Mit einem oftmal behördlich wirkenden Schreiben wird (i.d.R. kleinen) Gewerbetreibenden suggeriert, es sei ein Eintrag in ein Gewerberegister o. Ä. nötig, man solle das beiliegende Formular auf Vollständigkeit prüfen, unterschreiben und zurücksenden. Macht der Gewerbetreibende dieses vernünftiger Weise nicht, kommt oftmals wenig später ein weiteres Schreiben, welches dringlicher wirkt und nochmal ausdrücklich zur Absendung des Formulares auffordert.
Durch die Gestaltung des Schreibens erkennt der Gewerbetreibende gewöhnlich weder, dass es sich bei diesem so dringlich und oft amtlich wirkenden Schreiben nur um ein "Angebot" für ein nutzloses Branchenverzeichnis handelt, noch dass dieser wertlose Eintrag kostenpflichtig sein soll.
Die NDR-Sendung Markt berichtete in seiner letzten Ausgabe nun über die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, welche versucht, den Empfängern ihrer Schreiben Verträge für einen Eintrag in ihrem "Branchenregister" gewerbeauskunft-zentrale.de unterzuschieben.
Wehren lohnt sich!
Sobald man gemerkt hat, dass man durch die beschriebende Masche, wie sie u. a. die Gewerbeauskunfts-Zentrale vewendet, einen Vertrag untergeschoben bekam, sollte man natürlich diesen schnellstmöglich wegen arglistiger Täuschung und hilfsweise wegen Irrums anfechten. Es ist zwar kaum wahrscheinlich, dass solch dubiose Firmen eine Anfechtung akzeptieren, aber auch das sollte den Getäuschten nicht verunsichern oder gar zur vorschnellen Zahlung veranlassen.
Es gibt unzählige Urteile, welche die Geschäftspraktiken solcher Adressbuchschwindler als arglistige Täuschung oder gar Betrug werteten. Es lohnt sich also i.d.R., sich im Zweifel auch gerichtlich zu wehren.
Auch zu Gunsten von Opfern der Adressbuchschwindler der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunfts-Zentrale) gibt es bereits Urteile.
Das Landgericht Hamburg z.B. sprach in seinem Urteil, bei dem sich der Getäuschte durch eine negative Feststellungsklage gegen die Forderung der Gewerbeauskunfts-Zentrale wehrte, über deren Geschäfsgebahren deutliche Worte:
Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht festgestellt, dass die Beklagte sich ihre behaupteten Ansprüche gegen den Kläger durch Betrug verschafft hat.
Die Kammer ist aufgrund einer Gesamtschau der vorliegenden Umstände des Einzelfalles davon überzeugt, dass die Beklagte in Täuschungsabsicht gehandelt hat.
Der Volltext und weitere Details zum Urteil sind hier zu finden.
- Der Beitrag von NDR-Markt in der Mediathek
- Weitere gesammtele Informationen und Pressberichte über die Gewerbeauskunfts-Zentrale(.de) sind bei antiabzockenet abrufbar.
1 Kommentar:
Ist es nicht eine Gute Idee, den Abzockern vom „deinbranchenbuch.de“ den Entgelt zahl Empfänger Umschlag mit einem leeren Inhalt oder einem „Abzocke NEIN DANKE“ Einleger ohne jeglichen Hinweis auf den Absender zurückzuschicken......denn wenn das alle tun würden, hat diese „Firma“ wenigstens ordentliche Portokosten zu tragen !
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