Mittwoch, 27. Januar 2010

Bittere Schlappe für Freeware-Abzocker opendownload.de

Mal wieder verlor ein Abofallen-Dienst kläglich vor Gericht und mal wieder wurde deutlich, auf welch dünnem Eis sich die Betreiber bewegen, auch wenn sie gewöhnlich harsch und mit der Androhung unzähliger Rechtsmittel versuchen, die Forderungen von den Verbrauchern einzutreiben.

Nicht nur, dass der Verbraucher Recht bekam und die Anwaltskosten des Verbrauchers durch den Abzockdienst zu erstatten sind, es wurde vom Gericht auch ausdrücklich festgestellt, dass überhaupt kein wirksamer Vertrag zwischen dem Abofallen-Dienst und dem Verbraucher zustande kam:
Unstreitig handelt es sich auch um Programme, die anderweitig legal kostenlos heruntergeladen werden können, so dass eine Kostenpflicht fern liegend erscheint. Auf diese Art und Weise wird dem Interessenten suggeriert, dass er jedenfalls einen Teil des Angebots der Beklagten kostenlos erhalten kann. Zum Herunterladen eines solchen unentgeltlichen Programms wird man aber immer zur Anmeldemaske geleitet, wo der angebrachte Hinweis auf die Kosten einer Anmeldung jedenfalls nicht so leicht erkennbar und gut wahrnehmbar ist, dass der Durchschnittsverbraucher über die entstehenden Kosten ohne weiteres informiert wird.
(..)
Danach durfte aufgrund der Gestaltung der Internetseite durch die Beklagte der Kläger davon ausgehen, das Angebot der Beklagten werde keine Kosten verursachen. Nur so hat er es auch verstanden, so dass ein Dissens gemäß § 155 BGB vorliegt, der dazu führt, dass ein Vertrag zwischen den Parteien nicht zustande gekommen ist.
Die Beklagte hat daher dem Kläger zu Unrecht am 25.12.2008 eine Rechnung geschickt.

Zur Vorgeschichte:
Ein Verbraucher fiel Anfang letzten Jahres auf die Abofalle opendownload.de der Content Services Ltd. (mitlerweile aktiv als top-of-software.de der Antassia GmbH) rein. Zu seiner Überraschung bekam er wenig später eine Rechnung, welche er ignorierte.

Nach dem üblichen Vorgehen, wie es von den Betreibern solcher Abzockseiten bekannt ist, schaltete sich deren Anwalt ein, der den Verbraucher anschrieb, um die Forderungen (inkl. Mahngebühren) einzutreiben. Hierauf hin wendete der Verbraucher sich selbst an einen Anwalt und ließ die Forderung über diesen zurückweisen.
Spätestens hier sollte wohl deutlich werden, wie haltlos die Forderungen und die harschen Androhungen rechtlicher Schritte solcher Dienste gegenüber den Rechnungsempfängern sind, denn sobald der Verbraucher über einen Anwalt tätig wurde, sah man von der Forderung ab.

Durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienste entstanden dem Verbraucher allerdings Kosten von 46,41 Euro, welche er durch den Abofallen-Dienst erstattet haben wollte und dieses nun gerichtlich durchsetzte.
LG Mannheim, Urt. v. 14.01.2010, Az. 10 S 53/09

Volltext des Urteils auf Verbraucherrechtliches.de

Mehr zum Fall bei Heise.de

Mittwoch, 13. Januar 2010

Clever-download.com - Neue Freeware-Abzocke

Mal wieder versucht sich ein neuer "Dienst" mit der altbekannten Freeware-Abzocke.
Bei der Google-Suche nach z.B. Open Office sind jetzt (neben Ads der bekannten Abzocker wie Top-of-Software.de) auch gelegendlich Anzeigen dieses neuen Nutzlosdienstes zu finden.

Wie bei den anderen Freeware-Abzockseiten, ist bei www.clever-download.com der Preis gut überlesbar in einem Textblock am unteren rechten Seitenrand versteckt.

Laut Impressum wird clever-download.com von der Web Net AG Co. aus den USA betrieben - Director soll ein Michael Leyden sein.
Ob diese Angabe stimmen, bzw. diese Firma überhaupt existiert, darf angezweifelt werden. Man versucht nämlich offensichtlich einiges, um die Verantwortlichen zu verschleiern. So sind z.B. die Registrierungsdaten der Domain www.clever-download.com komplett anonymisiert.

