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Sonntag, 3. Juli 2011

Kino.to - Auch Ermittlungen gegen Werbepartner

Nach der Festnahme der Betreiber von Kino.to könnte es jetzt auch den Werbepartnern strafrechtlich an den Kragen gehen.
Nach Presseberichten ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden auch gegen die Firmen, die durch ihre Werbung das Betreiben dieser Streamingseite so lukrativ machten, bzw. evtl. gar ermöglichten - und die Werbeeinahmen waren beachtlich: So soll Kino.to nach Berechnungen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mindestens 14,6 Mio. Euro innerhalb des letzten Jahres durch Werbung erwirtschaftet haben.
Neben dem Begehen gewerblicher Urheberrechtsverletzungen sollen sich die Verantwortlichen auch der Geldwäsche, der Steuerhinterziehung, sowie der Bildung einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht haben.

Strafrechtliche Ermittlungen gegen Werbepartner von Warezseiten sind übrigens eine Neuheit. Bisher gab es höchstens erfolgreiche Versuche, zivilrechtlich das Schalten von Werbung und somit die Finanzierung der unzulässigen Seite zu unterbinden.
Das Telekomunikationsunternehmem Arcor wurde z.B. vom Landgericht Frankfurt als sog. Störer in die Haftung genommen und verpflichtet, das Schalten der eigenen Werbung auf der Bittorrentseite Bitreactor.to zu unterlassen:
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.01.2008 - 3-08 O 143/07


Auch ist es nennenswert, wen die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die werbenden Unternehmen auf Kino.to betreffen dürfen.
Neben weiteren Werbepartnern wären das:

- der Usenetanbieter Firstload, der auf unzähligen anderen illegalen Warez-, Bittorrent- und Streaming-Seiten Werbung schaltet, bei denen gar ausdrücklich mit dem Verweis auf Firstload der Download des jeweiligen illegal angebotenen Filmes, Albums oder Comupterspiel beworben wird; siehe dieses Beispiel:


- weitere Fritzmann-Projekte, wie diverse Browsergames der Inqnet GmbH, welche per Layer auf Kino.to beworben wurden.

- Die Global Online Holding Inc., bzw RS Web Services, die per Layer gefälschte Warnmeldungen, dass der Computer des Nutzers infiziert sei, bei Kino.to einblenden ließ; das ZDF-Magazin Wiso berichtete:

Hier wurde zwar bereits Anklage wegen schweren Betruges erhoben, das Verfahren allerdings gegen eine Geldzahlung eingestellt.

- ...und zu guter Letzt die bekannten Abzock-Seiten Opendownload.de, dann Softwaresammler.de, bzw. top-of-software.de.
Über Kino.to wurden wohl ein Grossteil der Anmeldungen bei diesen Abofallen bewirkt.
Den Kino.to-Besuchern wurde suggeriert, es sei ein Update des jeweiligen (eigentlich kostenlosen) Players (z.B. Flash, Divx etc.) nötig, um den gewählten Film ansehen zu können. Mit dem Vorwand des angeblich notwendigen Updates, wurden die Nutzer dann in die Abofalle gelockt.

Montag, 27. Juni 2011

Neues von Kino.to und den Hintermännern - Spiegel TV berichtet

Nach und nach kommen in der Presse immer mehr Neuigkeiten und Details über das Geflecht rund um die Streaming-Plattform Kino.to ans Tageslicht.
Da auch der Durchsuchungsbeschluss der Polizeiaktion gegen Kino.to im Netz aufgetaucht ist, sind die Hauptverdächtigten vielen jetzt nicht mehr nur als anonymisierte Namenskürzel bekannt.

Zu den Neuigkeiten:
Laut Spiegel-Online soll der mutmassliche Kino.to-Drahtzieher Dirk B. aus Leipzig auch hinter weiteren Streamingseiten wie Neu.to und movie2k.to, sowie mehreren Filehostern stecken.
Ausserdem ist er wegen einer ähnlichen Sache bereits vorbestraft, da er laut Spiegel Online bereits die einschlägig bekannte Edonkey-Seite saugstube.to betrieb und für diese 15 Hollywoodfilme, wohl im P2P-Netz eD2K (Edonkey/Emule), verbreitet haben soll.
Saugstube.to war vor wenigen Jahren eine der führenden Edonkey-Seiten, womit zu vermuten wäre, dass schon dort nennenswerte Umsätze gemacht wurden.
Kino.to soll stolze zweistellige Mio-Einnahmen im Jahr erwirtschaftet haben, wovon Dirk B. und seine Frau "einen Anteil im mindestens einstelligen Millionenbereich erhalten haben".

Nach einem Artikel der Onlineausgabe der BILD verriet ein ehemaliger Mitarbeiter, der mit seiner Frau für Kino.to gegen einen monatlichen Lohn die Filmlinks zu den Videohostern prüfte und freischaltetet, das Geflecht rund um Kino.to an die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU).


Auch Spiegel TV berichtete über das Kino.to-Netzwerk.
In diesem Bericht taucht auch ein alter Bekannter der Internet-Szene auf, nämlich Kim Schmitz, alias Kimble, der über seine Firmen File- und Videohoster wie Megaupload.com und Megavideo.com betreibt, auf welchen viele der über Kino.to angebotenen Filme lagen:


Entgegen der seltsamen Aussagen im Spiegel TV-Bericht, dass IPs von Kino.to-Nutzer vorliegen und man diese Nutzer nun "eindeutig identifizieren könnte", was rechtliche Schritte mit sich bringen würde, brauchen sich diese wohl keine Sorgen zu machen:
- Erstens waren auf der Seite Kino.to selber keine Filme gespeichert und der Besuch ansich wäre rechtlich zulässig. Ob das Anschauens eines Streams schon eine Kopie und somit einen UrhG-Verstoss darstellt, ist darüber hinaus sehr fraglich.
Dazu kann weder der Rechner, noch der Nutzer über die IP identifiziert werden, wie es im Bericht abwechselt heisst, sondern bestenfalls einzig und alleine der Anschluss.

- Zweitens sind die IP-Adressen, die das Spiegel-TV-Team vorliegen hat bei den allermeisten Nutzern gar nicht mehr beim Provider gespeichert, da die letzte Nutzung von Kino.to, auf Grund deren Abschaltung, defintiv schon länger als 7 Tage (max. pauschale Speicherdauer von IP-Adressen) her ist.
Diese IP-Adressen sind somit wertlos und dem jeweiligen Anschluss nicht mehr zuzuordnen.

- Drittens sagt die GVU ausdrücklich gegenüber Spiegel Online aus, dass man zwar selbst das reine Streamen für rechtlich unzulässig halte, aber auf die rechtliche Verfolgung von Kino.to-Nutzern verzichte:
"Von unserer Seite aus werden wir keine rechtlichen Schritte gegen einzelne Nutzer einleiten", so Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU).