Dennoch ist lange nicht jeder Fahrzeugführer, der den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben soll auch wirklich ein zu bestrafender Verkehrssünder. Denn die Messungen, welche die Polizei durchführt, sind in ihrer Richtigkeit und Genauigkeit laut Gutachtern oftmals anzuzweifeln. Grade bei einem Fahrstreifenwechsel während der Messung oder bei plötzlichem Bremsen des Vordermannes, sind fehlerhafte Messungen oder unverschuldeter, verminderter Sicherheitsabstand nicht selten.
Viele Autofahrer überweisen allerdings trotz sämtlicher Zweifel das geforderte Bußgeld und erkennen somit die Schuld an, statt daß sie ggf. Einspruch einlegen.
WDR Markt berichtete:
Autobahn: Abzocke beim Abstand?
Wenn Autofahrer auf der Autobahn zu dicht auffahren und dabei gefilmt werden, wird es richtig teuer. Aber stimmen die Messungen überhaupt? Sachverständige behaupten, jede dritte Messung sei fehlerhaft oder unvollständig.
Die Sachverständigenorganisation VUT hat 872 Abstandsfälle aus ganz Deutschland aus den vergangenen drei Jahren ausgewertet. Die Sachverständigen kommen zu dem Ergebnis, dass laut Prozessunterlagen in über sieben Prozent der Fälle der Tatvorwurf nachweislich unberechtigt war. In insgesamt über 30 Prozent der Fälle gab es Verfahrensmängel wie ein fehlendes oder schlechtes Video.
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