesem Abgemahnten um einen IT-Fachmann, der selber die ihm vom Provider zugewiesenen IP-Adressen durch die Log-Daten seines virtuellen Servers protokollierte und welcher somit belegen konnte, daß den Abmahnern ein Fehler unterlief.
Neben den möglichen Fehlern wird in einer äußerst dubiosen Art versucht, für vermeintliche Urheberrechtsverstöße zu kassieren. So werden immer häufiger von fragwürdigen Kanzleien angebliche Verstöße abgemahnt, die über zwei Jahre zurück liegen sollen.
Hier wird vermutlich lediglich drauf spekuliert, daß der Nutzer in dem Glauben sei, daß es ja sein könne, dass der Verstoß vor dieser langen Zeit von ihm vielleicht begangen sein könnte und aus Angst vor weiteren Konsequenzen gezahlt wird.
Dabei wäre ein Abmahnung nach so langer Zeit schlichtweg irrsinnig, muß die Abfrage der IP-Adresse (auf Grund der kurzen Speicherzeiten der Verbindungdaten beim Provider) doch stets gleich, bei Feststellung des Verstoßes, geschähen und natürlich wäre gewöhnlich das oberste Anliegen des Rechteinhabers, möglich schnell den Beschuldigten zur Unterlassung zu verpflichten.
Es wäre also schlichtweg unsinnig, die ermittelten Daten des Beschuldigten und die angeblichen Ansprüche in der Schublade liegen zu lassen, um sie zwei Jahre später versuchen geltend zu machen.
Ebenso werden vielfach Pornos abgemahnt, von vollständigen Pornofilmen bis hin zu kleineren Clips. Auch hier wird wohl i.d.R. lediglich gehofft, daß aus Angst oder aus Scharm, z.B. vor dem Partner oder der Familie, schnellstens gezahlt wird. Dabei wäre es bei diesen Fällen mehr als fraglich, ob diese Filmchen überhaupt die nötige Schöpfungshöhe besitzen, um überhaupt urheberrechtlichen Schutz genießen zu können, auf den sich die Abmahner berufen.
Was sollte man also machen, wenn man eine Abmahnung auf Grund eines UrhG-Verstoßes erhält?
- Egal, ob man den Verstoß begangen hat oder zu Unrecht beschuldigt wird, lohnt es, sich zu wehren!
Man sollte auf keinen Fall die beliegende Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen und zurück senden. Diese birgt enorme Gefahren, wie das Eingestehen von weiteren Verstößen oder überhöhte Vertragsstrafen.
Stattdessen sollte man eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, welche nicht zu weit gefasst ist, aber dennoch die Gefahr einer einstweiligen Verfügung weitesgehend ausschließt.
- Die verlangten Schadensersatzforderungen, sowie oftmals auch die Auslagen in der verlangten Höhe sind vielfach nicht gerichtlich durchsetzbar!
Diese sollte man nicht vorschnell zahlen.
- Es ist i.d.R stets lohnenswert, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden.
Dieser kann die verlangten Forderungen in der Sache und der Höhe prüfen, oftmals abwehren oder minimieren.
Auch da es nicht unwahrscheinlich ist, daß nach der ersten Abmahnungen bei Zahlungwilligen weitere Abmahnungen folgen, ist die Betreuung durch einen spezialisierten Anwalt absolut anzuraten!
Unter folgender Seite finden Sie empfehlenswerte Anwälte, welche Ihnen beim Vorwurf der Urheberrechtsverletzung zur Seite stehen können:
http://abmahnwahn-dreipage.de/Anwalt.html
Leider suggeriert der Panorama-Bericht durch Aussagen wie z.B. daß "auch die Falschbeschuldigten zahlen müssen" und daß der Abgemahnte der Willkür des Gesetzgebers und der Abmahner hilflos gegenüber steht.
Dieses stimmt aber nur bedingt. Vielmehr zeigt die Erfahrung, daß es sich lohnt, sich zu wehren!
Oftmals scheuen Abmahner eine Klage und sehen von weiteren Forderungen ab, wenn eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde oder ein Anwalt schreibt und die Forderung zurück weist.
Die Abmahner wissen genau, dass ihr Geschäftsmodell zusammen brechen kann, wenn sie vor Gericht ihre Aktivitäten genauer durchleuchten lassen müssen und ggf. die Unzuverlässigkeit derer "Ermittlungen" festgestellt wird.
Statt daß das Urheberrecht für den Schutz gegen die unzulässige Verwertung von Werken (Filmen, Liedern etc.) durch Dritte sorgt, hat sich ein enormes Geschäftsmodell entwickelt und die ein oder andere Firma verdient mitlerweile mehr Geld mit dem Abmahnen und den daraus resultierenden Schadensersatzforderungen, als mit dem Verkauf seiner Werke.
Auch die abmahnenden Anwälte machen einen guten Schnitt, schließlich werden auch bei jeder der in Massenabwicklung versendeten Abmahnung (neben dem Schadensersatz) die Gebühren des Anwaltes eingefordert.
