Mittwoch, 14. Oktober 2009

Akte 09 berichtet über abcload.de

60 Euro Jahresgebühr verlangen die Betreiber von abcload.de für das bereitstellen von Computer-Programmen. Der Haken an der Sache: Es handelt sich um Software, die sogar der Hersteller gratis anbietet, sogenannte Freeware. Eine klassische Abo-Falle auf den Spuren von Vorbildern à la „Opendownload.de“ oder „mega-downloads.net“. Abcload ist erst seit wenigen Wochen auf dem Markt – aber in den Augen von Verbraucherschützern ist dieses Projekt etwas ganz Besonderes - denn den Machern ist ein schwerwiegender Fehler unterlaufen. AKTE-Reporter stellen einen der Hintermänner zur Rede.

Sonntag, 11. Oktober 2009

Akte09 über Abzocke mit SCHUFA-freien Krediten

Sat1 Akte09 berichtet über die Abzocke mit (angeblichen) SCHUFA-freien Krediten.
Im Besonderen geht es um die Firmen Delta Kredit, sowie UGV Inkasso.

Delta Kredit verspricht Kredite trotz negativen SCHUFA-Einträgen, hat aber (wie zu erwarten war) scheinbar wenig Interesse dadran hat, den meist hoch verschuldeten Personen einen weiteren Kredit zu verschaffen. Dafür hofft Delta Kredit offensichtlich auf Abschluss eines Bausparvertrages und lockt den Verbraucher durch kleingedruckte Klauseln in die Kostenfalle.

Diese fragwürdigen Kosten versucht dann UGV Inkasso mit "überbordender Gebührenphantasie", wie es der Experte der Schuldnerberatung nennt, einzutreiben, so dass aus der eigentlichen kleinen Forderung irrwitzig hohe Beträge werden.
Gewarnt wurde vor den Praktiken von UGV Inkasso schon vielfach, so auch von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Ebenso berichteten die ARD-Sendungen Plusminus und Panorama und andere Medien über UGV Inkasso und deren fragwürdigen Praktiken.
Etwas Positives über dieses Inkassounternehmen zu finden ist, obwohl dieses laut Berichten massiv gegen kritische Berichtserstattung vorgeht, wahrlich schwer.

Mittwoch, 7. Oktober 2009

Plusminus - Abmahnungen als Geschäftsmodell

Die ARD-Sendung Plusminus berichtete gestern über Abmahnungen gegen private Ebay-Verkäufer, die durch ihre Verkäufe angeblich gegen das Wettbewerbsrecht verstossen hätten.
Hierbei liegt allerdings in vielen Fällen der Verdacht nahe, dass der konkurrierende Händler sein Geschäft nur zum Schein (wohl gar im Auftrag des abmahnenden Anwaltes) betreibt, um so als Wettbewerber gegen vermeintliche UWG-Verstösse vorgehen zu können.
Leider lassen sich viele Ebay-Verkäufer durch anwaltliche Schreiben und die Furcht vor möglicher Weise hohen Gerichtskosten beeindrucken und zahlen.

Was die Plusminus-Recherchen ergaben, dass ein scheinbar mittelloser Computerhändler, ohne eigenen Computer, oder irgendetwas, das auf gewerblichen Handel schliessen lässt, angeblich einen Anwalt beauftragt, der Ebay-Verkäufer abmahnt und hohe dreistellige Kosten für sein (in vielen Fällen standartmässiges) Schreiben verlangt, ist keineswegs ein Einzelfall.
Auch in der Vergangenheit gab es ähnliche Fälle, die ans Tageslicht kamen, sofern sich die Abgemahnten gegen diese Abmahnung wehrten; z.B der Fall eines Ebay-Shops mit grademal maximal 200Euro Umsatz im Monat, der über einen Anwalt, der ("rein zufällig") auch noch der Neffe des Inhabers des Ebay-Shops ist, ein Dutzend Wettbewerber per Standartabmahnungen abmahnen liess. Von den Abgemahnten wurden jeweils hohe dreistellige Beträge an Anwaltskosten verlangt, siehe OLG Hamm, Az. 4 U 211/08.
Unwidersprochen hat die Beklagte dargelegt, dass die Klägerin einen monatlichen Umsatz von maximal 200,00 € erzielt. Wenn dann noch der Anwalt der Klägerin der Neffe des Inhabers der Klägerin ist, schließt sich der Kreis, dass die Abmahntätigkeit der Klägerin nicht deshalb erfolgt, um die Wettbewerber zum Schutz ihrer eigenen Tätigkeit zu wettbewerbsrechtskonformem Verhalten anzuleiten, sondern dass die Klägerin hier nur eine gewinnbringende Beschäftigung betreiben will.

