Dienstag, 31. Mai 2011

NDR-Markt über die Branchenbuch-Abzocke der Gewerbeauskunfts-Zentrale

Die Masche mit sog. Adressbuchschwindel ist nicht neu, aber offenbar leider immer noch erfolgreich.
Mit einem oftmal behördlich wirkenden Schreiben wird (i.d.R. kleinen) Gewerbetreibenden suggeriert, es sei ein Eintrag in ein Gewerberegister o. Ä. nötig, man solle das beiliegende Formular auf Vollständigkeit prüfen, unterschreiben und zurücksenden. Macht der Gewerbetreibende dieses vernünftiger Weise nicht, kommt oftmals wenig später ein weiteres Schreiben, welches dringlicher wirkt und nochmal ausdrücklich zur Absendung des Formulares auffordert.

Durch die Gestaltung des Schreibens erkennt der Gewerbetreibende gewöhnlich weder, dass es sich bei diesem so dringlich und oft amtlich wirkenden Schreiben nur um ein "Angebot" für ein nutzloses Branchenverzeichnis handelt, noch dass dieser wertlose Eintrag kostenpflichtig sein soll.

Die NDR-Sendung Markt berichtete in seiner letzten Ausgabe nun über die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, welche versucht, den Empfängern ihrer Schreiben Verträge für einen Eintrag in ihrem "Branchenregister" gewerbeauskunft-zentrale.de unterzuschieben.

Wehren lohnt sich!
Sobald man gemerkt hat, dass man durch die beschriebende Masche, wie sie u. a. die Gewerbeauskunfts-Zentrale vewendet, einen Vertrag untergeschoben bekam, sollte man natürlich diesen schnellstmöglich wegen arglistiger Täuschung und hilfsweise wegen Irrums anfechten. Es ist zwar kaum wahrscheinlich, dass solch dubiose Firmen eine Anfechtung akzeptieren, aber auch das sollte den Getäuschten nicht verunsichern oder gar zur vorschnellen Zahlung veranlassen.

Es gibt unzählige Urteile, welche die Geschäftspraktiken solcher Adressbuchschwindler als arglistige Täuschung oder gar Betrug werteten. Es lohnt sich also i.d.R., sich im Zweifel auch gerichtlich zu wehren.
Auch zu Gunsten von Opfern der Adressbuchschwindler der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunfts-Zentrale) gibt es bereits Urteile.
Das Landgericht Hamburg z.B. sprach in seinem Urteil, bei dem sich der Getäuschte durch eine negative Feststellungsklage gegen die Forderung der Gewerbeauskunfts-Zentrale wehrte, über deren Geschäfsgebahren deutliche Worte:
Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht festgestellt, dass die Beklagte sich ihre behaupteten Ansprüche gegen den Kläger durch Betrug verschafft hat.

Die Kammer ist aufgrund einer Gesamtschau der vorliegenden Umstände des Einzelfalles davon überzeugt, dass die Beklagte in Täuschungsabsicht gehandelt hat.

Der Volltext und weitere Details zum Urteil sind hier zu finden.


- Der Beitrag von NDR-Markt in der Mediathek

- Weitere gesammtele Informationen und Pressberichte über die Gewerbeauskunfts-Zentrale(.de) sind bei antiabzockenet abrufbar.

Angeblicher iShareGossip-Betreiber nur "armes Würstchen" und Angeber

In der letzten Ausgabe machte die Sat1-Sendung Akte20.11 den angeblichen Betreiber der Mobbing-Plattform iShareGossip.com (ISP) ausfindig und interviewte ihn, siehe
iShareGossip: "Akte" findet den angeblichen Betreiber

Auf Grund der Tatsache, dass das Interview keine nenneswerten Details über die Seite, dafür angeberische Aussagen über völlig unrealistische Einnahmen beeinhaltete und dazu die echten Daten des Interviewten innerhalb kürzester Zeit zu recherchieren waren, war es wohl von vornherein sehr fraglich, ob es sich tatsächlich um den Verantwortlichen von IShare Gossip handeln würde.