Da die Gestaltung der Seite grosse Ähnlichkeit mit online-downloaden.de aufweisst, kommt der bisher unbestätigte Verdacht auf, dass es sich bei diesem neuen "Anbieter" um den Nachfolger von online-downloaden.de handeln könnte, da online-downloaden.de vor kurzer Zeit urplötzlich nicht mehr beworben wurde und zumindest momentan auch nicht mehr erreichbar ist.

Man darf gespannt sein, welcher fragwürdige Anwalt oder welches dubiose Inkassobüro diesmal die Reingefallenen unter Druck setzt, damit ein gewisser Prozentsatz zahlt.

Für Verbraucher die clever-download.com in die Falle gingen, sei hier erneut auf die Ratschläge des Juristen Saller verwiesen.

Bei Unsicherheiten oder individueller Rechtsberatung ist eine Anfrage bei der Verbraucherzentrale oder frag-einen-anwalt.de empfohlen.


-UPDATE-

Der Verdacht einer Verbindung von Clever-download.com zum anderen Freeware-Abzocker Online-downloaden.de hat sich nicht bestätigt.
Dafür steht mitlerweile fest, wer die ungerechtfertigten Forderungen von den Reingefallenen einfordern soll. Es ist keiner der "alten Bekannten", sondern die offensichtlich frei erfundene, nicht existierende Anwaltskanzlei Herzog & Partner Co..

Aufführliche Informationen hierzu unter Antiabzockenet.blogspot und Branchenbuchverzeichnis.info.

Sat1 Akte 29.10 - Die neuen Tricks der Pröbchen-Mafia

Dutzende Zuschauer haben uns geschrieben - warnen vor einer Forschungsgruppe. Das Unternehmen ruft ahnungslose Menschen an, fragt, ob sie Produkttester werden wollen. Alles sei kostenlos und zudem dürfe man die getesteten Produkte anschließend sogar behalten! Statt hochwertiger aktueller Handys oder Haushaltsgeräten erhalten die Teilnehmer aber in der Regel Nippes-Artikel, etwa eine Tube Klebstoff zugesandt. Laut unserem Experten ist das Unternehmen seit Jahren eine berüchtigte „Datenschleuder“, sammelt und handelt mit Adressen und arbeitet Hand in Hand mit den Hintermännern bekannter Abzock-Internetseiten.

AKTE 20.10 über die miesen Methoden der Datensammler


Vorsicht: Produkt-Tester gesucht

Wie man sich gegen die Forderungen der "Forschungsgruppe Profana" der Ascor Media Ltd. aus Templin wehrt, ist hier zu erfahren.

Genauere Infos zu der Produkttester-Abzocke und über die Verantwortlichen, findet man auf Abzocknews.de, der Seite von Adrian Fuchs, welcher auch im Akte-Beitrag zu sehen ist.

Sat1 Akte 20.10 - Wegen Onlinespiel Existenz gefährdet

Wegen Onlinespiel Existenz der Eltern gefährdet: Wenn Teenager plötzlich richtig zahlen sollen!

Der Markt für Online-Spiele im Internet wächst stetig. Immer mehr Anbieter bieten Rollenspiele, Ritterspiele oder Kampfspiele an. Statt eines monatlichen Abos sind viele dieser Spiele zunächst kostenlos. Verbraucherschützer sehen darin den Versuch, vor allem Kinder und Jugendliche anzulocken. Wer aber im Spiel besonders gut sein will, muss zahlen: Für ein besonderes Schwert, einen Erfahrungsring oder eine „dritte Hand“. Und das kann unkontrolliert ins finanzielle Desaster führen. So wie bei Ute V.: Ihr Sohn hat sich bei einem Online-Kampfspiel angemeldet - ist dann in einen wahren Spielrausch verfallen. Immer neue sogenannte Items, zu deutsch Hilfsmittel, hat er gekauft, um besser und erfolgreicher als andere zu sein. Und dabei eine Horror-Rechnung über 1.000 Euro verursacht!

AKTE 20.10 über echtes Geld für virtuelle Waffen