Der Hersteller Phillips verwies ihn an einen Reparaturshop. Doch statt eines reparierten Blu-Ray Players gab es ledglich einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag und man teilte mit, dass man diesen Player nicht reparieren könne, da es für diesen, grade mal ca. zwei Jahre alten, Blu-Ray Player bereits keine Ersatzteile mehr gäbe.
Freitag, 15. Juli 2011
WDR Markt: Teuer Kostenvoranschlag statt Reparatur
WDR Markt beschreibt den Fall eines Verbauchers, den zwei Jahre nach Kauf, also direkt nach Ablauf der Garantie und Gewährleistung, sein Blu-Ray-Player ohne Fremdeinwirkung kaputt ging.
Der Hersteller Phillips verwies ihn an einen Reparaturshop. Doch statt eines reparierten Blu-Ray Players gab es ledglich einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag und man teilte mit, dass man diesen Player nicht reparieren könne, da es für diesen, grade mal ca. zwei Jahre alten, Blu-Ray Player bereits keine Ersatzteile mehr gäbe.
Der Hersteller Phillips verwies ihn an einen Reparaturshop. Doch statt eines reparierten Blu-Ray Players gab es ledglich einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag und man teilte mit, dass man diesen Player nicht reparieren könne, da es für diesen, grade mal ca. zwei Jahre alten, Blu-Ray Player bereits keine Ersatzteile mehr gäbe.
Fragwürdige Messergebnisse - Abzocke durch Behörden bei Abstandsmessungen?
Für die Einhaltung des Sicherheitsabstandes im Straßenverkehr zum Vordermann gibt es natürlich gute Gründe, ebenso für die Ahndung von Verstößen.
Dennoch ist lange nicht jeder Fahrzeugführer, der den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben soll auch wirklich ein zu bestrafender Verkehrssünder. Denn die Messungen, welche die Polizei durchführt, sind in ihrer Richtigkeit und Genauigkeit laut Gutachtern oftmals anzuzweifeln. Grade bei einem Fahrstreifenwechsel während der Messung oder bei plötzlichem Bremsen des Vordermannes, sind fehlerhafte Messungen oder unverschuldeter, verminderter Sicherheitsabstand nicht selten.
Viele Autofahrer überweisen allerdings trotz sämtlicher Zweifel das geforderte Bußgeld und erkennen somit die Schuld an, statt daß sie ggf. Einspruch einlegen.
WDR Markt berichtete:
Dennoch ist lange nicht jeder Fahrzeugführer, der den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben soll auch wirklich ein zu bestrafender Verkehrssünder. Denn die Messungen, welche die Polizei durchführt, sind in ihrer Richtigkeit und Genauigkeit laut Gutachtern oftmals anzuzweifeln. Grade bei einem Fahrstreifenwechsel während der Messung oder bei plötzlichem Bremsen des Vordermannes, sind fehlerhafte Messungen oder unverschuldeter, verminderter Sicherheitsabstand nicht selten.
Viele Autofahrer überweisen allerdings trotz sämtlicher Zweifel das geforderte Bußgeld und erkennen somit die Schuld an, statt daß sie ggf. Einspruch einlegen.
WDR Markt berichtete:
Autobahn: Abzocke beim Abstand?
Wenn Autofahrer auf der Autobahn zu dicht auffahren und dabei gefilmt werden, wird es richtig teuer. Aber stimmen die Messungen überhaupt? Sachverständige behaupten, jede dritte Messung sei fehlerhaft oder unvollständig.
Die Sachverständigenorganisation VUT hat 872 Abstandsfälle aus ganz Deutschland aus den vergangenen drei Jahren ausgewertet. Die Sachverständigen kommen zu dem Ergebnis, dass laut Prozessunterlagen in über sieben Prozent der Fälle der Tatvorwurf nachweislich unberechtigt war. In insgesamt über 30 Prozent der Fälle gab es Verfahrensmängel wie ein fehlendes oder schlechtes Video.
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Freitag, 8. Juli 2011
Akte 20.11: Nicht zurück gezahlte Mietkautionen und betrügerische Wohnungsangebote
Das Sat1-Magazin Akte 20.11 berichtete in seiner jüngsten Ausgabe über Vermieter, welche die von den Mietern gezahlte Mietkaution nicht (unbegründet) zurück zahlen möchten, sowie über die altbekannte Betrugsmasche, mit der in erster Linie die Nigeria Connection in den letzten Jahren immer wieder auffiel.
Meistens werden dabei Bilder von Wohnungen und sonstigen Immobilien von (echten) Immobilenverkäufen/-vermietungen von Immobilienportalen wie z.B. Immobilienscout24 kopiert. Mit diesen stellen die Betrüger dann eigene, gefälschte Immobilienangebote, meistens zu Schnäppchenpreisen, in unzählige Immobilienportale.
Sobald sich Interessenten melden, wird unter einem Vorwand,der eine Vorauszahlung rechtfertigen soll, eine Kaution, eine Sicherheitsanzahlung oder ähnliches verlangt.
Nach der Zahlung solle dann angeblich die Besichtigung des Objektes, die Schlüsselübergabe etc. erfolgen.
Da die Betrüger meistens im Ausland sitzen und ausländische Anbieter für Geldtransfer, wie z.B. Western Union, eine Möglichkeit der weitesgehend anonymen Geldüberweisung bieten, wird oftmals suggeriert, bei dem Vermieter/Verkäufer handel es sich um einen Geschäftsmann, der sich z.Zt. beispielsweise in England aufhalte.
Um den Interessenten in Sicherheit zu wiegen, werden öfters vermeintliche Verifizierungen, wie im Akte-Bericht eben die (gefälschte) Mail des Paketversenders TNT vorgelegt, welche die angebliche Identität und Seriösität des Geldenpfängers bestätigen sollen.
Meistens werden dabei Bilder von Wohnungen und sonstigen Immobilien von (echten) Immobilenverkäufen/-vermietungen von Immobilienportalen wie z.B. Immobilienscout24 kopiert. Mit diesen stellen die Betrüger dann eigene, gefälschte Immobilienangebote, meistens zu Schnäppchenpreisen, in unzählige Immobilienportale.
Sobald sich Interessenten melden, wird unter einem Vorwand,der eine Vorauszahlung rechtfertigen soll, eine Kaution, eine Sicherheitsanzahlung oder ähnliches verlangt.
Nach der Zahlung solle dann angeblich die Besichtigung des Objektes, die Schlüsselübergabe etc. erfolgen.
Da die Betrüger meistens im Ausland sitzen und ausländische Anbieter für Geldtransfer, wie z.B. Western Union, eine Möglichkeit der weitesgehend anonymen Geldüberweisung bieten, wird oftmals suggeriert, bei dem Vermieter/Verkäufer handel es sich um einen Geschäftsmann, der sich z.Zt. beispielsweise in England aufhalte.
Um den Interessenten in Sicherheit zu wiegen, werden öfters vermeintliche Verifizierungen, wie im Akte-Bericht eben die (gefälschte) Mail des Paketversenders TNT vorgelegt, welche die angebliche Identität und Seriösität des Geldenpfängers bestätigen sollen.
Markt deckt auf: Wenig Tinte für viel Geld - Der Nepp mit Druckerkartuschen
Die Preispolitik der Druckerhersteller ist meistens ziemlich offensichtlich.
Die Drucker ansich werden zu einem günstigen Preis angeboten, während die Gewinne mit dem Verkauf der Druckertinte, bzw. Druckertoner gemacht werden.
Um die Gewinne möglichst zu maximieren, ist es natürlich das Anliegen der Druckerhersteller, alles dran zu setzen, dass die Kartusche/Patrone möglichst oft zu wechseln ist.
Während Laserdrucker bereits melden, dass die Tonerkartusche getauscht werden müsste, befindet sich in Wirklichkeit oft noch genügend Toner in Selbiger, um noch viele hundert Seiten zu drucken.
Sollte der Druck stellenweise verblasst sein, raten Experten dazu, die Tonerkartusche einfach kräftig zu schütteln, so dass man oftmals problemlos mit der angeblich zu wechselnen Kartusche weiter drucken kann.
Bei Tintenstrahldruckern lässt sich dagegen beobachten, dass die Patronen zwar gleich gross, sowie gleich teuer bleiben, die beinhaltende Tinte dagegen immer weniger wird.
