Akte 20.11 berichtete in der Sendung vom 26.07.2011 über Fälle, bei denen sich die Risikolebensversicherung nach dem Tod des Versicherten weigerte, die vertragliche vereinbarte Summe auszuzahlen.
Dieses kann natürlich schlimme Folgen für die Hinterbliebenen haben, schließlich schließt man oftmals eine Risikolebensversicherung ab, um z.B. im Todesfalles des Hauptverdieners der Familie weiterhin die Abträge für das Eigenheim bedienen zu können.
Um so dramatischer ist es, wenn die Lebensversicherung aus ziemlich eigenartigen Gründen die Auszahlung der Summe verweigert und so Familien schnell vor dem Ruin stehen können.
In einem Fall wurden einmalig bei der Bezahlung des Versicherungsbeitrages versehentlich 3,74 Euro zu wenig überwiesen. Doch statt dem Versicherungsnehmer zu informieren, bzw. über die ausstehende Summe anzumahnen, schwieg man bei der Versicherung und sah durch diese minimale Minderzahlung den Versicherungsschutz als erloschen an.
In einem anderen Fall lehnt die Risikolebensversicherung die Auszahlung der Prämie nach dem Tod des Versicherten ab, da dieser beim Abschluss der Versicherung das Versicherungsunternehmen nicht über eine "gelegentliche Bronchitis", was allerding keinerlei Einfluss auf den Tod oder den Gesundheitszustand des an Magenkrebs verstorbenen Versicherten hatte, informiert habe.
Dienstag, 2. August 2011
Dienstag, 26. Juli 2011
ARD Panorama - Urheberrechtsabmahnungen gegen unschuldige Internetnutzer
Das ARD-Magazin Panorama berichtete in seiner letzten Sendung über Abmahnungen auf Grund von vermeintlichen Urheberrechtsverstößen.
Statt daß das Urheberrecht für den Schutz gegen die unzulässige Verwertung von Werken (Filmen, Liedern etc.) durch Dritte sorgt, hat sich ein enormes Geschäftsmodell entwickelt und die ein oder andere Firma verdient mitlerweile mehr Geld mit dem Abmahnen und den daraus resultierenden Schadensersatzforderungen, als mit dem Verkauf seiner Werke.
Auch die abmahnenden Anwälte machen einen guten Schnitt, schließlich werden auch bei jeder der in Massenabwicklung versendeten Abmahnung (neben dem Schadensersatz) die Gebühren des Anwaltes eingefordert.
Das eigentliche Problem, welches hierbei entsteht, ist nicht mal, daß Rechteinhaber versuchen, ihre Rechte außergerichtlich per Abmahnung durchzusetzen, sondern daß vielfach versehentlich, oder vermutlich in einigen Fällen gar vorsätzlich, unschuldige Verbraucher abgemahnt und zur Kasse gebeten werden.
Nachdem ein Nutzer auffällt, der beispielsweise in einer Tauschbörse (Bittorrent, Emule, Shareaza etc.) Musikstücke, Filme o.ä. anbietet, loggt eine von der Musik- oder Filmindustrie beauftragte Firma den Zeitpunkt und die IP-Adresse, von welcher das Werk angeboten wurde.
Mit diesen Daten wird sich dann an ein Gericht gewendet, welches trotz der im § 101 des UrhG genannten Kriterien bzgl. der Auskunftsansprüche (wie z.B. "gewerbliches Ausmaß"), die Massenanfragen oftmals ohne nähere Prüfung durchwinkt.
Mit diesem richterlichen Beschluss wendet sich daraufhin die Film- oder Musikindustrie oder ein beauftragter Dienstleister an Provider des Internetnutzers, fragt die Namens- und Adressdaten des Anschlussinhabers ab und schickt diesen eine Abmahnung, fordert Schadensersatz, Auslagen und die Abgabe einer (meist beiliegenden) Unterlassungsverpflichtungserklärung.
Beim diesem Vorgehen können sich durch etliche Möglichkeiten Fehler einschleichen.
Eine minimale Diskrepanz bei der Uhrzeit der "Schnüffel-Software" und der des Providers, kann z.B. schon dazu führen, dass die in der Tauschbörse identifizierte IP nicht mehr dem Urheberrechtsverletzer, sondern bereits einen anderen Kunden des Providers zugewiesen wurde, der dann die Abmahnung erhält.
Durch die mehrfache Weitergabe der Daten können außerdem sich leicht Zahlendreher einschleichen. Ein minimaler Zahlendreher führt auch hierbei dazu, dass ein unschuldiger Internetnutzer die Abmahnung wegen eines vermeintlichen Urheberrechtsverstoßes erhält.
Wie leicht dieses passieren kann und wie schwer es ist, hier seine Unschuld zu beweisen, zeigt ein Fall, der vor dem LG Stuttgart verhandelt wurde,(AZ. 17 O 243/07).
Die für seine Urheberrechtsabmahnungen bekannte Rechtsanwaltskanzlei Rasch mahnte einen unschuldigen Nutzer auf Grund eines Zahlendrehers in der ermittelten IP-Adresse ab und forderte hartnäckig das Nachkommen der Forderungen.
Glücklicher Weise handelte es bei diesem Abgemahnten um einen IT-Fachmann, der selber die ihm vom Provider zugewiesenen IP-Adressen durch die Log-Daten seines virtuellen Servers protokollierte und welcher somit belegen konnte, daß den Abmahnern ein Fehler unterlief.
Neben den möglichen Fehlern wird in einer äußerst dubiosen Art versucht, für vermeintliche Urheberrechtsverstöße zu kassieren. So werden immer häufiger von fragwürdigen Kanzleien angebliche Verstöße abgemahnt, die über zwei Jahre zurück liegen sollen.
Hier wird vermutlich lediglich drauf spekuliert, daß der Nutzer in dem Glauben sei, daß es ja sein könne, dass der Verstoß vor dieser langen Zeit von ihm vielleicht begangen sein könnte und aus Angst vor weiteren Konsequenzen gezahlt wird.
Dabei wäre ein Abmahnung nach so langer Zeit schlichtweg irrsinnig, muß die Abfrage der IP-Adresse (auf Grund der kurzen Speicherzeiten der Verbindungdaten beim Provider) doch stets gleich, bei Feststellung des Verstoßes, geschähen und natürlich wäre gewöhnlich das oberste Anliegen des Rechteinhabers, möglich schnell den Beschuldigten zur Unterlassung zu verpflichten.
Es wäre also schlichtweg unsinnig, die ermittelten Daten des Beschuldigten und die angeblichen Ansprüche in der Schublade liegen zu lassen, um sie zwei Jahre später versuchen geltend zu machen.
Ebenso werden vielfach Pornos abgemahnt, von vollständigen Pornofilmen bis hin zu kleineren Clips. Auch hier wird wohl i.d.R. lediglich gehofft, daß aus Angst oder aus Scharm, z.B. vor dem Partner oder der Familie, schnellstens gezahlt wird. Dabei wäre es bei diesen Fällen mehr als fraglich, ob diese Filmchen überhaupt die nötige Schöpfungshöhe besitzen, um überhaupt urheberrechtlichen Schutz genießen zu können, auf den sich die Abmahner berufen.
Was sollte man also machen, wenn man eine Abmahnung auf Grund eines UrhG-Verstoßes erhält?
- Egal, ob man den Verstoß begangen hat oder zu Unrecht beschuldigt wird, lohnt es, sich zu wehren!
Man sollte auf keinen Fall die beliegende Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen und zurück senden. Diese birgt enorme Gefahren, wie das Eingestehen von weiteren Verstößen oder überhöhte Vertragsstrafen.
Stattdessen sollte man eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, welche nicht zu weit gefasst ist, aber dennoch die Gefahr einer einstweiligen Verfügung weitesgehend ausschließt.
- Die verlangten Schadensersatzforderungen, sowie oftmals auch die Auslagen in der verlangten Höhe sind vielfach nicht gerichtlich durchsetzbar!
Diese sollte man nicht vorschnell zahlen.
- Es ist i.d.R stets lohnenswert, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden.
Dieser kann die verlangten Forderungen in der Sache und der Höhe prüfen, oftmals abwehren oder minimieren.
Auch da es nicht unwahrscheinlich ist, daß nach der ersten Abmahnungen bei Zahlungwilligen weitere Abmahnungen folgen, ist die Betreuung durch einen spezialisierten Anwalt absolut anzuraten!
Unter folgender Seite finden Sie empfehlenswerte Anwälte, welche Ihnen beim Vorwurf der Urheberrechtsverletzung zur Seite stehen können:
http://abmahnwahn-dreipage.de/Anwalt.html
Leider suggeriert der Panorama-Bericht durch Aussagen wie z.B. daß "auch die Falschbeschuldigten zahlen müssen" und daß der Abgemahnte der Willkür des Gesetzgebers und der Abmahner hilflos gegenüber steht.
Dieses stimmt aber nur bedingt. Vielmehr zeigt die Erfahrung, daß es sich lohnt, sich zu wehren!
Oftmals scheuen Abmahner eine Klage und sehen von weiteren Forderungen ab, wenn eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde oder ein Anwalt schreibt und die Forderung zurück weist.
Die Abmahner wissen genau, dass ihr Geschäftsmodell zusammen brechen kann, wenn sie vor Gericht ihre Aktivitäten genauer durchleuchten lassen müssen und ggf. die Unzuverlässigkeit derer "Ermittlungen" festgestellt wird.
Statt daß das Urheberrecht für den Schutz gegen die unzulässige Verwertung von Werken (Filmen, Liedern etc.) durch Dritte sorgt, hat sich ein enormes Geschäftsmodell entwickelt und die ein oder andere Firma verdient mitlerweile mehr Geld mit dem Abmahnen und den daraus resultierenden Schadensersatzforderungen, als mit dem Verkauf seiner Werke.
Auch die abmahnenden Anwälte machen einen guten Schnitt, schließlich werden auch bei jeder der in Massenabwicklung versendeten Abmahnung (neben dem Schadensersatz) die Gebühren des Anwaltes eingefordert.
Das eigentliche Problem, welches hierbei entsteht, ist nicht mal, daß Rechteinhaber versuchen, ihre Rechte außergerichtlich per Abmahnung durchzusetzen, sondern daß vielfach versehentlich, oder vermutlich in einigen Fällen gar vorsätzlich, unschuldige Verbraucher abgemahnt und zur Kasse gebeten werden.
Nachdem ein Nutzer auffällt, der beispielsweise in einer Tauschbörse (Bittorrent, Emule, Shareaza etc.) Musikstücke, Filme o.ä. anbietet, loggt eine von der Musik- oder Filmindustrie beauftragte Firma den Zeitpunkt und die IP-Adresse, von welcher das Werk angeboten wurde.
Mit diesen Daten wird sich dann an ein Gericht gewendet, welches trotz der im § 101 des UrhG genannten Kriterien bzgl. der Auskunftsansprüche (wie z.B. "gewerbliches Ausmaß"), die Massenanfragen oftmals ohne nähere Prüfung durchwinkt.
Mit diesem richterlichen Beschluss wendet sich daraufhin die Film- oder Musikindustrie oder ein beauftragter Dienstleister an Provider des Internetnutzers, fragt die Namens- und Adressdaten des Anschlussinhabers ab und schickt diesen eine Abmahnung, fordert Schadensersatz, Auslagen und die Abgabe einer (meist beiliegenden) Unterlassungsverpflichtungserklärung.
Beim diesem Vorgehen können sich durch etliche Möglichkeiten Fehler einschleichen.
Eine minimale Diskrepanz bei der Uhrzeit der "Schnüffel-Software" und der des Providers, kann z.B. schon dazu führen, dass die in der Tauschbörse identifizierte IP nicht mehr dem Urheberrechtsverletzer, sondern bereits einen anderen Kunden des Providers zugewiesen wurde, der dann die Abmahnung erhält.
Durch die mehrfache Weitergabe der Daten können außerdem sich leicht Zahlendreher einschleichen. Ein minimaler Zahlendreher führt auch hierbei dazu, dass ein unschuldiger Internetnutzer die Abmahnung wegen eines vermeintlichen Urheberrechtsverstoßes erhält.
Wie leicht dieses passieren kann und wie schwer es ist, hier seine Unschuld zu beweisen, zeigt ein Fall, der vor dem LG Stuttgart verhandelt wurde,(AZ. 17 O 243/07).
Die für seine Urheberrechtsabmahnungen bekannte Rechtsanwaltskanzlei Rasch mahnte einen unschuldigen Nutzer auf Grund eines Zahlendrehers in der ermittelten IP-Adresse ab und forderte hartnäckig das Nachkommen der Forderungen.
Glücklicher Weise handelte es bei diesem Abgemahnten um einen IT-Fachmann, der selber die ihm vom Provider zugewiesenen IP-Adressen durch die Log-Daten seines virtuellen Servers protokollierte und welcher somit belegen konnte, daß den Abmahnern ein Fehler unterlief.
