Nach der Festnahme der Betreiber von Kino.to könnte es jetzt auch den Werbepartnern strafrechtlich an den Kragen gehen.
Nach Presseberichten ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden auch gegen die Firmen, die durch ihre Werbung das Betreiben dieser Streamingseite so lukrativ machten, bzw. evtl. gar ermöglichten - und die Werbeeinahmen waren beachtlich: So soll Kino.to nach Berechnungen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mindestens 14,6 Mio. Euro innerhalb des letzten Jahres durch Werbung erwirtschaftet haben.
Neben dem Begehen gewerblicher Urheberrechtsverletzungen sollen sich die Verantwortlichen auch der Geldwäsche, der Steuerhinterziehung, sowie der Bildung einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht haben.
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Werbepartner von Warezseiten sind übrigens eine Neuheit. Bisher gab es höchstens erfolgreiche Versuche, zivilrechtlich das Schalten von Werbung und somit die Finanzierung der unzulässigen Seite zu unterbinden.
Das Telekomunikationsunternehmem Arcor wurde z.B. vom Landgericht Frankfurt als sog. Störer in die Haftung genommen und verpflichtet, das Schalten der eigenen Werbung auf der Bittorrentseite Bitreactor.to zu unterlassen:
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.01.2008 - 3-08 O 143/07
Auch ist es nennenswert, wen die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die werbenden Unternehmen auf Kino.to betreffen dürfen.
Neben weiteren Werbepartnern wären das:
- der Usenetanbieter Firstload, der auf unzähligen anderen illegalen Warez-, Bittorrent- und Streaming-Seiten Werbung schaltet, bei denen gar ausdrücklich mit dem Verweis auf Firstload der Download des jeweiligen illegal angebotenen Filmes, Albums oder Comupterspiel beworben wird; siehe dieses Beispiel:
- weitere Fritzmann-Projekte, wie diverse Browsergames der Inqnet GmbH, welche per Layer auf Kino.to beworben wurden.
- Die Global Online Holding Inc., bzw RS Web Services, die per Layer gefälschte Warnmeldungen, dass der Computer des Nutzers infiziert sei, bei Kino.to einblenden ließ; das ZDF-Magazin Wiso berichtete:
Hier wurde zwar bereits Anklage wegen schweren Betruges erhoben, das Verfahren allerdings gegen eine Geldzahlung eingestellt.
- ...und zu guter Letzt die bekannten Abzock-Seiten Opendownload.de, dann Softwaresammler.de, bzw. top-of-software.de.
Über Kino.to wurden wohl ein Grossteil der Anmeldungen bei diesen Abofallen bewirkt.
Den Kino.to-Besuchern wurde suggeriert, es sei ein Update des jeweiligen (eigentlich kostenlosen) Players (z.B. Flash, Divx etc.) nötig, um den gewählten Film ansehen zu können. Mit dem Vorwand des angeblich notwendigen Updates, wurden die Nutzer dann in die Abofalle gelockt.
4 Kommentare:
Diese Alexa-Screenshot vom März 2010 zeigt den zeitlichen Ablauf, in dem
mega-downloads.net
opendownload.de
softwaresammler.de
top-of-software.de
nacheinander u.a. bei Kino.to beworben wurden.
Die Abofalle Firstload.de (Verimount FZE / Usepro FZE) wurde u.a. auf Kino.to und wird nun u.a. auf Movie2k.to beworben.
Alexa-Screenshot von heute
Anmeldeseite mit Preishinweis:
h**p://firstload.de/
Werbelink zur Anmeldeseite ohne Preishinweis:
h**p://www.movie2k.to/movie-5890324796-Download-Flash-film.html
Bericht vom Februar 2009 über zwei etwas unterschiedliche Anmeldeseiten unter
http://xyj4e45.antivirus-security.net/?PID=5671
und
http://www.antivirus-security.net/
Quelle:
http://www.konsumer.info/?p=200
"Wir haben die Werbepartner zunächst zurückgestellt".
http://www.rp-online.de/digitale/internet/Ermittler-hadern-mit-Internet-Videoportal_aid_1013331.html
Die Moral der Geschicht, Unkraut vergeht nicht.
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