Wie zu erwarten war, wurde die interviewte Person, die den Behörden im Interview noch "viel Spaß beim Suchen (nach ihm)" wünschte, innerhalb kürzester Zeit festgenommen und wie ebenso zu vermuten war, handelte es sich nicht um den wirklichen Betreiber der von Bundesfamilienministerin Schröder auf dem Index gesetzten Schmähseite iShareGossip.com, sondern lediglich um einen Trittbrettfahrer.

Ermittler stufen laut Hamburger Abendblatt den Interviewten als "armes Würstchen" ein.
Es wird vermutet, dass er auf Grund seiner finanziell angespannten Situation die erfundene Geschichte gewinnbringend vermarkten wollte.

Mobilenobo.com - Handy-Abofalle mit viel Konfetti und kaum wahrnehmbarer Preisangabe

Während die zuständigen staatlichen Stellen bei den gängigen Internet-Abofallen in letzter Zeit immer öfters konsequentes Vorgehen beweisen, boomen nach wie vor Abzockmodelle, bei denen direkt über die Handy- oder Telefonrechnung die Forderungen inkassiert werden.
Dies zeigt auch das Geschäftsgebahren der MobileNobo LTD (mobilenobo.com), einer Brieflkastenfirma aus Zypern.
Zwar weist man auf dem eigentlichen Portal die Kosten relativ deutlch aus....
... die Hauptumsätze werden aber wohl durch angebliche Gewinnspiele generiert, welche durch Layer beworben werden.

Dem Verbraucher wird suggeriert, er könne z.B ein iPhone 3 Satin gewinnen, wofür er nur eine leichte Frage beantworten und noch schnell seine Handynummer angeben müßte.
Doch statt eines möglichen Gewinnes folgt ein Abo, welches mit wöchentlich 4,99 Euro auf der Mobilfunkrechnung auftaucht.
Diese Forderungen meint der Betreiber auf seiner arglistisch verschleierten Preisangabe begründen zu können.
Diese ist an unscheinbarer Stelle auf der Seite in einem Fließtext versteckt, ist kaum lesbar und nicht zuzuordnen. Zu guter Letzt lässt der Betreiber noch virtuelles Konfetti regnen, welcher sich teils über die Preisangabe legt und darüber hinaus den Nutzer ablenkt:

Wer auf die Abzocke von Mobilenobo.com reingefallen ist, dem ist zu raten, die Forderung gegenüber dem Abofallenbetreiber MobileNobo LTD, sowie dem Posten auf der Mobilfunkrechnung substantiiert gegenüber dem Mobilfunkanbieter zu widersprechen und die Abbuchung zu untersagen, bzw. das Geld zurückzufordern.
Hierzu kann folgendes Musterschreiben verwendet werden:


Name Datum
Anschrift


Anschrift Mobilfunkanbieter




Vertrag Nr. XXX (Rufnummer XXX);
hier: Widerspruch gegen Forderungen der Name Kostenfallenbetreiber


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass die Forderung der Name Kostenfallenbetreiber in Höhe von XXX € nicht gerechtfertigt ist, da sie auf einer sog. Abo-Falle beruht und daher von Rechts wegen nicht geschuldet ist. Gegenüber der Name Kostenfallenbetreiber habe ich den angeblichen Vertragsschluss bereits widerrufen und wegen Irrtums angefochten.

Sofern mir der oben genannte Betrag von Ihrer Seite in Rechnung gestellt wird, widerspreche ich hiermit der Abbuchung von meinem Konto. Ich stelle klar, dass diese angebliche Forderung der Name Kostenfallenbetreiber von der Einzugsermächtigung nicht gedeckt ist.

Der um die angebliche Forderung der Name Kostenfallenbetreiber gekürzte Einzugsbetrag soll ausschließlich zur Tilgung der Forderungen Ihres Hauses sowie gegebenenfalls sonstigerDrittanbieter mit Ausnahme Name Kostenfallenbetreiber verwendet werden (Tilgungsbestimmung im Sinne der §§ 45h Abs. 2 TKG, 366 Abs. 1 BGB).


Mit freundlichen Grüßen


Ihr Name




Mittwoch, 25. Mai 2011

iShareGossip: "Akte" findet den angeblichen Betreiber

Seit einiger Zeit versuchen die deutschen Behörden den Betreiber der Schmähplattform iShareGossip, kurz ISG, ausfindig zu machen. Die deutsche Bundesregierung setzte diese Seite gar auf den Index, während die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main, ebenso wie die Presse internationale Spuren verfolgte.
Mal war die Rede, die Seite würde aus Neuseeland aus betrieben, dann wurden wieder Spuren nach Lettland verfolgt und nun landete das "Akte"-Team in Schleswig-Holstein und präsentierte einen jungen Mann, der prahlte, er sei der Betreiber von iShare Gossip.
Doch was darf man davon halten?

Auch wenn der Name und die Bilder im TV-Bericht anonymisiert waren, hat es uns und sicher viele andere, (noch während des laufenden Beitrages) weniger als eine Minute gekostet, um die wahre Identität und gar Teile des Lebenslaufes des Manuel T. herauszufinden.
Sollte es sich bei dem Herren im Sat1-Beitrag wirklich um den Verantwortlichen der Mobbing-Seite iShareGossip.com handeln, dürfte Manuel Tro......, der den Ermittlern im Interview noch lachend "viel Spaß beim Suchen" wünschte, morgen seinen 25. Geburtstag vermutlich nicht zu Hause feiern.

Isharegossip.com - Auf den Spuren des Betreibers der Mobbing-Webseite:




Update:

Mitlerweile wurde die vom Akte-Team interviewte Person verhaftet und vernommen.
Es stellte sich allerdings heraus, dass es sich nicht um den Betreiber der Seite iShareGossip.com, sondern einen Trittbrettfahrer handelte, siehe dazu
Angeblicher iShareGossip-Betreiber nur "armes Würstchen" und Angeber

Gutscheindienste: Mal Schnäppchen, mal Abzocke

In jüngster Zeit schossen Gutschein-, bzw. Rabatt-Dienste, wie z.B. Groupon, wie Pilze aus dem Boden.
Das Konzept besteht darin, dass verschiedene Dienstleistungsbetriebe, sei es das Restaurant von nebenan oder diverse Internetservices, über diesen Dienst Gutscheine oder Rabattscheine zur Verfügung stellen können, um Kunden zu werben.
Hierbei können die Kunden durchaus das ein oder andere Schnäppchen machen, allerdings auch auf die Nase fallen, wenn z.B. der Anbieter alles versucht, die Leistung, für welche der Verbraucher den Gut- oder Rabattschein kaufte, nicht zu erbringen.
Akte20.11 berichtete über diese Dienste und ließ von einem Verbraucheranwalt einige Rechtsfragen beantworten:

Frontal21: Abgezockt nach Werbeanrufen - Wie Verbrauchern Verträge untergeschoben werden

Sie würden es doch sicher auch vorziehen, hundert Euro weniger im Jahr für Ihre Stromrechnung zu bezahlen? Auf so eine Frage von Werbeanrufern am Telefon antworten die meisten wohl mit: Ja. Ganz arglos. Tage später schon kommt eine Vertragsbestätigung per Post: Willkommen bei Ihrem neuen Stromanbieter! Der Anrufer war so frei, Ihnen mit dem ja einen Vertrag unterzuschieben. Wer jetzt noch die gesetzliche Widerspruchsfrist verpasst - dessen mündliche Vereinbarung gilt.

Akte 20.11: Betrügerische Onlineshops - Täter festgenommen

Vor knapp zwei Wochen gab das LKA Bayern das Auffliegen einer kriminellen Bande bekannt, welche unzählige Fake-Shops ins Netz stellte.
Auch wenn durch Arbeitsteilungen und die Vielzahl der Fälle enorme kriminelle Energie bewiesen wurde, war das "Geschäfsmodell" wenig einfallsreich:
Es wurden beliebte Waren angeboten, von den Kunden Vorkasse verlangt, das Geld eingehalten und schlichtweg keine Ware geliefert.

