Während es bei den Freeware-Abzockern, wie z.B. der Antassia GmbH (Top-of-Software.de) und der Content4u GmbH (Download-Service.de) die Regel ist, dass sie ihre unberechtigen Forderungen von den Verbrauchern durch massiven Druck per Rechnungen und Mahnungen beizutreiben, war es im Grunde nur eine Frage der Zeit, bis der erste Freeware-Abzocker beginnt, den bequemen Weg der Inkassierung per Handyrechnung zu gehen.
Schliesslich besteht, u.a. auf Grund immer größerer Aufklärung der Verbraucher, das Problem der Abzocker darin, dass sich nach Schätzungen nur bis zu 30% der Angeschriebenen einschüchtern lassen und zahlen. Ebenso wurden die Bankkonten der Abzocker nach Verbraucherbeschwerden i.d.R. zeitnah durch das jeweilige Geldinstitut gekündigt.
Dank unzureichender Rechtslage und willigen, mitverdienenden Mobilfunkanbietern, braucht man jedoch nicht viel mehr, als an die Handynummer des angeblichen Kunden zu kommen und dann die Kosten per Handyrechnung durch den jeweiligen Mobilfunkprovider einzutreiben.
So macht es auch die "Internet Dienstleistungen GmbH" aus München, laut AGB Betreiberin der Seite soft2pay.com, welche seit Kurzem durch die übliche "Sie brauchen ein Update"-Masche auf dem Videohoster Duckload.com beworben wird.
soft2pay.com ähnelt den üblichen Freeware-Abzockportalen sehr, nur dass eben nicht die Anschrift, sondern eine Eingabe der Handyummer verlangt wird, über welche dann 4,99 Euro pro Woche eingezogen werden, wie sich aus der leicht überlesbar angebrachten Preisangabe in zwei Textblöcken in Form von Fließtexten ergibt:
Für die Abzocker ist die wöchentliche Abrechnung bei diesem "Geschäftsmodell" deshalb wichtig, da man somit i.d.R. mehrmals Geld einkassieren kann, bevor der Nutzer überhaupt auf seiner monatlichen Mobilfunkrechnung feststellt, dass er angeblich ein Abo abgeschlossen haben soll.
Wie bei anderen Freeware-Abzockern, wird auch hier wieder mit der Masche mit den verschiedenartig gestalteten Anmeldeseiten gearbeitet, so dass der reingefallene Verbraucher denkt, er habe eine nicht grade transparente, aber deutlichere Preisangabe, übersehen.
Ruft der Nutzer die Seite manuell auf, bekommt er nämlich folgende Anmeldeseite mit einer weiteren Preisangabe zu sehen:
Die Seite soft2pay.com scheint desweiteren alles andere als koscher.
Ob die in den AGB genannte Firma "Internet Dienstleistungen GmbH" stimmt, darf hinterfragt werden.
Auf der Seite scheint kein gültiges Impressum zu finden zu sein, unter "Kontakt" ist lediglich eine Mailadresse hinterlegt.
Allerdings scheinen mal wieder "alte Bekannte" hinter dieser Abzocke zu stecken, wenn man sich die Registrierungsdaten der Domain soft2pay.com anguckt, welche auf die Serverhostr GmbH des Hasan-Burak Erol aus Delmenhorst registriert ist.
Hasan-Burak Erol ist in der Vergangenheit immer wieder als Teil des Umfeldes von Abofallen wie ABCload.de, software-archiv.com und dem Videohoster Duckload.com aufgefallen.
Auch alte Google-Einträge im Cache bringen Interessantes ans Tageslicht.
So scheint diese "Firma" nicht nur auch im Ausland die Verbraucher abzuzocken, wie fremdsprachige Seiten vermuten lassen; ebenso scheint man in der Vergangenheit schon mit gefälschten Firmenangaben gearbeitet zu haben:
Eine "Mickey Mouse Ave" in San Jose/Kalifornien, welche hier die "Firma" als Firmensitz angibt, scheint es auf jeden Fall nicht zu geben.
Wer auf die Seite soft2pay.com gerät, sollte diese möglichst schnell wieder verlassen.
Verbraucher, die auf diese Masche bereits reingefallen sind, sollten möglichst schnell den angeblichen Vertrag widerrufen, zur Not kündigen.
Leider kann man hier nicht den pauschalen Tipp geben, einfach nicht zu zahlen, denn die Vergangenheit zeigte vielfach, dass kundenfeindliche Mobilfunkanbieter, wie z.B. Alice, Vodafon oder Eplus, mehr dran liegt, Abzockforderungen einzufordern, die sie von irgendwelchen Briefkastenfirmen aufgekauft haben oder diese gewinnbringend für diese eintreiben, als den Kunden sein Recht zu gewähren.
Im Zweifel kann man sich als geprellter Verbraucher bei der Verbraucherzentrale oder einen Anwalt Rat holen, über den man dann auch(zur Not gerichtlich) gegen diese Forderung vorgehen kann.
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