Das eigentliche Problem, welches hierbei entsteht, ist nicht mal, daß Rechteinhaber versuchen, ihre Rechte außergerichtlich per Abmahnung durchzusetzen, sondern daß vielfach versehentlich, oder vermutlich in einigen Fällen gar vorsätzlich, unschuldige Verbraucher abgemahnt und zur Kasse gebeten werden.
Nachdem ein Nutzer auffällt, der beispielsweise in einer Tauschbörse (Bittorrent, Emule, Shareaza etc.) Musikstücke, Filme o.ä. anbietet, loggt eine von der Musik- oder Filmindustrie beauftragte Firma den Zeitpunkt und die IP-Adresse, von welcher das Werk angeboten wurde.
Mit diesen Daten wird sich dann an ein Gericht gewendet, welches trotz der im § 101 des UrhG genannten Kriterien bzgl. der Auskunftsansprüche (wie z.B. "gewerbliches Ausmaß"), die Massenanfragen oftmals ohne nähere Prüfung durchwinkt.
Mit diesem richterlichen Beschluss wendet sich daraufhin die Film- oder Musikindustrie oder ein beauftragter Dienstleister an Provider des Internetnutzers, fragt die Namens- und Adressdaten des Anschlussinhabers ab und schickt diesen eine Abmahnung, fordert Schadensersatz, Auslagen und die Abgabe einer (meist beiliegenden) Unterlassungsverpflichtungserklärung.
Beim diesem Vorgehen können sich durch etliche Möglichkeiten Fehler einschleichen.
Eine minimale Diskrepanz bei der Uhrzeit der "Schnüffel-Software" und der des Providers, kann z.B. schon dazu führen, dass die in der Tauschbörse identifizierte IP nicht mehr dem Urheberrechtsverletzer, sondern bereits einen anderen Kunden des Providers zugewiesen wurde, der dann die Abmahnung erhält.
Durch die mehrfache Weitergabe der Daten können außerdem sich leicht Zahlendreher einschleichen. Ein minimaler Zahlendreher führt auch hierbei dazu, dass ein unschuldiger Internetnutzer die Abmahnung wegen eines vermeintlichen Urheberrechtsverstoßes erhält.
Wie leicht dieses passieren kann und wie schwer es ist, hier seine Unschuld zu beweisen, zeigt ein Fall, der vor dem LG Stuttgart verhandelt wurde,(AZ. 17 O 243/07).
Die für seine Urheberrechtsabmahnungen bekannte Rechtsanwaltskanzlei Rasch mahnte einen unschuldigen Nutzer auf Grund eines Zahlendrehers in der ermittelten IP-Adresse ab und forderte hartnäckig das Nachkommen der Forderungen.
Glücklicher Weise handelte es bei diesem Abgemahnten um einen IT-Fachmann, der selber die ihm vom Provider zugewiesenen IP-Adressen durch die Log-Daten seines virtuellen Servers protokollierte und welcher somit belegen konnte, daß den Abmahnern ein Fehler unterlief.
Neben den möglichen Fehlern wird in einer äußerst dubiosen Art versucht, für vermeintliche Urheberrechtsverstöße zu kassieren. So werden immer häufiger von fragwürdigen Kanzleien angebliche Verstöße abgemahnt, die über zwei Jahre zurück liegen sollen.
Hier wird vermutlich lediglich drauf spekuliert, daß der Nutzer in dem Glauben sei, daß es ja sein könne, dass der Verstoß vor dieser langen Zeit von ihm vielleicht begangen sein könnte und aus Angst vor weiteren Konsequenzen gezahlt wird.
Dabei wäre ein Abmahnung nach so langer Zeit schlichtweg irrsinnig, muß die Abfrage der IP-Adresse (auf Grund der kurzen Speicherzeiten der Verbindungdaten beim Provider) doch stets gleich, bei Feststellung des Verstoßes, geschähen und natürlich wäre gewöhnlich das oberste Anliegen des Rechteinhabers, möglich schnell den Beschuldigten zur Unterlassung zu verpflichten.
Es wäre also schlichtweg unsinnig, die ermittelten Daten des Beschuldigten und die angeblichen Ansprüche in der Schublade liegen zu lassen, um sie zwei Jahre später versuchen geltend zu machen.
Ebenso werden vielfach Pornos abgemahnt, von vollständigen Pornofilmen bis hin zu kleineren Clips. Auch hier wird wohl i.d.R. lediglich gehofft, daß aus Angst oder aus Scharm, z.B. vor dem Partner oder der Familie, schnellstens gezahlt wird. Dabei wäre es bei diesen Fällen mehr als fraglich, ob diese Filmchen überhaupt die nötige Schöpfungshöhe besitzen, um überhaupt urheberrechtlichen Schutz genießen zu können, auf den sich die Abmahner berufen.
Was sollte man also machen, wenn man eine Abmahnung auf Grund eines UrhG-Verstoßes erhält?
- Egal, ob man den Verstoß begangen hat oder zu Unrecht beschuldigt wird, lohnt es, sich zu wehren!
Man sollte auf keinen Fall die beliegende Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen und zurück senden. Diese birgt enorme Gefahren, wie das Eingestehen von weiteren Verstößen oder überhöhte Vertragsstrafen.