Die Dimensionen sind allerdings umso erschreckender. Mehr als 1.000 sog. Finanzagenten, also i.d.R. unwissende, naive Personen, auf dessen Konto das Geld nach der Kundenzahlung erstmal landete, wurden angeworben und über 100.000 Verbraucher betrogen.
Der Schaden soll im zweistelligen Mio-Bereich liegen.

Bereits in vergangenen Sendungen berichtete die Sat1-Sendung Akte über die Betrugsdelikte solcher scheinbaren Onlineshops und berichtete in der gestrigen Ausgabe über die Festnahmen der Fakeshop-Bande:

Undurchsichtige Verträge bei Riester-Rente

Die Riester-Rente ist schlechter als ihr Ruf. Zu diesem Ergebnis kommen unabhängige Versicherungsexperten. Eine Vielzahl von Riesterverträgen sei für den Kunden völlig unverständlich, tatsächliche Kosten würden im Kleingedruckten versteckt.

Freitag, 20. Mai 2011

Pro7 Galieo: Minderwertige Ware und Fälschungen auf Alibaba.com und Aliexpress.com

Auf den chinesischen Grosshandelsplattformen Alibaba.com und Aliexpress.com scheinen sich vermeintliche Schnäppchen zu finden, welche aber schnell teuer werden können.
Bereits vor einiger Zeit häuften sich Presseberichte, dass offenbar bereits seit 2009 mit Hilfe unzähliger Mitarbeiter der Plattform massenhaft Kunden betrogen wurden, indem nach Zahlung schlichtweg keine Ware geliefert wurde. Versuche von straf- und/oder zivilrechtlicher Schritte gegen die betrügerischen Händler, dürften wohl im chinesischen Sande verlaufen.

Doch auch die Kunden, die beliefert wurden, dürften sich wohl oft betrogen fühlen. Das Pro7-Magazin Galileo tätige einige Testbestellungen auf der chinesischen Plattform.
Was geliefert wurde, waren aber nicht die augenscheinlich angebotenen hochwertigen Elektronikprodukte, sondern extrem minderwertige Ware oder gar Plagiate, welche es nur mit Glück durch den Zoll schafften.

Immobilien-Portal Immowelt wart vor Immobilienbetrug

Grade Immobilienverkaufs-Portale werden zunehmend von Betrügern genutzt, um vermeintliche Immobilenschnäppchen anzubieten und die Interessenten dann meistens durch angebliche Vorkasse, Anzahlung oder Sicherheitszahlungen zu betrügen.
Daher warnt das Immobilien-Portal Immowelt.de jetzt die Verbraucher in einer Pressemeldung:

Immobilienbetrug: Warnung vor Abzock-Masche

Trickbetrüger nutzen Immobilienportale, um Kaufinteressenten Geld aus der Tasche zu ziehen / Vorkasse gegen Schlüssel für Besichtigung ist ein Alarmzeichen, warnt immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale

Nürnberg, 18. Mai 2011. Interessenten von Kaufimmobilien sind in letzter Zeit verstärkt in das Blickfeld von Trickbetrügern geraten. Laut immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale, sollen mit falschen Wohnungsangeboten Kaufinteressenten um viele Tausend Euro gebracht werden. Um die Glaubwürdigkeit der gefälschten Inserate zu steigern, geben sich die Betrüger als Griechen mit Geldsorgen aus.

Klares Warnzeichen: Vorauszahlung für Besichtigung
Eine große Wohnung in bester Münchner Lage für unter 100.000 Euro - mit solchen unmöglichen Schnäppchenangeboten wollen die Trickbetrüger Interessenten ködern. Wer eine Anfrage stellt, erhält vom vermeintlichen Verkäufer eine meist englischsprachige E-Mail. Die darin erzählte Geschichte lautet fast immer: Der Eigentümer lebt im Ausland, gegen eine Sicherheit in Höhe von zwei Prozent des Kaufpreises könne aber ein Wohnungsschlüssel zwecks Besichtigung zugesandt werden. Um der Geschichte einen glaubwürdigeren Anstrich zu verleihen, geben sich die Betrüger aktuell häufig als Griechen aus, die im Zuge der Finanzkrise Geld benötigen und deshalb schnell verkaufen müssen.