Der Rat von eBay-Experte Axel Gronen, Betreiber von Wortfilter.de, für Privatverkäufer:
„Verkaufen Sie nichts über eBay, es ist einfach zu gefährlich. Das Risiko, abgemahnt zu werden oder anderen Ärger zu bekommen, steht in keinem gesunden Verhältnis zu dem Ertrag, den man erzielen kann.“

Sonntag, 27. September 2009

MDR-Bericht über die ProInkasso GmbH

Nahezu täglich kommen neue Presseberichte oder Warnungen von Polizeidienststellen und Verbraucherschutz-Verbänden bzgl. dem dubiosen Inkasso-Unternehmen ProInkasso GmbH, welches immer wieder dadurch auffällt, dass es fragwürdige, bzw. oftmal völlig unberechtigte Forderungen versucht einzutreiben.
Um die Verbraucher trotz Ungerechtfertigtkeit der Forderungen zur Zahlung zu bewegen, wird mit wilden Drohungen gearbeitet, die dem Verbraucher suggerieren sollen, bei Nichtzahlung könnten ihm Probleme bei künftigen Vertragsabschlüssen ect. drohen.

Im MDR-Beitrag geht es im Besonderen um einen Verbraucher, der (ungerechtfertigte) Forderungen für die IM Internet Media Ldt. begleichen soll.
Die IM Media Internet Ltd. ist Betreiberin von Seiten wie dein-schicksal.cc, welche nicht nur eine typische Abofallen-Seite war, bei welcher die Preisklausel im Kleingedruckten der Fussnote versteckt war, sondern es wurden offenbar Namens- und Adressdaten von Verbrauchern beschafft, die dann die Einlogdaten zugesendet bekamen und ihnen unterstellt wurde, sie hätten sich auf fraglicher Seite registriert, wie Nutzer berichten.

Mittwoch, 16. September 2009

Mega-Downloads.net und der Versuch die Opfer von einer Strafanzeige abzuhalten

Auf dem Blog eines ehemaligen Mitarbeiters des Firmengeflechtes rund im Mega-Downloads.net und andere Abofallen, wie z.B. antivirus-security.net, entdeckten wir folgende wirre Aussage, welche Verbraucher, die sich über die Forderung von Mega-Downloads bei deren "Support" beschweren, als Antwort bekommen:
Im Falle wenn Sie uns bei der Polizei anzeigen, werden wir selbstverständlich mit der Polizei kooperieren um dieses Missverständnis schnellstmöglich zu bereinigen.
Durch das Auflegen unserer Geschäftsbedingungen wird die Polizei feststellen, dass alles mit rechten Dingen abläuft.

In diesem Fall werden Sie aufgrund einer falschen Anzeige, angezeigt werden.

Der letzte Satz ist einfach als dreiste Einschüchterung zu bewerten, die jeglicher Grundlage entbehrt. Es kann wohl vermutet werden, dass so die sich getäuscht, genötigt oder erpresst gefühlten Verbraucher von dem Erstatten einer Strafanzeige abgehalten werden sollen.

Wie sehr die Staatsanwaltschaft Hannover feststellte, dass (so wie es die Veranwortlichen von mega-downloads.net gerne darstellen) angeblich "alles mit rechten Dingen abläuft", zeigte wohl die die Einfrierung der Konten, sowie die Ermittlungen der StA Hannover:
Alle Geschädigten von Mega-Downloads.net, die von der L & H GmbH in Hannover einen Brief bekommen haben und sich nie dort angemeldet haben, sollen sich schriftlich als Zeugen melden: Staatsanwaltschaft Hannover, Postfach 109, 30001 Hannover. Das Aktenzeichen lautet: 5302 Js 41769/09.

Sat1-Akte - Mega-Downloads.net, Lockvolgelseiten und Hintermänner

Das Millionengeschäft mit den Abofallen: AKTE stellt den ersten Hintermann

Ein ehemaliger Abzocker packt weiter aus – für die Internet-Falle „mega-downloads.net“ hat Claus F. monatelang Zehntausende Rechnungen und Mahnschreiben verschickt. Jetzt dient er bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft als Kronzeuge – belastet die Hintermänner schwer. AKTE hakt nach und lüftet das Geheimnis der so genannten „Landing-Pages“, die es erst möglich machen, das Hunderttausende Internet-Nutzer in die Falle tappen




Die Anmeldeseite, welche im Akte-Beitrag mehrmals zu sehen ist, auf der die Kosten unterstrichen dargestellt sind, ist allerdings auch nicht die Seite, auf welche wohl die meisten Nutzer reinfielen. Der unterstrichene Kostenhinweis wäre wohl vielen aufgefallen.