Stattdessen sollte man eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, welche nicht zu weit gefasst ist, aber dennoch die Gefahr einer einstweiligen Verfügung weitesgehend ausschließt.
- Die verlangten Schadensersatzforderungen, sowie oftmals auch die Auslagen in der verlangten Höhe sind vielfach nicht gerichtlich durchsetzbar!
Diese sollte man nicht vorschnell zahlen.
- Es ist i.d.R stets lohnenswert, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden.
Dieser kann die verlangten Forderungen in der Sache und der Höhe prüfen, oftmals abwehren oder minimieren.
Auch da es nicht unwahrscheinlich ist, daß nach der ersten Abmahnungen bei Zahlungwilligen weitere Abmahnungen folgen, ist die Betreuung durch einen spezialisierten Anwalt absolut anzuraten!
Unter folgender Seite finden Sie empfehlenswerte Anwälte, welche Ihnen beim Vorwurf der Urheberrechtsverletzung zur Seite stehen können:
http://abmahnwahn-dreipage.de/Anwalt.html
Leider suggeriert der Panorama-Bericht durch Aussagen wie z.B. daß "auch die Falschbeschuldigten zahlen müssen" und daß der Abgemahnte der Willkür des Gesetzgebers und der Abmahner hilflos gegenüber steht.
Dieses stimmt aber nur bedingt. Vielmehr zeigt die Erfahrung, daß es sich lohnt, sich zu wehren!
Oftmals scheuen Abmahner eine Klage und sehen von weiteren Forderungen ab, wenn eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde oder ein Anwalt schreibt und die Forderung zurück weist.
Die Abmahner wissen genau, dass ihr Geschäftsmodell zusammen brechen kann, wenn sie vor Gericht ihre Aktivitäten genauer durchleuchten lassen müssen und ggf. die Unzuverlässigkeit derer "Ermittlungen" festgestellt wird.
Produktfälschungen überschwemmen die EU
Die europäischen Grenzbehörden beschlagnahmen immer mehr Plagiate.
Allein innerhalb des letzten Jahres hat sich die Zahl der Fälle fast verdoppelt. Vom iPhone, über Autoersatzteile und Kosmetikartikeln, bis hin zu gefälschten und somit im schlimmsten Fall lebensgefährlichen Medikamenten, wird alles nachgeahmt, was sich fälschen lässt und Abnehmer findet.
Die meisten Produktplagiate kommen nach wie vor aus China und werden nicht etwas von professionellen Schmuggeln in Containern in die EU eingeführt, sondern kommen auf dem Postweg, z.B. im Zuge von Internetbestellungen.
Allein innerhalb des letzten Jahres hat sich die Zahl der Fälle fast verdoppelt. Vom iPhone, über Autoersatzteile und Kosmetikartikeln, bis hin zu gefälschten und somit im schlimmsten Fall lebensgefährlichen Medikamenten, wird alles nachgeahmt, was sich fälschen lässt und Abnehmer findet.
Die meisten Produktplagiate kommen nach wie vor aus China und werden nicht etwas von professionellen Schmuggeln in Containern in die EU eingeführt, sondern kommen auf dem Postweg, z.B. im Zuge von Internetbestellungen.
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Donnerstag, 21. Juli 2011
Betrug der Haftpflichversicherung mit defekten Elektrogeräten
Sobald von verbreiteten Elektrogeräten, wie dem iPhone, der Playstation, dem iPad etc., das Nachfolge-Modell auf dem Markt ist, steigt bei Versicherungen offensichtlich die Zahl der Fälle deutlich an, bei denen das alte Modell grade "zufällig" zu einem Versicherungsfall wurde und so der Haftpflichtversicherung zwecks Begleichung des Schadens zugesandt wird.
Doch auch auf Grund der gestiegenen Fälle rüsten die Versicherungen auf und versuchen durch Nachstellungen der vom Versicherten beschriebenen Schadensverläufe und Gutachten den Betrugsfällen auf die Schliche zu kommen.
Doch auch auf Grund der gestiegenen Fälle rüsten die Versicherungen auf und versuchen durch Nachstellungen der vom Versicherten beschriebenen Schadensverläufe und Gutachten den Betrugsfällen auf die Schliche zu kommen.
Kreditabzocke - Dubiose Kreditvermittler zocken Verbraucher in Not ab
Personen, die dringend einen Kredit oder ein Darlehn benötigen, allerdings auf Grund negativer Schufa-Einträge oder Schulden von seriösen Geldinstituten wie Banken und Sparkassen keine Aussicht auf geliehendes Geld haben, sind beliebte Opfer von sog. Kreditvermittlern.
Bereits in der Arte Dokumentation Kredithaie auf Beutejagd wurden die Machenschaften verdeutlicht.
Gelockt werden die Kreditsuchenden mit Versprechen wie "Kredit ohne Schufa, "Wir lehnen Sie nicht ab", "In 14 Tagen frei von finanziellen Sorgen" und ähnlichen Werbebotschaften z.B. über Werbeanzeige im Teletext der privaten TV-Sender oder Google-Ads .
Dem potenziellen Opfer wird trotz seiner bisherigen Verschuldung und/oder Schufa-Einträgen ein Kredit in Aussicht.