Damit dem Verbraucher dieses nicht auffällt, klebten die Druckerhersteller wie Epson einfach das Sichfeld der Druckerpatrone zu, durch welches man sonst sehen könnte, dass die Tintenpatrone nur zu einem Bruchteil gefüllt ist.
Die Drucker ansich werden zu einem günstigen Preis angeboten, während die Gewinne mit dem Verkauf der Druckertinte, bzw. Druckertoner gemacht werden.
Um die Gewinne möglichst zu maximieren, ist es natürlich das Anliegen der Druckerhersteller, alles dran zu setzen, dass die Kartusche/Patrone möglichst oft zu wechseln ist.
Während Laserdrucker bereits melden, dass die Tonerkartusche getauscht werden müsste, befindet sich in Wirklichkeit oft noch genügend Toner in Selbiger, um noch viele hundert Seiten zu drucken.
Sollte der Druck stellenweise verblasst sein, raten Experten dazu, die Tonerkartusche einfach kräftig zu schütteln, so dass man oftmals problemlos mit der angeblich zu wechselnen Kartusche weiter drucken kann.
Bei Tintenstrahldruckern lässt sich dagegen beobachten, dass die Patronen zwar gleich gross, sowie gleich teuer bleiben, die beinhaltende Tinte dagegen immer weniger wird.
Damit dem Verbraucher dieses nicht auffällt, klebten die Druckerhersteller wie Epson einfach das Sichfeld der Druckerpatrone zu, durch welches man sonst sehen könnte, dass die Tintenpatrone nur zu einem Bruchteil gefüllt ist.
Sonntag, 3. Juli 2011
Kino.to - Auch Ermittlungen gegen Werbepartner
Nach der Festnahme der Betreiber von Kino.to könnte es jetzt auch den Werbepartnern strafrechtlich an den Kragen gehen.
Nach Presseberichten ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden auch gegen die Firmen, die durch ihre Werbung das Betreiben dieser Streamingseite so lukrativ machten, bzw. evtl. gar ermöglichten - und die Werbeeinahmen waren beachtlich: So soll Kino.to nach Berechnungen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mindestens 14,6 Mio. Euro innerhalb des letzten Jahres durch Werbung erwirtschaftet haben.
Neben dem Begehen gewerblicher Urheberrechtsverletzungen sollen sich die Verantwortlichen auch der Geldwäsche, der Steuerhinterziehung, sowie der Bildung einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht haben.
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Werbepartner von Warezseiten sind übrigens eine Neuheit. Bisher gab es höchstens erfolgreiche Versuche, zivilrechtlich das Schalten von Werbung und somit die Finanzierung der unzulässigen Seite zu unterbinden.
Das Telekomunikationsunternehmem Arcor wurde z.B. vom Landgericht Frankfurt als sog. Störer in die Haftung genommen und verpflichtet, das Schalten der eigenen Werbung auf der Bittorrentseite Bitreactor.to zu unterlassen:
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.01.2008 - 3-08 O 143/07
Auch ist es nennenswert, wen die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die werbenden Unternehmen auf Kino.to betreffen dürfen.
Neben weiteren Werbepartnern wären das:
- der Usenetanbieter Firstload, der auf unzähligen anderen illegalen Warez-, Bittorrent- und Streaming-Seiten Werbung schaltet, bei denen gar ausdrücklich mit dem Verweis auf Firstload der Download des jeweiligen illegal angebotenen Filmes, Albums oder Comupterspiel beworben wird; siehe dieses Beispiel:

- weitere Fritzmann-Projekte, wie diverse Browsergames der Inqnet GmbH, welche per Layer auf Kino.to beworben wurden.
- Die Global Online Holding Inc., bzw RS Web Services, die per Layer gefälschte Warnmeldungen, dass der Computer des Nutzers infiziert sei, bei Kino.to einblenden ließ; das ZDF-Magazin Wiso berichtete:
Hier wurde zwar bereits Anklage wegen schweren Betruges erhoben, das Verfahren allerdings gegen eine Geldzahlung eingestellt.
- ...und zu guter Letzt die bekannten Abzock-Seiten Opendownload.de, dann Softwaresammler.de, bzw. top-of-software.de.