Gewöhnlich wurden bei Mega-Downloads.net die Nutzer auf Anmeldeseiten gelockt, auf der die Kostenklausel nur in einem langen Fliesstext versteckt war, ohne das diese unterstrichen war. Dazu waren noch völlig irrelevante Textbestandteile per Fettschrift und Unterstreichung hervorgehoben, um vom Relevanten, der Preisangabe, abzulenken:
Aber selbst diese, im Fliesstext verstecke Kostenangabe, haben viele der reingefallenen Nutzer niemals sehen können. Da die Kostenklausel in Bildform gestaltet war, wurde diese auf so manchem Computer nicht angezeigt, wie Akte selber bereits berichtete und passend feststellte:
"Der Preis - mal gross, mal klein, mal fehlt er ganz"

Montag, 14. September 2009

win-loads.net ist zurück - Alte Abzocke, neues Seiten-Layout

Nach dem es um www.win-loads.net in letzter Zeit sehr ruhig geworden war, da dieser "Dienst" nahezu nicht mehr über Google, bzw. einschlägige Warez-Seiten und Videohoster beworben wurde, scheint win-loads.net jetzt wieder auf der Suche nach den letzten verbliebenden Verbrauchern, die auf solche Maschen reinfallen und sich durch genügend Druck auch noch zur Zahlung bewegen lassen.
Z.B. werden über Yahoo sog. Lockvogelseiten beworben, die den Nutzer auf Domains wie www.herunterladen.me/winrar verweisen, welche wiederum direkt zu win-loads.net führen.

Statt wie ehemals der Schweizer Briefkastenfirma media intense GmbH, ist nun laut Impressum eine Briefkastenfirma aus Dubai für die Abzocke verantwortlich, nämlich die Digital Equipment FZE, Geschäftsführer Robin Cherian, der bereits als "Geschäftsführer" für die Facelab FZE, welche mit Gesichtsanalyse.com versuchte die Verbraucher abzuzocken, seinen Namen hergab, womit man vermuten darf, wer die eigentlichen Hintermänner von win-loads.net sein dürften, wie man z.B. diesem Artikel auf Abzocknews.de entnehmen kann.
Die jetzige Betreiber(briefkasten)firma, Digital Equipment FZE, ist übrigens schon in der Vergangenheit im Zusammenhang mit win-loads.net aufgefallen. Damals betrieb man sog. Lockvolgelseiten, die auf win-loads.net, damals noch betrieben von der media intense GmbH, verwiesen.

Eine besondere Änderung hat sich an der Gestaltung der Seite von www.win-load.net ergeben.
So sind dort grosse Banner bekannter Unternehmen (Quelle, O2) auf den Seiten zu sehen.
Da diese Banner aber zu keinem Link führen, der auf irgendeine Art (z.B. durch Klick, oder Verkaufsprovisionen) vergütet wird, ist davon auszugehen, dass diese Banner nur dazu dienen, diesem dubiosen "Dienst" durch die Nutzung bekannten Firmennamen einen augenscheinlich seriösen Anstrich zu verpassen, bzw. dem Verbraucher zu suggerieren, es handelt sich um ein werbefinanziertes Gratis-Angebot.
Ob Quelle, O2 und Co begeistert davon sein werden, dass dieser Abzockdienst deren guten Namen missbraucht, ist wohl mehr als fraglich.

Weniger plakativ als die Banner, ist dagegen mal wieder die Preisangabe. Diese ist bestens überlesbar im Fliesstext des zweiten Textblockes am rechten Rand versteckt.
Auch mit der, laut des Landgerichts Mannheim, rechtswidrigen Klausel, dass der Kunde durch Setzen eines Häkchens (angeblich) auf sein Widerrufsrecht verzichtet, wird gearbeitet.

Mal wieder kann Betroffenen, die auf win-loads.net reingefallen sind, nur geraten werden,
sich nicht einschüchtern zu lassen und auf keinen Fall zu zahlen.
Lediglich beim unwahrscheinlichen Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, muss man diesem fristgerecht innerhalb von 14 Tagen widersprechen.

Bei Unsicherheiten sei erneut eine Anfrage bei frag-einen-Anwalt.de oder die Kontaktaufnahme mit der Verbraucherzentrale empfohlen.


Nachtrag:
Bereits vor einiger Zeit berichtete Rechtsanwalt Michael C. Neubert in seinem Blog über win-loads.net. Sein eindeutiger Rat:
Bitte lasst Euch nicht von den Mahnungen etc. verrückt machen und steckt nicht so viel Energie in die Sache! Einfach Ruhe bewahren! Ein Einschreiben in die Schweiz zu schicken, verursacht nur Kosten und bringt wohl nix!
Quelle: Abofalle: win-loads.net der media intense gmbh