Natürlich haben diese angeblichen Vermittler es gewöhnlich nicht vor, den Verbraucher Gelder zu leihen, von denen es mehr als ungewiss ist, ob sie diese vom wenig solventen Kreditnehmer jemals zurück gezahlt werden können.
Statt dessen zeichnen sich vielmehr zwei Szenarien ab:
Entweder wird versucht, für die angeblich versuchte, aber gescheiterte Vermittlung Geld zu kassieren, oder es wird dem Verbraucher weiß gemacht, er müsse für den Erhalt des Kredites oder des Darlehns verschiedenen Verträge, wie z.B. Rentenversicherungen, Risiko-Lebensversicherungen oder Kaufverträge über Immobilien- oder Aktienfonds abschließen.
Nach dem Abschluss des jeweiligen Vertrages oder gar mehrerer (eigentlich ungewollter) Verträge haben die Verbraucher immer noch keinen Kredit oder Darlehn, dafür weitere Schulden, durch die ihnen untergeschobenen Verträge.
Bereits in der Arte Dokumentation Kredithaie auf Beutejagd wurden die Machenschaften verdeutlicht.
Gelockt werden die Kreditsuchenden mit Versprechen wie "Kredit ohne Schufa, "Wir lehnen Sie nicht ab", "In 14 Tagen frei von finanziellen Sorgen" und ähnlichen Werbebotschaften z.B. über Werbeanzeige im Teletext der privaten TV-Sender oder Google-Ads .
Dem potenziellen Opfer wird trotz seiner bisherigen Verschuldung und/oder Schufa-Einträgen ein Kredit in Aussicht.
Natürlich haben diese angeblichen Vermittler es gewöhnlich nicht vor, den Verbraucher Gelder zu leihen, von denen es mehr als ungewiss ist, ob sie diese vom wenig solventen Kreditnehmer jemals zurück gezahlt werden können.
Statt dessen zeichnen sich vielmehr zwei Szenarien ab:
Entweder wird versucht, für die angeblich versuchte, aber gescheiterte Vermittlung Geld zu kassieren, oder es wird dem Verbraucher weiß gemacht, er müsse für den Erhalt des Kredites oder des Darlehns verschiedenen Verträge, wie z.B. Rentenversicherungen, Risiko-Lebensversicherungen oder Kaufverträge über Immobilien- oder Aktienfonds abschließen.
Nach dem Abschluss des jeweiligen Vertrages oder gar mehrerer (eigentlich ungewollter) Verträge haben die Verbraucher immer noch keinen Kredit oder Darlehn, dafür weitere Schulden, durch die ihnen untergeschobenen Verträge.
Mittwoch, 20. Juli 2011
Abzocke an der Haustür - Wie dubiose Kanalreinigungsfirmen abkassieren
Einer kostenlosen Rohruntersuchung, welche angebliche zwingend durchgeführt werden muss, folgen teure Rechnungen von unseriösen Rohrreinigungsfirmen.
Meist ältere Menschen werden an der Haustür überrumpelt. Seriös wirkende Monteure, die auf viele gar den Eindruck erwecken, sie kämen im Auftrag der Stadt oder Gemeinde, möchten eine kostenlose Überprüfung der Abwasserkanäle durchführen.
Danach folgt der Hinweis, dass die Kanäle dringend gereinigt werden müssten, um weiteren Ärger zu vermeiden.
Nach der ausgeführten Reinigung folgt dann eine extrem hohe, völlig überteuerte Rechnung im oft vierstellen Bereich.
Auf Grund einer meist fehlender oder unzureichenden Widerrufsbelehrung, bzw. ggf. einem krassen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung (Wucher), haben die Geprellten allerdings gute Chancen, die Zahlung dieser überzogenen Forderungen zu verweigern, bzw. gezahlte Gelder zurück zu fordern.
Meist ältere Menschen werden an der Haustür überrumpelt. Seriös wirkende Monteure, die auf viele gar den Eindruck erwecken, sie kämen im Auftrag der Stadt oder Gemeinde, möchten eine kostenlose Überprüfung der Abwasserkanäle durchführen.
Danach folgt der Hinweis, dass die Kanäle dringend gereinigt werden müssten, um weiteren Ärger zu vermeiden.
Nach der ausgeführten Reinigung folgt dann eine extrem hohe, völlig überteuerte Rechnung im oft vierstellen Bereich.
Auf Grund einer meist fehlender oder unzureichenden Widerrufsbelehrung, bzw. ggf. einem krassen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung (Wucher), haben die Geprellten allerdings gute Chancen, die Zahlung dieser überzogenen Forderungen zu verweigern, bzw. gezahlte Gelder zurück zu fordern.
Freitag, 15. Juli 2011
WDR Markt: Teuer Kostenvoranschlag statt Reparatur
WDR Markt beschreibt den Fall eines Verbauchers, den zwei Jahre nach Kauf, also direkt nach Ablauf der Garantie und Gewährleistung, sein Blu-Ray-Player ohne Fremdeinwirkung kaputt ging.