Wer sich darauf einlässt, ist sein Geld los, denn ein Schlüssel wird nie geliefert. Die Zahlungen erfolgen über einen Transferservice wie zum Beispiel Western Union, die Anweisung ist nicht rückgängig zu machen.

Eine ähnliche Masche gibt es auch bei Mietimmobilien. Hier fordern die Betrüger eine Sicherheit in Höhe von zwei Monatsmieten für die vermeintliche Zusendung des Wohnungsschlüssels.

Task Force gegen Immobilienbetrug bei immowelt.de
Um den Machenschaften der Trickbetrüger entgegenzuwirken, hat immowelt.de eine Task Force gegründet. Mithilfe spezieller Suchprogramme werden neu eingestellten Angebote auf Betrugsverdacht überprüft. Die meisten unseriösen Anzeigen werden so erst gar nicht veröffentlicht. Da die Trickbetrüger ihre Inserate und Identitäten variieren, kann es in Einzelfällen jedoch vorkommen, dass Betrugsangebote für kurze Zeit online sind. Wer ein solches Inserat auf immowelt.de entdeckt, sollte dies der Immowelt AG umgehend melden, Hinweise werden schnellstmöglich bearbeitet. Zudem hat die Immowelt AG die Webseite www.schutz-vor-immobilienbetrug.de eingerichtet, um seine Nutzer über aktuelle Betrugsmaschen zu informieren.


Quelle:
http://presse.immowelt.de/pressemitteilungen/artikel/artikel/immobilienbetrug-warnung-vor-abzock-masche.html

Donnerstag, 12. Mai 2011

ZDF-Magazin Wiso - Teurer Anwalt nach Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Nach der Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ist eine Dame auf der Suche nach einem Anwalt, der sie bei der Abwehr oder Minimierung der in der Abmahnung verlangten Kosten unterstützen soll und stösst dabei auf eine Seite wie z.B. rechtsreporte.de, des Anwaltes Dr. Hauke Scheffler aus München, was ein teurer Fehler sein kann.

Die Dame aus dem ZDF-Bericht ist natürlich nicht die erste Abgemahnte, die dank Dr. Hauke Scheffler eine böse Überrauschung erlebt.
Auch andere Abgemahnte bekamen von ihrem eigenen Anwalt, zumindest wenn dieser Dr. Hauke Scheffler hieß, eine Rechnung, welche vielfach höher als die ursprüngliche Forderung der Abmahner war, gegen die man sich eigentlich wehren wollte.

So berichtete vor einiger Zeit bereits die Seite initiative-abmahnwahn.de über die fragwürdigen Praktiken des Anwaltes Hauke Scheffler.
Dort werden auch Gerichtsurteile genannt, bei welchen die sehr hohen Forderungen dieses Anwaltes oftmals nicht bestätigt wurden, auch wenn er im ZDF-Betrag offensichtlich zu suggerieren versucht, seine Forderungen seien stets gerichtlich durchsetzbar und der Mandant hätte die hohen Kosten zu tragen.
AG Gernsbach – 1 C 206/09 (noch nicht rechtskräftig)
AG Hannover – 539 C 10423/10 (noch nicht rechtskräftig
AG Elmshorn - 49 C 57/10 (noch nicht rechtskräftig)
LG Oldenburg – 16 S 300/10; Vorinstanz AG Wildeshausen – 4 C 497/09
AG Celle – 15 C 1335/10 (7b)
LG Aachen – 5 S 127/10; Vorinstanz AG Aachen – 115 C 77/10
LG Magdeburg – 2 S 226/10


Eine Frau sucht per Internet einen Fachanwalt, der ihr bei einer Urheber-Rechte-Verletzung helfen soll. Statt Beistand erlebt sie mit dem Juristen aber eine böse Überraschung.
Der WISO-Bericht in der ZDF-Mediathek

Der WISO-Bericht auf Dailymotion: