In seiner jüngsten Ausgabe berichtete das RTL-Magazin Stern TV über eine Person, welche durch ein unseriöses Arbeitsangebot unwissentlich in die Rolle eines sog. Finanzagenten schlüpfte.
Auf der Suche nach einem Nebenverdienst stieß der Herr auf ein interessant klingendes Jobangebot, welches ihm per Email ins Postfach flatterte.
Schnell stellte sich heraus, dass er Gelder auf seinem Konto empfangen und weiterleiten sollte. Der unwissende Jobsuchende nahm die Tätigkeit an, empfing Gelder und leitete sie durch das anonyme Zahlungssystem Ukash an seine Auftragsgeber weiter.
Natürlich stellte sich schnell heraus, dass das Geld, welches auf dem Girokonto des Herren landete, seinen Auftraggeber nicht zustand, da es bei Opfern von sog. Phishing (also Abgreifen der Bankdaten von Onlinebanking-Kunden) von den Konten abgebucht wurde.
Häufig werden solch naive Finanzagenten auch genutzt, um Zahlungen der Opfer betrügerischer Onlineshops zu empfangen und somit die Identität der eigentlichen Täter zu verschleiern.
Die rechtlichen Folgen für den fahrlässigen, unfreiwilligen Finanzagenten sind zwar (mangels Vorsatz) keine Vorurteilung für die Beihilfe des Betruges, dafür aber auf Grund fahrlässiger Geldwäsche, sowie ggf. ein durch die BaFin eingeleitetes Verwaltungsverfahren auf Grund unerlaubten Betreibens von Finanzdienstleistungen.
Ausserdem sind die Opfer zu entschädigen. Die Gelder, die auf das Konto eingingen und gewöhnlich bereits an die Auftraggeber weitergeleitet wurden, sind also an den Geschädigten vom Finanzagenten zurück zu erstatten.
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