Der Hersteller Phillips verwies ihn an einen Reparaturshop. Doch statt eines reparierten Blu-Ray Players gab es ledglich einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag und man teilte mit, dass man diesen Player nicht reparieren könne, da es für diesen, grade mal ca. zwei Jahre alten, Blu-Ray Player bereits keine Ersatzteile mehr gäbe.
Der Hersteller Phillips verwies ihn an einen Reparaturshop. Doch statt eines reparierten Blu-Ray Players gab es ledglich einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag und man teilte mit, dass man diesen Player nicht reparieren könne, da es für diesen, grade mal ca. zwei Jahre alten, Blu-Ray Player bereits keine Ersatzteile mehr gäbe.
Fragwürdige Messergebnisse - Abzocke durch Behörden bei Abstandsmessungen?
Für die Einhaltung des Sicherheitsabstandes im Straßenverkehr zum Vordermann gibt es natürlich gute Gründe, ebenso für die Ahndung von Verstößen.
Dennoch ist lange nicht jeder Fahrzeugführer, der den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben soll auch wirklich ein zu bestrafender Verkehrssünder. Denn die Messungen, welche die Polizei durchführt, sind in ihrer Richtigkeit und Genauigkeit laut Gutachtern oftmals anzuzweifeln. Grade bei einem Fahrstreifenwechsel während der Messung oder bei plötzlichem Bremsen des Vordermannes, sind fehlerhafte Messungen oder unverschuldeter, verminderter Sicherheitsabstand nicht selten.
Viele Autofahrer überweisen allerdings trotz sämtlicher Zweifel das geforderte Bußgeld und erkennen somit die Schuld an, statt daß sie ggf. Einspruch einlegen.
WDR Markt berichtete:
Dennoch ist lange nicht jeder Fahrzeugführer, der den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben soll auch wirklich ein zu bestrafender Verkehrssünder. Denn die Messungen, welche die Polizei durchführt, sind in ihrer Richtigkeit und Genauigkeit laut Gutachtern oftmals anzuzweifeln. Grade bei einem Fahrstreifenwechsel während der Messung oder bei plötzlichem Bremsen des Vordermannes, sind fehlerhafte Messungen oder unverschuldeter, verminderter Sicherheitsabstand nicht selten.
Viele Autofahrer überweisen allerdings trotz sämtlicher Zweifel das geforderte Bußgeld und erkennen somit die Schuld an, statt daß sie ggf. Einspruch einlegen.
WDR Markt berichtete:
Autobahn: Abzocke beim Abstand?
Wenn Autofahrer auf der Autobahn zu dicht auffahren und dabei gefilmt werden, wird es richtig teuer. Aber stimmen die Messungen überhaupt? Sachverständige behaupten, jede dritte Messung sei fehlerhaft oder unvollständig.
Die Sachverständigenorganisation VUT hat 872 Abstandsfälle aus ganz Deutschland aus den vergangenen drei Jahren ausgewertet. Die Sachverständigen kommen zu dem Ergebnis, dass laut Prozessunterlagen in über sieben Prozent der Fälle der Tatvorwurf nachweislich unberechtigt war. In insgesamt über 30 Prozent der Fälle gab es Verfahrensmängel wie ein fehlendes oder schlechtes Video.
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Strassenverkehrsordnung,
StVO,
Urteil
Freitag, 8. Juli 2011
Akte 20.11: Nicht zurück gezahlte Mietkautionen und betrügerische Wohnungsangebote
Das Sat1-Magazin Akte 20.11 berichtete in seiner jüngsten Ausgabe über Vermieter, welche die von den Mietern gezahlte Mietkaution nicht (unbegründet) zurück zahlen möchten, sowie über die altbekannte Betrugsmasche, mit der in erster Linie die Nigeria Connection in den letzten Jahren immer wieder auffiel.
Meistens werden dabei Bilder von Wohnungen und sonstigen Immobilien von (echten) Immobilenverkäufen/-vermietungen von Immobilienportalen wie z.B. Immobilienscout24 kopiert. Mit diesen stellen die Betrüger dann eigene, gefälschte Immobilienangebote, meistens zu Schnäppchenpreisen, in unzählige Immobilienportale.
Sobald sich Interessenten melden, wird unter einem Vorwand,der eine Vorauszahlung rechtfertigen soll, eine Kaution, eine Sicherheitsanzahlung oder ähnliches verlangt.
Nach der Zahlung solle dann angeblich die Besichtigung des Objektes, die Schlüsselübergabe etc. erfolgen.
Da die Betrüger meistens im Ausland sitzen und ausländische Anbieter für Geldtransfer, wie z.B. Western Union, eine Möglichkeit der weitesgehend anonymen Geldüberweisung bieten, wird oftmals suggeriert, bei dem Vermieter/Verkäufer handel es sich um einen Geschäftsmann, der sich z.Zt. beispielsweise in England aufhalte.
Um den Interessenten in Sicherheit zu wiegen, werden öfters vermeintliche Verifizierungen, wie im Akte-Bericht eben die (gefälschte) Mail des Paketversenders TNT vorgelegt, welche die angebliche Identität und Seriösität des Geldenpfängers bestätigen sollen.