Über Kino.to wurden wohl ein Grossteil der Anmeldungen bei diesen Abofallen bewirkt.
Den Kino.to-Besuchern wurde suggeriert, es sei ein Update des jeweiligen (eigentlich kostenlosen) Players (z.B. Flash, Divx etc.) nötig, um den gewählten Film ansehen zu können. Mit dem Vorwand des angeblich notwendigen Updates, wurden die Nutzer dann in die Abofalle gelockt.
Nach Presseberichten ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden auch gegen die Firmen, die durch ihre Werbung das Betreiben dieser Streamingseite so lukrativ machten, bzw. evtl. gar ermöglichten - und die Werbeeinahmen waren beachtlich: So soll Kino.to nach Berechnungen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mindestens 14,6 Mio. Euro innerhalb des letzten Jahres durch Werbung erwirtschaftet haben.
Neben dem Begehen gewerblicher Urheberrechtsverletzungen sollen sich die Verantwortlichen auch der Geldwäsche, der Steuerhinterziehung, sowie der Bildung einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht haben.
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Werbepartner von Warezseiten sind übrigens eine Neuheit. Bisher gab es höchstens erfolgreiche Versuche, zivilrechtlich das Schalten von Werbung und somit die Finanzierung der unzulässigen Seite zu unterbinden.
Das Telekomunikationsunternehmem Arcor wurde z.B. vom Landgericht Frankfurt als sog. Störer in die Haftung genommen und verpflichtet, das Schalten der eigenen Werbung auf der Bittorrentseite Bitreactor.to zu unterlassen:
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.01.2008 - 3-08 O 143/07
Auch ist es nennenswert, wen die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die werbenden Unternehmen auf Kino.to betreffen dürfen.
Neben weiteren Werbepartnern wären das:
- der Usenetanbieter Firstload, der auf unzähligen anderen illegalen Warez-, Bittorrent- und Streaming-Seiten Werbung schaltet, bei denen gar ausdrücklich mit dem Verweis auf Firstload der Download des jeweiligen illegal angebotenen Filmes, Albums oder Comupterspiel beworben wird; siehe dieses Beispiel:

- weitere Fritzmann-Projekte, wie diverse Browsergames der Inqnet GmbH, welche per Layer auf Kino.to beworben wurden.
- Die Global Online Holding Inc., bzw RS Web Services, die per Layer gefälschte Warnmeldungen, dass der Computer des Nutzers infiziert sei, bei Kino.to einblenden ließ; das ZDF-Magazin Wiso berichtete:
Hier wurde zwar bereits Anklage wegen schweren Betruges erhoben, das Verfahren allerdings gegen eine Geldzahlung eingestellt.
- ...und zu guter Letzt die bekannten Abzock-Seiten Opendownload.de, dann Softwaresammler.de, bzw. top-of-software.de.
Über Kino.to wurden wohl ein Grossteil der Anmeldungen bei diesen Abofallen bewirkt.
Den Kino.to-Besuchern wurde suggeriert, es sei ein Update des jeweiligen (eigentlich kostenlosen) Players (z.B. Flash, Divx etc.) nötig, um den gewählten Film ansehen zu können. Mit dem Vorwand des angeblich notwendigen Updates, wurden die Nutzer dann in die Abofalle gelockt.
Unseriöse Jobangebote - Von Betrugs- bis zu Sexangeboten
Neben der Berichterstattung über den Finanzagenten, der auf ein unseriösen Job-Angebot reinfiel, machte Stern TV den Test und liess einer jungen Frau und einem jungen Mann Stellengesuche aufgeben.
Das Fazit: Selbst die auf den ersten Blick seriös wirkenden Arbeitsangebote stellten sich schnell als wenig redlich heraus.
Während bei der Frau unzählige Angebote mit sexuellen Wünschen oder Anspielungen eingingen, erreichten dem Mann die typischen betrügerischen Arbeitsangebote, bei denen man erst eine nennenswerte Summe investieren soll und dann angeblich Geld verdienen könnnte.
Die Krönung war allerdings das Angebot an den Jobsuchenden, dass man seinen eBay-Account für Auktionen mieten wolle und man auch zusätzliches Geld bezahle, wenn er weitere eBay-Konten auf seinen Namen eröffnen würden.