Neben den möglichen Fehlern wird in einer äußerst dubiosen Art versucht, für vermeintliche Urheberrechtsverstöße zu kassieren. So werden immer häufiger von fragwürdigen Kanzleien angebliche Verstöße abgemahnt, die über zwei Jahre zurück liegen sollen.
Hier wird vermutlich lediglich drauf spekuliert, daß der Nutzer in dem Glauben sei, daß es ja sein könne, dass der Verstoß vor dieser langen Zeit von ihm vielleicht begangen sein könnte und aus Angst vor weiteren Konsequenzen gezahlt wird.
Dabei wäre ein Abmahnung nach so langer Zeit schlichtweg irrsinnig, muß die Abfrage der IP-Adresse (auf Grund der kurzen Speicherzeiten der Verbindungdaten beim Provider) doch stets gleich, bei Feststellung des Verstoßes, geschähen und natürlich wäre gewöhnlich das oberste Anliegen des Rechteinhabers, möglich schnell den Beschuldigten zur Unterlassung zu verpflichten.
Es wäre also schlichtweg unsinnig, die ermittelten Daten des Beschuldigten und die angeblichen Ansprüche in der Schublade liegen zu lassen, um sie zwei Jahre später versuchen geltend zu machen.
Ebenso werden vielfach Pornos abgemahnt, von vollständigen Pornofilmen bis hin zu kleineren Clips. Auch hier wird wohl i.d.R. lediglich gehofft, daß aus Angst oder aus Scharm, z.B. vor dem Partner oder der Familie, schnellstens gezahlt wird. Dabei wäre es bei diesen Fällen mehr als fraglich, ob diese Filmchen überhaupt die nötige Schöpfungshöhe besitzen, um überhaupt urheberrechtlichen Schutz genießen zu können, auf den sich die Abmahner berufen.
Was sollte man also machen, wenn man eine Abmahnung auf Grund eines UrhG-Verstoßes erhält?
- Egal, ob man den Verstoß begangen hat oder zu Unrecht beschuldigt wird, lohnt es, sich zu wehren!
Man sollte auf keinen Fall die beliegende Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen und zurück senden. Diese birgt enorme Gefahren, wie das Eingestehen von weiteren Verstößen oder überhöhte Vertragsstrafen.
Stattdessen sollte man eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, welche nicht zu weit gefasst ist, aber dennoch die Gefahr einer einstweiligen Verfügung weitesgehend ausschließt.
- Die verlangten Schadensersatzforderungen, sowie oftmals auch die Auslagen in der verlangten Höhe sind vielfach nicht gerichtlich durchsetzbar!
Diese sollte man nicht vorschnell zahlen.
- Es ist i.d.R stets lohnenswert, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden.
Dieser kann die verlangten Forderungen in der Sache und der Höhe prüfen, oftmals abwehren oder minimieren.
Auch da es nicht unwahrscheinlich ist, daß nach der ersten Abmahnungen bei Zahlungwilligen weitere Abmahnungen folgen, ist die Betreuung durch einen spezialisierten Anwalt absolut anzuraten!
Unter folgender Seite finden Sie empfehlenswerte Anwälte, welche Ihnen beim Vorwurf der Urheberrechtsverletzung zur Seite stehen können:
http://abmahnwahn-dreipage.de/Anwalt.html
Leider suggeriert der Panorama-Bericht durch Aussagen wie z.B. daß "auch die Falschbeschuldigten zahlen müssen" und daß der Abgemahnte der Willkür des Gesetzgebers und der Abmahner hilflos gegenüber steht.
Dieses stimmt aber nur bedingt. Vielmehr zeigt die Erfahrung, daß es sich lohnt, sich zu wehren!
Oftmals scheuen Abmahner eine Klage und sehen von weiteren Forderungen ab, wenn eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde oder ein Anwalt schreibt und die Forderung zurück weist.
Die Abmahner wissen genau, dass ihr Geschäftsmodell zusammen brechen kann, wenn sie vor Gericht ihre Aktivitäten genauer durchleuchten lassen müssen und ggf. die Unzuverlässigkeit derer "Ermittlungen" festgestellt wird.
Produktfälschungen überschwemmen die EU
Die europäischen Grenzbehörden beschlagnahmen immer mehr Plagiate.
Allein innerhalb des letzten Jahres hat sich die Zahl der Fälle fast verdoppelt. Vom iPhone, über Autoersatzteile und Kosmetikartikeln, bis hin zu gefälschten und somit im schlimmsten Fall lebensgefährlichen Medikamenten, wird alles nachgeahmt, was sich fälschen lässt und Abnehmer findet.
Die meisten Produktplagiate kommen nach wie vor aus China und werden nicht etwas von professionellen Schmuggeln in Containern in die EU eingeführt, sondern kommen auf dem Postweg, z.B. im Zuge von Internetbestellungen.
Allein innerhalb des letzten Jahres hat sich die Zahl der Fälle fast verdoppelt. Vom iPhone, über Autoersatzteile und Kosmetikartikeln, bis hin zu gefälschten und somit im schlimmsten Fall lebensgefährlichen Medikamenten, wird alles nachgeahmt, was sich fälschen lässt und Abnehmer findet.
Die meisten Produktplagiate kommen nach wie vor aus China und werden nicht etwas von professionellen Schmuggeln in Containern in die EU eingeführt, sondern kommen auf dem Postweg, z.B. im Zuge von Internetbestellungen.
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Donnerstag, 21. Juli 2011
Betrug der Haftpflichversicherung mit defekten Elektrogeräten
Sobald von verbreiteten Elektrogeräten, wie dem iPhone, der Playstation, dem iPad etc., das Nachfolge-Modell auf dem Markt ist, steigt bei Versicherungen offensichtlich die Zahl der Fälle deutlich an, bei denen das alte Modell grade "zufällig" zu einem Versicherungsfall wurde und so der Haftpflichtversicherung zwecks Begleichung des Schadens zugesandt wird.
Doch auch auf Grund der gestiegenen Fälle rüsten die Versicherungen auf und versuchen durch Nachstellungen der vom Versicherten beschriebenen Schadensverläufe und Gutachten den Betrugsfällen auf die Schliche zu kommen.
Doch auch auf Grund der gestiegenen Fälle rüsten die Versicherungen auf und versuchen durch Nachstellungen der vom Versicherten beschriebenen Schadensverläufe und Gutachten den Betrugsfällen auf die Schliche zu kommen.
Kreditabzocke - Dubiose Kreditvermittler zocken Verbraucher in Not ab
Personen, die dringend einen Kredit oder ein Darlehn benötigen, allerdings auf Grund negativer Schufa-Einträge oder Schulden von seriösen Geldinstituten wie Banken und Sparkassen keine Aussicht auf geliehendes Geld haben, sind beliebte Opfer von sog. Kreditvermittlern.
Bereits in der Arte Dokumentation Kredithaie auf Beutejagd wurden die Machenschaften verdeutlicht.
Gelockt werden die Kreditsuchenden mit Versprechen wie "Kredit ohne Schufa, "Wir lehnen Sie nicht ab", "In 14 Tagen frei von finanziellen Sorgen" und ähnlichen Werbebotschaften z.B. über Werbeanzeige im Teletext der privaten TV-Sender oder Google-Ads .
Dem potenziellen Opfer wird trotz seiner bisherigen Verschuldung und/oder Schufa-Einträgen ein Kredit in Aussicht.
Natürlich haben diese angeblichen Vermittler es gewöhnlich nicht vor, den Verbraucher Gelder zu leihen, von denen es mehr als ungewiss ist, ob sie diese vom wenig solventen Kreditnehmer jemals zurück gezahlt werden können.
Statt dessen zeichnen sich vielmehr zwei Szenarien ab:
Entweder wird versucht, für die angeblich versuchte, aber gescheiterte Vermittlung Geld zu kassieren, oder es wird dem Verbraucher weiß gemacht, er müsse für den Erhalt des Kredites oder des Darlehns verschiedenen Verträge, wie z.B. Rentenversicherungen, Risiko-Lebensversicherungen oder Kaufverträge über Immobilien- oder Aktienfonds abschließen.
Nach dem Abschluss des jeweiligen Vertrages oder gar mehrerer (eigentlich ungewollter) Verträge haben die Verbraucher immer noch keinen Kredit oder Darlehn, dafür weitere Schulden, durch die ihnen untergeschobenen Verträge.
Bereits in der Arte Dokumentation Kredithaie auf Beutejagd wurden die Machenschaften verdeutlicht.
Gelockt werden die Kreditsuchenden mit Versprechen wie "Kredit ohne Schufa, "Wir lehnen Sie nicht ab", "In 14 Tagen frei von finanziellen Sorgen" und ähnlichen Werbebotschaften z.B. über Werbeanzeige im Teletext der privaten TV-Sender oder Google-Ads .