Meistens werden dabei Bilder von Wohnungen und sonstigen Immobilien von (echten) Immobilenverkäufen/-vermietungen von Immobilienportalen wie z.B. Immobilienscout24 kopiert. Mit diesen stellen die Betrüger dann eigene, gefälschte Immobilienangebote, meistens zu Schnäppchenpreisen, in unzählige Immobilienportale.
Sobald sich Interessenten melden, wird unter einem Vorwand,der eine Vorauszahlung rechtfertigen soll, eine Kaution, eine Sicherheitsanzahlung oder ähnliches verlangt.
Nach der Zahlung solle dann angeblich die Besichtigung des Objektes, die Schlüsselübergabe etc. erfolgen.
Da die Betrüger meistens im Ausland sitzen und ausländische Anbieter für Geldtransfer, wie z.B. Western Union, eine Möglichkeit der weitesgehend anonymen Geldüberweisung bieten, wird oftmals suggeriert, bei dem Vermieter/Verkäufer handel es sich um einen Geschäftsmann, der sich z.Zt. beispielsweise in England aufhalte.
Um den Interessenten in Sicherheit zu wiegen, werden öfters vermeintliche Verifizierungen, wie im Akte-Bericht eben die (gefälschte) Mail des Paketversenders TNT vorgelegt, welche die angebliche Identität und Seriösität des Geldenpfängers bestätigen sollen.
Markt deckt auf: Wenig Tinte für viel Geld - Der Nepp mit Druckerkartuschen
Die Preispolitik der Druckerhersteller ist meistens ziemlich offensichtlich.
Die Drucker ansich werden zu einem günstigen Preis angeboten, während die Gewinne mit dem Verkauf der Druckertinte, bzw. Druckertoner gemacht werden.
Um die Gewinne möglichst zu maximieren, ist es natürlich das Anliegen der Druckerhersteller, alles dran zu setzen, dass die Kartusche/Patrone möglichst oft zu wechseln ist.
Während Laserdrucker bereits melden, dass die Tonerkartusche getauscht werden müsste, befindet sich in Wirklichkeit oft noch genügend Toner in Selbiger, um noch viele hundert Seiten zu drucken.
Sollte der Druck stellenweise verblasst sein, raten Experten dazu, die Tonerkartusche einfach kräftig zu schütteln, so dass man oftmals problemlos mit der angeblich zu wechselnen Kartusche weiter drucken kann.
Bei Tintenstrahldruckern lässt sich dagegen beobachten, dass die Patronen zwar gleich gross, sowie gleich teuer bleiben, die beinhaltende Tinte dagegen immer weniger wird.
Damit dem Verbraucher dieses nicht auffällt, klebten die Druckerhersteller wie Epson einfach das Sichfeld der Druckerpatrone zu, durch welches man sonst sehen könnte, dass die Tintenpatrone nur zu einem Bruchteil gefüllt ist.
Die Drucker ansich werden zu einem günstigen Preis angeboten, während die Gewinne mit dem Verkauf der Druckertinte, bzw. Druckertoner gemacht werden.
Um die Gewinne möglichst zu maximieren, ist es natürlich das Anliegen der Druckerhersteller, alles dran zu setzen, dass die Kartusche/Patrone möglichst oft zu wechseln ist.
Während Laserdrucker bereits melden, dass die Tonerkartusche getauscht werden müsste, befindet sich in Wirklichkeit oft noch genügend Toner in Selbiger, um noch viele hundert Seiten zu drucken.
Sollte der Druck stellenweise verblasst sein, raten Experten dazu, die Tonerkartusche einfach kräftig zu schütteln, so dass man oftmals problemlos mit der angeblich zu wechselnen Kartusche weiter drucken kann.
Bei Tintenstrahldruckern lässt sich dagegen beobachten, dass die Patronen zwar gleich gross, sowie gleich teuer bleiben, die beinhaltende Tinte dagegen immer weniger wird.
Damit dem Verbraucher dieses nicht auffällt, klebten die Druckerhersteller wie Epson einfach das Sichfeld der Druckerpatrone zu, durch welches man sonst sehen könnte, dass die Tintenpatrone nur zu einem Bruchteil gefüllt ist.
Sonntag, 3. Juli 2011
Kino.to - Auch Ermittlungen gegen Werbepartner
Nach der Festnahme der Betreiber von Kino.to könnte es jetzt auch den Werbepartnern strafrechtlich an den Kragen gehen.
Nach Presseberichten ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden auch gegen die Firmen, die durch ihre Werbung das Betreiben dieser Streamingseite so lukrativ machten, bzw. evtl. gar ermöglichten - und die Werbeeinahmen waren beachtlich: So soll Kino.to nach Berechnungen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mindestens 14,6 Mio. Euro innerhalb des letzten Jahres durch Werbung erwirtschaftet haben.
Neben dem Begehen gewerblicher Urheberrechtsverletzungen sollen sich die Verantwortlichen auch der Geldwäsche, der Steuerhinterziehung, sowie der Bildung einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht haben.
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Werbepartner von Warezseiten sind übrigens eine Neuheit. Bisher gab es höchstens erfolgreiche Versuche, zivilrechtlich das Schalten von Werbung und somit die Finanzierung der unzulässigen Seite zu unterbinden.
