Dienstag, 2. August 2011

RTL Nachtjournal über "legale" Drogen wie das "Badesalz" Freedom und die "Räuchermischung" Sweed

Das RTL Nachtjournal berichtete jüngst über (vermutlich legale) Substanzen, welche über das Internet massiv beworben und verkauft werden.

Die vermeintlichen Drogen werden als Badesalz oder als Kräutermischung angepriesen und unter Namen wie Sweed, Freedom, Lava Red u.v.a. verkauft.
Durch das Verpacken in kleinen, szenetypischen Tütchen und dem Bewerben mit Bildern vom chronisch koksenen Grossdealer Tony Montana aus dem Film Scarface, oder den für sein Dauerkiffen bekannten Bob Marley, wird dennoch sehr schnell die eigentliche Bestimmung dieser Mittel deutlich.
Ebenso ist der Verkauf von (wirklichen) Badesalzen in Mengen von z.B. 0,2 Gramm oder 1 Gramm für 29 Euro äußerst ungewöhnlich, ebenso die mehrfach Betonung, dass es "100% legal" sei.

Der wohl z. zT. auffälligste Händler in diesem Bereich ist wohl die Flat RM 01C3 10F, eine Briefkastenfirma aus Hong Kong, die über Sweet.to und Freedom.to die grammweise verpackten "Badesalze" und "Räuchermischungen" angeblich völlig anonym (was auf Grund der nötigen Adresseneingabe schon Irrsinn ist) verkauft.
Wie Claus Fickemaier auf seinem Blog berichtet, sind zumindest die Versender dieser fragwürdigen Substanzen alte bekannte aus der Abzockbranche, nämlich die Verantwortlichen der RS Webservice GmbH. Nicht nur das sollte einen zu denken geben...

Die Gefahren dieser (vermeintlich) legalen Drogen (bzw. "Badesalze" und "Räuchermischungen"), wie Freedom, Sweet usw., bzw. deren Bestellung, sind in erster Linie folgende:
- Vielfach werden Stimmen laut, es handele sich lediglich um Abzocke. Die verschickten Substanzen sind schlichtweg wirkungslos!
Sollte eine Wirkung eintreten, ist diese bestenfalls auf den sog. Placebo-Effekt zurück zu führen!
In einem eigens über "Sweed" eingerichtetem Wiki heißt es beispielsweise:
Sweed, das neue Fake-Weed um "Kindern" das Geld aus der Tasche zu ziehen!
Damit sich aber immer noch genügend unkluge Menschen finden, die meinen, mit Sweed einen Marihuana-Ersatz oder mit Freedom einen legalen Kokain-Ersatz gefunden zu haben, werden unzählige Seiten und Blogs eröffnet und in bestehenden Blogs etliche Spam-Kommentare abgelassen, wie zufrieden man doch mit Sweet, bzw. Freedom und deren Wirkung sei.
Diese Kommentare entbehren i.d.R. jeder Grundlage und stammen gewöhnlich von Personen, die am Verkauf von Sweet und Freedom (mit)verdienen - und sei es nur als Affiliate.

- Sollten diese "legale" Drogen dieser Art dagegen wirklich wirken, wird es schnell noch unangenehmer, als daß man sein Geld für wirkungsloses "Badesalz" oder ähnliches ausgegeben hat.
Niemand kann die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe nachvollziehen, niemand kann die genaue Wirkung oder die nötige Dosierung vorhersagen.
Treten medizinische Komplikationen auf, kann dieses schnell tödlich enden.
Da diese "Badesalze" etc. nicht auf gängige Drogentests anschlagen und auch ansonsten keine Kenntnis über die Art der vom Benutzer konsumierten Inhaltsstoffe vorliegt, ist es schwer für Ärzte die notwendigen Schritte abzuschätzen und einzuleiten.