Dem potenziellen Opfer wird trotz seiner bisherigen Verschuldung und/oder Schufa-Einträgen ein Kredit in Aussicht.
Natürlich haben diese angeblichen Vermittler es gewöhnlich nicht vor, den Verbraucher Gelder zu leihen, von denen es mehr als ungewiss ist, ob sie diese vom wenig solventen Kreditnehmer jemals zurück gezahlt werden können.
Statt dessen zeichnen sich vielmehr zwei Szenarien ab:
Entweder wird versucht, für die angeblich versuchte, aber gescheiterte Vermittlung Geld zu kassieren, oder es wird dem Verbraucher weiß gemacht, er müsse für den Erhalt des Kredites oder des Darlehns verschiedenen Verträge, wie z.B. Rentenversicherungen, Risiko-Lebensversicherungen oder Kaufverträge über Immobilien- oder Aktienfonds abschließen.
Nach dem Abschluss des jeweiligen Vertrages oder gar mehrerer (eigentlich ungewollter) Verträge haben die Verbraucher immer noch keinen Kredit oder Darlehn, dafür weitere Schulden, durch die ihnen untergeschobenen Verträge.
Mittwoch, 20. Juli 2011
Abzocke an der Haustür - Wie dubiose Kanalreinigungsfirmen abkassieren
Einer kostenlosen Rohruntersuchung, welche angebliche zwingend durchgeführt werden muss, folgen teure Rechnungen von unseriösen Rohrreinigungsfirmen.
Meist ältere Menschen werden an der Haustür überrumpelt. Seriös wirkende Monteure, die auf viele gar den Eindruck erwecken, sie kämen im Auftrag der Stadt oder Gemeinde, möchten eine kostenlose Überprüfung der Abwasserkanäle durchführen.
Danach folgt der Hinweis, dass die Kanäle dringend gereinigt werden müssten, um weiteren Ärger zu vermeiden.
Nach der ausgeführten Reinigung folgt dann eine extrem hohe, völlig überteuerte Rechnung im oft vierstellen Bereich.
Auf Grund einer meist fehlender oder unzureichenden Widerrufsbelehrung, bzw. ggf. einem krassen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung (Wucher), haben die Geprellten allerdings gute Chancen, die Zahlung dieser überzogenen Forderungen zu verweigern, bzw. gezahlte Gelder zurück zu fordern.
Meist ältere Menschen werden an der Haustür überrumpelt. Seriös wirkende Monteure, die auf viele gar den Eindruck erwecken, sie kämen im Auftrag der Stadt oder Gemeinde, möchten eine kostenlose Überprüfung der Abwasserkanäle durchführen.
Danach folgt der Hinweis, dass die Kanäle dringend gereinigt werden müssten, um weiteren Ärger zu vermeiden.
Nach der ausgeführten Reinigung folgt dann eine extrem hohe, völlig überteuerte Rechnung im oft vierstellen Bereich.
Auf Grund einer meist fehlender oder unzureichenden Widerrufsbelehrung, bzw. ggf. einem krassen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung (Wucher), haben die Geprellten allerdings gute Chancen, die Zahlung dieser überzogenen Forderungen zu verweigern, bzw. gezahlte Gelder zurück zu fordern.
Freitag, 15. Juli 2011
WDR Markt: Teuer Kostenvoranschlag statt Reparatur
WDR Markt beschreibt den Fall eines Verbauchers, den zwei Jahre nach Kauf, also direkt nach Ablauf der Garantie und Gewährleistung, sein Blu-Ray-Player ohne Fremdeinwirkung kaputt ging.
Der Hersteller Phillips verwies ihn an einen Reparaturshop. Doch statt eines reparierten Blu-Ray Players gab es ledglich einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag und man teilte mit, dass man diesen Player nicht reparieren könne, da es für diesen, grade mal ca. zwei Jahre alten, Blu-Ray Player bereits keine Ersatzteile mehr gäbe.
Der Hersteller Phillips verwies ihn an einen Reparaturshop. Doch statt eines reparierten Blu-Ray Players gab es ledglich einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag und man teilte mit, dass man diesen Player nicht reparieren könne, da es für diesen, grade mal ca. zwei Jahre alten, Blu-Ray Player bereits keine Ersatzteile mehr gäbe.
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