Mittwoch, 27. Januar 2010

Bittere Schlappe für Freeware-Abzocker opendownload.de

Mal wieder verlor ein Abofallen-Dienst kläglich vor Gericht und mal wieder wurde deutlich, auf welch dünnem Eis sich die Betreiber bewegen, auch wenn sie gewöhnlich harsch und mit der Androhung unzähliger Rechtsmittel versuchen, die Forderungen von den Verbrauchern einzutreiben.

Nicht nur, dass der Verbraucher Recht bekam und die Anwaltskosten des Verbrauchers durch den Abzockdienst zu erstatten sind, es wurde vom Gericht auch ausdrücklich festgestellt, dass überhaupt kein wirksamer Vertrag zwischen dem Abofallen-Dienst und dem Verbraucher zustande kam:
Unstreitig handelt es sich auch um Programme, die anderweitig legal kostenlos heruntergeladen werden können, so dass eine Kostenpflicht fern liegend erscheint. Auf diese Art und Weise wird dem Interessenten suggeriert, dass er jedenfalls einen Teil des Angebots der Beklagten kostenlos erhalten kann. Zum Herunterladen eines solchen unentgeltlichen Programms wird man aber immer zur Anmeldemaske geleitet, wo der angebrachte Hinweis auf die Kosten einer Anmeldung jedenfalls nicht so leicht erkennbar und gut wahrnehmbar ist, dass der Durchschnittsverbraucher über die entstehenden Kosten ohne weiteres informiert wird.
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Danach durfte aufgrund der Gestaltung der Internetseite durch die Beklagte der Kläger davon ausgehen, das Angebot der Beklagten werde keine Kosten verursachen. Nur so hat er es auch verstanden, so dass ein Dissens gemäß § 155 BGB vorliegt, der dazu führt, dass ein Vertrag zwischen den Parteien nicht zustande gekommen ist.
Die Beklagte hat daher dem Kläger zu Unrecht am 25.12.2008 eine Rechnung geschickt.

Zur Vorgeschichte:
Ein Verbraucher fiel Anfang letzten Jahres auf die Abofalle opendownload.de der Content Services Ltd. (mitlerweile aktiv als top-of-software.de der Antassia GmbH) rein. Zu seiner Überraschung bekam er wenig später eine Rechnung, welche er ignorierte.

Nach dem üblichen Vorgehen, wie es von den Betreibern solcher Abzockseiten bekannt ist, schaltete sich deren Anwalt ein, der den Verbraucher anschrieb, um die Forderungen (inkl. Mahngebühren) einzutreiben. Hierauf hin wendete der Verbraucher sich selbst an einen Anwalt und ließ die Forderung über diesen zurückweisen.
Spätestens hier sollte wohl deutlich werden, wie haltlos die Forderungen und die harschen Androhungen rechtlicher Schritte solcher Dienste gegenüber den Rechnungsempfängern sind, denn sobald der Verbraucher über einen Anwalt tätig wurde, sah man von der Forderung ab.

Durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienste entstanden dem Verbraucher allerdings Kosten von 46,41 Euro, welche er durch den Abofallen-Dienst erstattet haben wollte und dieses nun gerichtlich durchsetzte.
LG Mannheim, Urt. v. 14.01.2010, Az. 10 S 53/09

Volltext des Urteils auf Verbraucherrechtliches.de

Mehr zum Fall bei Heise.de

3 Kommentare:

Lars hat gesagt…

Mittlerweile sollte jeder von diesen Abzockseiten gehört haben. Sie wurden ja oft in Magazinen und Fernsehsendungen wie stern tv oder planetopia erwähnt. Aber ich finde es auch gut, dass diese Seiten vor Gericht kaum Chancen haben.

Anonym hat gesagt…

Gehört hat man wohl davon,
jedoch ist man doch nicht davor gefeit darauf hereinzufallen, wenn man wie o.g. kostenlose Programme wie Acrobat herunterladen möchte und dann dummerweise auf so eine Seite geleitet wird.
Ich finde, sowas sollte mal endlich verboten werden, das ist einfach unglaublich!!!

Anonym hat gesagt…

Ja, sehr gut, dass diese Fallen endlich mal nen Denkzettel verpasst kriegen. Bin letztens selbst auf sowas reingefallen, obwohl ich mich mit PCs und Internet schon sehr lange auskenne.
Am Besten wäre es wenn man die Möglichkeit hätte, ne eigene Rechnung zu schreiben, für die Zeit, die die einem stehlen.Grüße