- Ausserdem kann niemand sicher gehen, daß diese Substanzen legal sind und daß statt der Lieferung der Drogenbestellung nicht strafrechtliche Maßnahmen wie ein Ermittlungsverfahren, ggf. eine Hausdurchsuchung, eine Vorladung etc. folgen.
Die Zusage, daß alles absolut legal sei, stammt einzig und allein vom Verkäufer, meistens dubiosen Briefkastenfirmen.
Da niemand die Inhalte kennt, bzw. der Gesetzgeber ständig weitere Substanzen als Betäubungsmittel einstuft, weiß niemand, ob Badesalze oder Räuchermischungen wie Freedom, Charge+, Sweet, Monkees go Bananas, Winterboost, OMG und Co. nicht doch illegale Substanzen enthalten.
Sweet wird in der Werbung sogar gerne als "das neue Spice" beschrieben.
Der als Räuchermischung deklarierte, angeblich "legale" Cannabis-Ersatz Spice, erhielt allerdings von vornherein mehrere nicht verkehrfähige synthetische Cannabinoide.

Die Behörden versuchen stetig die Inhaltsstoffe solcher "legalen" Rauschmittel zu identifizieren. Kommen darin Substanzen zum Vorschein, die in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) gelistet sind, können auch strafrechtliche Schritte gegen die Käufer erfolgen, auch wenn diesen noch so oft vom Verkäufer völlige Legalität versprochen wurde.
-Update-
Auch Staatsanwalt Jörn Patzack teilt die oben erläuterte Ansicht und weißt ausdrücklich drauf hin, dass die sog. "legal Highs" i.d.R. illegal sein dürften und der Käufer, Verkäufer und Besitzer strafrechtliche Verfolgung zu befüchten haben.

So erläutert der Staatsanwalt:
Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer machen sich strafbar, wenn die angebotenen Produkte dem BtMG unterstellte Substanzen enthalten (der Verkäufer wegen [gewerbsmäßigen] Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, der Käufer wegen unerlaubten Erwerbes von Betäubungsmitteln). Aber auch wenn dies nicht der Fall ist, ist der Umgang mit den Produkten nicht legal, denn es handelt sich in der Regel um bedenkliche Arzneimittel i.S.d. Arzneimittelgesetzes (AMG).
Quelle:
http://blog.beck.de/2011/09/04/oh-schreck-legal-highs-doch-nicht-legal

Akte 20.11: Wenn die Lebensversicherung im Todesfall die Zahlung verweigert....

Akte 20.11 berichtete in der Sendung vom 26.07.2011 über Fälle, bei denen sich die Risikolebensversicherung nach dem Tod des Versicherten weigerte, die vertragliche vereinbarte Summe auszuzahlen.
Dieses kann natürlich schlimme Folgen für die Hinterbliebenen haben, schließlich schließt man oftmals eine Risikolebensversicherung ab, um z.B. im Todesfalles des Hauptverdieners der Familie weiterhin die Abträge für das Eigenheim bedienen zu können.
Um so dramatischer ist es, wenn die Lebensversicherung aus ziemlich eigenartigen Gründen die Auszahlung der Summe verweigert und so Familien schnell vor dem Ruin stehen können.

In einem Fall wurden einmalig bei der Bezahlung des Versicherungsbeitrages versehentlich 3,74 Euro zu wenig überwiesen. Doch statt dem Versicherungsnehmer zu informieren, bzw. über die ausstehende Summe anzumahnen, schwieg man bei der Versicherung und sah durch diese minimale Minderzahlung den Versicherungsschutz als erloschen an.

In einem anderen Fall lehnt die Risikolebensversicherung die Auszahlung der Prämie nach dem Tod des Versicherten ab, da dieser beim Abschluss der Versicherung das Versicherungsunternehmen nicht über eine "gelegentliche Bronchitis", was allerding keinerlei Einfluss auf den Tod oder den Gesundheitszustand des an Magenkrebs verstorbenen Versicherten hatte, informiert habe.