Das Telekomunikationsunternehmem Arcor wurde z.B. vom Landgericht Frankfurt als sog. Störer in die Haftung genommen und verpflichtet, das Schalten der eigenen Werbung auf der Bittorrentseite Bitreactor.to zu unterlassen:
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.01.2008 - 3-08 O 143/07
Auch ist es nennenswert, wen die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die werbenden Unternehmen auf Kino.to betreffen dürfen.
Neben weiteren Werbepartnern wären das:
- der Usenetanbieter Firstload, der auf unzähligen anderen illegalen Warez-, Bittorrent- und Streaming-Seiten Werbung schaltet, bei denen gar ausdrücklich mit dem Verweis auf Firstload der Download des jeweiligen illegal angebotenen Filmes, Albums oder Comupterspiel beworben wird; siehe dieses Beispiel:

- weitere Fritzmann-Projekte, wie diverse Browsergames der Inqnet GmbH, welche per Layer auf Kino.to beworben wurden.
- Die Global Online Holding Inc., bzw RS Web Services, die per Layer gefälschte Warnmeldungen, dass der Computer des Nutzers infiziert sei, bei Kino.to einblenden ließ; das ZDF-Magazin Wiso berichtete:
Hier wurde zwar bereits Anklage wegen schweren Betruges erhoben, das Verfahren allerdings gegen eine Geldzahlung eingestellt.
- ...und zu guter Letzt die bekannten Abzock-Seiten Opendownload.de, dann Softwaresammler.de, bzw. top-of-software.de.
Über Kino.to wurden wohl ein Grossteil der Anmeldungen bei diesen Abofallen bewirkt.
Den Kino.to-Besuchern wurde suggeriert, es sei ein Update des jeweiligen (eigentlich kostenlosen) Players (z.B. Flash, Divx etc.) nötig, um den gewählten Film ansehen zu können. Mit dem Vorwand des angeblich notwendigen Updates, wurden die Nutzer dann in die Abofalle gelockt.
Nach Presseberichten ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden auch gegen die Firmen, die durch ihre Werbung das Betreiben dieser Streamingseite so lukrativ machten, bzw. evtl. gar ermöglichten - und die Werbeeinahmen waren beachtlich: So soll Kino.to nach Berechnungen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mindestens 14,6 Mio. Euro innerhalb des letzten Jahres durch Werbung erwirtschaftet haben.
Neben dem Begehen gewerblicher Urheberrechtsverletzungen sollen sich die Verantwortlichen auch der Geldwäsche, der Steuerhinterziehung, sowie der Bildung einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht haben.
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Werbepartner von Warezseiten sind übrigens eine Neuheit. Bisher gab es höchstens erfolgreiche Versuche, zivilrechtlich das Schalten von Werbung und somit die Finanzierung der unzulässigen Seite zu unterbinden.
Das Telekomunikationsunternehmem Arcor wurde z.B. vom Landgericht Frankfurt als sog. Störer in die Haftung genommen und verpflichtet, das Schalten der eigenen Werbung auf der Bittorrentseite Bitreactor.to zu unterlassen:
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.01.2008 - 3-08 O 143/07
Auch ist es nennenswert, wen die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die werbenden Unternehmen auf Kino.to betreffen dürfen.
Neben weiteren Werbepartnern wären das:
- der Usenetanbieter Firstload, der auf unzähligen anderen illegalen Warez-, Bittorrent- und Streaming-Seiten Werbung schaltet, bei denen gar ausdrücklich mit dem Verweis auf Firstload der Download des jeweiligen illegal angebotenen Filmes, Albums oder Comupterspiel beworben wird; siehe dieses Beispiel:

- weitere Fritzmann-Projekte, wie diverse Browsergames der Inqnet GmbH, welche per Layer auf Kino.to beworben wurden.
- Die Global Online Holding Inc., bzw RS Web Services, die per Layer gefälschte Warnmeldungen, dass der Computer des Nutzers infiziert sei, bei Kino.to einblenden ließ; das ZDF-Magazin Wiso berichtete:
Hier wurde zwar bereits Anklage wegen schweren Betruges erhoben, das Verfahren allerdings gegen eine Geldzahlung eingestellt.
- ...und zu guter Letzt die bekannten Abzock-Seiten Opendownload.de, dann Softwaresammler.de, bzw. top-of-software.de.
Über Kino.to wurden wohl ein Grossteil der Anmeldungen bei diesen Abofallen bewirkt.
Den Kino.to-Besuchern wurde suggeriert, es sei ein Update des jeweiligen (eigentlich kostenlosen) Players (z.B. Flash, Divx etc.) nötig, um den gewählten Film ansehen zu können. Mit dem Vorwand des angeblich notwendigen Updates, wurden die Nutzer dann in die Abofalle gelockt.
Unseriöse Jobangebote - Von Betrugs- bis zu Sexangeboten
Neben der Berichterstattung über den Finanzagenten, der auf ein unseriösen Job-Angebot reinfiel, machte Stern TV den Test und liess einer jungen Frau und einem jungen Mann Stellengesuche aufgeben.