Dienstag, 26. Juli 2011

ARD Panorama - Urheberrechtsabmahnungen gegen unschuldige Internetnutzer

Das ARD-Magazin Panorama berichtete in seiner letzten Sendung über Abmahnungen auf Grund von vermeintlichen Urheberrechtsverstößen.
Statt daß das Urheberrecht für den Schutz gegen die unzulässige Verwertung von Werken (Filmen, Liedern etc.) durch Dritte sorgt, hat sich ein enormes Geschäftsmodell entwickelt und die ein oder andere Firma verdient mitlerweile mehr Geld mit dem Abmahnen und den daraus resultierenden Schadensersatzforderungen, als mit dem Verkauf seiner Werke.
Auch die abmahnenden Anwälte machen einen guten Schnitt, schließlich werden auch bei jeder der in Massenabwicklung versendeten Abmahnung (neben dem Schadensersatz) die Gebühren des Anwaltes eingefordert.

Das eigentliche Problem, welches hierbei entsteht, ist nicht mal, daß Rechteinhaber versuchen, ihre Rechte außergerichtlich per Abmahnung durchzusetzen, sondern daß vielfach versehentlich, oder vermutlich in einigen Fällen gar vorsätzlich, unschuldige Verbraucher abgemahnt und zur Kasse gebeten werden.


Nachdem ein Nutzer auffällt, der beispielsweise in einer Tauschbörse (Bittorrent, Emule, Shareaza etc.) Musikstücke, Filme o.ä. anbietet, loggt eine von der Musik- oder Filmindustrie beauftragte Firma den Zeitpunkt und die IP-Adresse, von welcher das Werk angeboten wurde.
Mit diesen Daten wird sich dann an ein Gericht gewendet, welches trotz der im § 101 des UrhG genannten Kriterien bzgl. der Auskunftsansprüche (wie z.B. "gewerbliches Ausmaß"), die Massenanfragen oftmals ohne nähere Prüfung durchwinkt.
Mit diesem richterlichen Beschluss wendet sich daraufhin die Film- oder Musikindustrie oder ein beauftragter Dienstleister an Provider des Internetnutzers, fragt die Namens- und Adressdaten des Anschlussinhabers ab und schickt diesen eine Abmahnung, fordert Schadensersatz, Auslagen und die Abgabe einer (meist beiliegenden) Unterlassungsverpflichtungserklärung.

Beim diesem Vorgehen können sich durch etliche Möglichkeiten Fehler einschleichen.
Eine minimale Diskrepanz bei der Uhrzeit der "Schnüffel-Software" und der des Providers, kann z.B. schon dazu führen, dass die in der Tauschbörse identifizierte IP nicht mehr dem Urheberrechtsverletzer, sondern bereits einen anderen Kunden des Providers zugewiesen wurde, der dann die Abmahnung erhält.
Durch die mehrfache Weitergabe der Daten können außerdem sich leicht Zahlendreher einschleichen. Ein minimaler Zahlendreher führt auch hierbei dazu, dass ein unschuldiger Internetnutzer die Abmahnung wegen eines vermeintlichen Urheberrechtsverstoßes erhält.
Wie leicht dieses passieren kann und wie schwer es ist, hier seine Unschuld zu beweisen, zeigt ein Fall, der vor dem LG Stuttgart verhandelt wurde,(AZ. 17 O 243/07).
Die für seine Urheberrechtsabmahnungen bekannte Rechtsanwaltskanzlei Rasch mahnte einen unschuldigen Nutzer auf Grund eines Zahlendrehers in der ermittelten IP-Adresse ab und forderte hartnäckig das Nachkommen der Forderungen.
Glücklicher Weise handelte es bei diesem Abgemahnten um einen IT-Fachmann, der selber die ihm vom Provider zugewiesenen IP-Adressen durch die Log-Daten seines virtuellen Servers protokollierte und welcher somit belegen konnte, daß den Abmahnern ein Fehler unterlief.

Neben den möglichen Fehlern wird in einer äußerst dubiosen Art versucht, für vermeintliche Urheberrechtsverstöße zu kassieren. So werden immer häufiger von fragwürdigen Kanzleien angebliche Verstöße abgemahnt, die über zwei Jahre zurück liegen sollen.
Hier wird vermutlich lediglich drauf spekuliert, daß der Nutzer in dem Glauben sei, daß es ja sein könne, dass der Verstoß vor dieser langen Zeit von ihm vielleicht begangen sein könnte und aus Angst vor weiteren Konsequenzen gezahlt wird.
Dabei wäre ein Abmahnung nach so langer Zeit schlichtweg irrsinnig, muß die Abfrage der IP-Adresse (auf Grund der kurzen Speicherzeiten der Verbindungdaten beim Provider) doch stets gleich, bei Feststellung des Verstoßes, geschähen und natürlich wäre gewöhnlich das oberste Anliegen des Rechteinhabers, möglich schnell den Beschuldigten zur Unterlassung zu verpflichten.
Es wäre also schlichtweg unsinnig, die ermittelten Daten des Beschuldigten und die angeblichen Ansprüche in der Schublade liegen zu lassen, um sie zwei Jahre später versuchen geltend zu machen.

Ebenso werden vielfach Pornos abgemahnt, von vollständigen Pornofilmen bis hin zu kleineren Clips. Auch hier wird wohl i.d.R. lediglich gehofft, daß aus Angst oder aus Scharm, z.B. vor dem Partner oder der Familie, schnellstens gezahlt wird. Dabei wäre es bei diesen Fällen mehr als fraglich, ob diese Filmchen überhaupt die nötige Schöpfungshöhe besitzen, um überhaupt urheberrechtlichen Schutz genießen zu können, auf den sich die Abmahner berufen.

Was sollte man also machen, wenn man eine Abmahnung auf Grund eines UrhG-Verstoßes erhält?

- Egal, ob man den Verstoß begangen hat oder zu Unrecht beschuldigt wird, lohnt es, sich zu wehren!
Man sollte auf keinen Fall die beliegende Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen und zurück senden. Diese birgt enorme Gefahren, wie das Eingestehen von weiteren Verstößen oder überhöhte Vertragsstrafen.

Stattdessen sollte man eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, welche nicht zu weit gefasst ist, aber dennoch die Gefahr einer einstweiligen Verfügung weitesgehend ausschließt.

- Die verlangten Schadensersatzforderungen, sowie oftmals auch die Auslagen in der verlangten Höhe sind vielfach nicht gerichtlich durchsetzbar!
Diese sollte man nicht vorschnell zahlen.

- Es ist i.d.R stets lohnenswert, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden.
Dieser kann die verlangten Forderungen in der Sache und der Höhe prüfen, oftmals abwehren oder minimieren.
Auch da es nicht unwahrscheinlich ist, daß nach der ersten Abmahnungen bei Zahlungwilligen weitere Abmahnungen folgen, ist die Betreuung durch einen spezialisierten Anwalt absolut anzuraten!

Unter folgender Seite finden Sie empfehlenswerte Anwälte, welche Ihnen beim Vorwurf der Urheberrechtsverletzung zur Seite stehen können:
http://abmahnwahn-dreipage.de/Anwalt.html



Leider suggeriert der Panorama-Bericht durch Aussagen wie z.B. daß "auch die Falschbeschuldigten zahlen müssen" und daß der Abgemahnte der Willkür des Gesetzgebers und der Abmahner hilflos gegenüber steht.
Dieses stimmt aber nur bedingt. Vielmehr zeigt die Erfahrung, daß es sich lohnt, sich zu wehren!

Oftmals scheuen Abmahner eine Klage und sehen von weiteren Forderungen ab, wenn eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde oder ein Anwalt schreibt und die Forderung zurück weist.

Die Abmahner wissen genau, dass ihr Geschäftsmodell zusammen brechen kann, wenn sie vor Gericht ihre Aktivitäten genauer durchleuchten lassen müssen und ggf. die Unzuverlässigkeit derer "Ermittlungen" festgestellt wird.

Produktfälschungen überschwemmen die EU

Die europäischen Grenzbehörden beschlagnahmen immer mehr Plagiate.
Allein innerhalb des letzten Jahres hat sich die Zahl der Fälle fast verdoppelt. Vom iPhone, über Autoersatzteile und Kosmetikartikeln, bis hin zu gefälschten und somit im schlimmsten Fall lebensgefährlichen Medikamenten, wird alles nachgeahmt, was sich fälschen lässt und Abnehmer findet.
Die meisten Produktplagiate kommen nach wie vor aus China und werden nicht etwas von professionellen Schmuggeln in Containern in die EU eingeführt, sondern kommen auf dem Postweg, z.B. im Zuge von Internetbestellungen.

Donnerstag, 21. Juli 2011

Betrug der Haftpflichversicherung mit defekten Elektrogeräten

Sobald von verbreiteten Elektrogeräten, wie dem iPhone, der Playstation, dem iPad etc., das Nachfolge-Modell auf dem Markt ist, steigt bei Versicherungen offensichtlich die Zahl der Fälle deutlich an, bei denen das alte Modell grade "zufällig" zu einem Versicherungsfall wurde und so der Haftpflichtversicherung zwecks Begleichung des Schadens zugesandt wird.
Doch auch auf Grund der gestiegenen Fälle rüsten die Versicherungen auf und versuchen durch Nachstellungen der vom Versicherten beschriebenen Schadensverläufe und Gutachten den Betrugsfällen auf die Schliche zu kommen.

Kreditabzocke - Dubiose Kreditvermittler zocken Verbraucher in Not ab

Personen, die dringend einen Kredit oder ein Darlehn benötigen, allerdings auf Grund negativer Schufa-Einträge oder Schulden von seriösen Geldinstituten wie Banken und Sparkassen keine Aussicht auf geliehendes Geld haben, sind beliebte Opfer von sog. Kreditvermittlern.
Bereits in der Arte Dokumentation Kredithaie auf Beutejagd wurden die Machenschaften verdeutlicht.
Gelockt werden die Kreditsuchenden mit Versprechen wie "Kredit ohne Schufa, "Wir lehnen Sie nicht ab", "In 14 Tagen frei von finanziellen Sorgen" und ähnlichen Werbebotschaften z.B. über Werbeanzeige im Teletext der privaten TV-Sender oder Google-Ads .
Dem potenziellen Opfer wird trotz seiner bisherigen Verschuldung und/oder Schufa-Einträgen ein Kredit in Aussicht.

Natürlich haben diese angeblichen Vermittler es gewöhnlich nicht vor, den Verbraucher Gelder zu leihen, von denen es mehr als ungewiss ist, ob sie diese vom wenig solventen Kreditnehmer jemals zurück gezahlt werden können.
Statt dessen zeichnen sich vielmehr zwei Szenarien ab:
Entweder wird versucht, für die angeblich versuchte, aber gescheiterte Vermittlung Geld zu kassieren, oder es wird dem Verbraucher weiß gemacht, er müsse für den Erhalt des Kredites oder des Darlehns verschiedenen Verträge, wie z.B. Rentenversicherungen, Risiko-Lebensversicherungen oder Kaufverträge über Immobilien- oder Aktienfonds abschließen.

Nach dem Abschluss des jeweiligen Vertrages oder gar mehrerer (eigentlich ungewollter) Verträge haben die Verbraucher immer noch keinen Kredit oder Darlehn, dafür weitere Schulden, durch die ihnen untergeschobenen Verträge.

Mittwoch, 20. Juli 2011

Abzocke an der Haustür - Wie dubiose Kanalreinigungsfirmen abkassieren

Einer kostenlosen Rohruntersuchung, welche angebliche zwingend durchgeführt werden muss, folgen teure Rechnungen von unseriösen Rohrreinigungsfirmen.

Meist ältere Menschen werden an der Haustür überrumpelt. Seriös wirkende Monteure, die auf viele gar den Eindruck erwecken, sie kämen im Auftrag der Stadt oder Gemeinde, möchten eine kostenlose Überprüfung der Abwasserkanäle durchführen.
Danach folgt der Hinweis, dass die Kanäle dringend gereinigt werden müssten, um weiteren Ärger zu vermeiden.
Nach der ausgeführten Reinigung folgt dann eine extrem hohe, völlig überteuerte Rechnung im oft vierstellen Bereich.
Auf Grund einer meist fehlender oder unzureichenden Widerrufsbelehrung, bzw. ggf. einem krassen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung (Wucher), haben die Geprellten allerdings gute Chancen, die Zahlung dieser überzogenen Forderungen zu verweigern, bzw. gezahlte Gelder zurück zu fordern.