Das Fazit: Selbst die auf den ersten Blick seriös wirkenden Arbeitsangebote stellten sich schnell als wenig redlich heraus.
Während bei der Frau unzählige Angebote mit sexuellen Wünschen oder Anspielungen eingingen, erreichten dem Mann die typischen betrügerischen Arbeitsangebote, bei denen man erst eine nennenswerte Summe investieren soll und dann angeblich Geld verdienen könnnte.
Die Krönung war allerdings das Angebot an den Jobsuchenden, dass man seinen eBay-Account für Auktionen mieten wolle und man auch zusätzliches Geld bezahle, wenn er weitere eBay-Konten auf seinen Namen eröffnen würden.
Dass diese angemieteten eBay-Accounts in Folge für betrügerische Verkäufe genutzt werden würden, liegt wohl auf der Hand.
Das Fazit: Selbst die auf den ersten Blick seriös wirkenden Arbeitsangebote stellten sich schnell als wenig redlich heraus.
Während bei der Frau unzählige Angebote mit sexuellen Wünschen oder Anspielungen eingingen, erreichten dem Mann die typischen betrügerischen Arbeitsangebote, bei denen man erst eine nennenswerte Summe investieren soll und dann angeblich Geld verdienen könnnte.
Die Krönung war allerdings das Angebot an den Jobsuchenden, dass man seinen eBay-Account für Auktionen mieten wolle und man auch zusätzliches Geld bezahle, wenn er weitere eBay-Konten auf seinen Namen eröffnen würden.
Dass diese angemieteten eBay-Accounts in Folge für betrügerische Verkäufe genutzt werden würden, liegt wohl auf der Hand.
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Stern TV über den Fall eines Finanzagenten
In seiner jüngsten Ausgabe berichtete das RTL-Magazin Stern TV über eine Person, welche durch ein unseriöses Arbeitsangebot unwissentlich in die Rolle eines sog. Finanzagenten schlüpfte.
Auf der Suche nach einem Nebenverdienst stieß der Herr auf ein interessant klingendes Jobangebot, welches ihm per Email ins Postfach flatterte.
Schnell stellte sich heraus, dass er Gelder auf seinem Konto empfangen und weiterleiten sollte. Der unwissende Jobsuchende nahm die Tätigkeit an, empfing Gelder und leitete sie durch das anonyme Zahlungssystem Ukash an seine Auftragsgeber weiter.
Natürlich stellte sich schnell heraus, dass das Geld, welches auf dem Girokonto des Herren landete, seinen Auftraggeber nicht zustand, da es bei Opfern von sog. Phishing (also Abgreifen der Bankdaten von Onlinebanking-Kunden) von den Konten abgebucht wurde.
Häufig werden solch naive Finanzagenten auch genutzt, um Zahlungen der Opfer betrügerischer Onlineshops zu empfangen und somit die Identität der eigentlichen Täter zu verschleiern.
Die rechtlichen Folgen für den fahrlässigen, unfreiwilligen Finanzagenten sind zwar (mangels Vorsatz) keine Vorurteilung für die Beihilfe des Betruges, dafür aber auf Grund fahrlässiger Geldwäsche, sowie ggf. ein durch die BaFin eingeleitetes Verwaltungsverfahren auf Grund unerlaubten Betreibens von Finanzdienstleistungen.
Ausserdem sind die Opfer zu entschädigen. Die Gelder, die auf das Konto eingingen und gewöhnlich bereits an die Auftraggeber weitergeleitet wurden, sind also an den Geschädigten vom Finanzagenten zurück zu erstatten.
Auf der Suche nach einem Nebenverdienst stieß der Herr auf ein interessant klingendes Jobangebot, welches ihm per Email ins Postfach flatterte.
Schnell stellte sich heraus, dass er Gelder auf seinem Konto empfangen und weiterleiten sollte. Der unwissende Jobsuchende nahm die Tätigkeit an, empfing Gelder und leitete sie durch das anonyme Zahlungssystem Ukash an seine Auftragsgeber weiter.
Natürlich stellte sich schnell heraus, dass das Geld, welches auf dem Girokonto des Herren landete, seinen Auftraggeber nicht zustand, da es bei Opfern von sog. Phishing (also Abgreifen der Bankdaten von Onlinebanking-Kunden) von den Konten abgebucht wurde.
Häufig werden solch naive Finanzagenten auch genutzt, um Zahlungen der Opfer betrügerischer Onlineshops zu empfangen und somit die Identität der eigentlichen Täter zu verschleiern.
Die rechtlichen Folgen für den fahrlässigen, unfreiwilligen Finanzagenten sind zwar (mangels Vorsatz) keine Vorurteilung für die Beihilfe des Betruges, dafür aber auf Grund fahrlässiger Geldwäsche, sowie ggf. ein durch die BaFin eingeleitetes Verwaltungsverfahren auf Grund unerlaubten Betreibens von Finanzdienstleistungen.
Ausserdem sind die Opfer zu entschädigen. Die Gelder, die auf das Konto eingingen und gewöhnlich bereits an die Auftraggeber weitergeleitet wurden, sind also an den Geschädigten vom Finanzagenten zurück zu erstatten.
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