Dass diese angemieteten eBay-Accounts in Folge für betrügerische Verkäufe genutzt werden würden, liegt wohl auf der Hand.
Das Fazit: Selbst die auf den ersten Blick seriös wirkenden Arbeitsangebote stellten sich schnell als wenig redlich heraus.
Während bei der Frau unzählige Angebote mit sexuellen Wünschen oder Anspielungen eingingen, erreichten dem Mann die typischen betrügerischen Arbeitsangebote, bei denen man erst eine nennenswerte Summe investieren soll und dann angeblich Geld verdienen könnnte.
Die Krönung war allerdings das Angebot an den Jobsuchenden, dass man seinen eBay-Account für Auktionen mieten wolle und man auch zusätzliches Geld bezahle, wenn er weitere eBay-Konten auf seinen Namen eröffnen würden.
Dass diese angemieteten eBay-Accounts in Folge für betrügerische Verkäufe genutzt werden würden, liegt wohl auf der Hand.
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Stern TV über den Fall eines Finanzagenten
In seiner jüngsten Ausgabe berichtete das RTL-Magazin Stern TV über eine Person, welche durch ein unseriöses Arbeitsangebot unwissentlich in die Rolle eines sog. Finanzagenten schlüpfte.
Auf der Suche nach einem Nebenverdienst stieß der Herr auf ein interessant klingendes Jobangebot, welches ihm per Email ins Postfach flatterte.
Schnell stellte sich heraus, dass er Gelder auf seinem Konto empfangen und weiterleiten sollte. Der unwissende Jobsuchende nahm die Tätigkeit an, empfing Gelder und leitete sie durch das anonyme Zahlungssystem Ukash an seine Auftragsgeber weiter.
Natürlich stellte sich schnell heraus, dass das Geld, welches auf dem Girokonto des Herren landete, seinen Auftraggeber nicht zustand, da es bei Opfern von sog. Phishing (also Abgreifen der Bankdaten von Onlinebanking-Kunden) von den Konten abgebucht wurde.
Häufig werden solch naive Finanzagenten auch genutzt, um Zahlungen der Opfer betrügerischer Onlineshops zu empfangen und somit die Identität der eigentlichen Täter zu verschleiern.
Die rechtlichen Folgen für den fahrlässigen, unfreiwilligen Finanzagenten sind zwar (mangels Vorsatz) keine Vorurteilung für die Beihilfe des Betruges, dafür aber auf Grund fahrlässiger Geldwäsche, sowie ggf. ein durch die BaFin eingeleitetes Verwaltungsverfahren auf Grund unerlaubten Betreibens von Finanzdienstleistungen.
Ausserdem sind die Opfer zu entschädigen. Die Gelder, die auf das Konto eingingen und gewöhnlich bereits an die Auftraggeber weitergeleitet wurden, sind also an den Geschädigten vom Finanzagenten zurück zu erstatten.
Auf der Suche nach einem Nebenverdienst stieß der Herr auf ein interessant klingendes Jobangebot, welches ihm per Email ins Postfach flatterte.
Schnell stellte sich heraus, dass er Gelder auf seinem Konto empfangen und weiterleiten sollte. Der unwissende Jobsuchende nahm die Tätigkeit an, empfing Gelder und leitete sie durch das anonyme Zahlungssystem Ukash an seine Auftragsgeber weiter.
Natürlich stellte sich schnell heraus, dass das Geld, welches auf dem Girokonto des Herren landete, seinen Auftraggeber nicht zustand, da es bei Opfern von sog. Phishing (also Abgreifen der Bankdaten von Onlinebanking-Kunden) von den Konten abgebucht wurde.
Häufig werden solch naive Finanzagenten auch genutzt, um Zahlungen der Opfer betrügerischer Onlineshops zu empfangen und somit die Identität der eigentlichen Täter zu verschleiern.
Die rechtlichen Folgen für den fahrlässigen, unfreiwilligen Finanzagenten sind zwar (mangels Vorsatz) keine Vorurteilung für die Beihilfe des Betruges, dafür aber auf Grund fahrlässiger Geldwäsche, sowie ggf. ein durch die BaFin eingeleitetes Verwaltungsverfahren auf Grund unerlaubten Betreibens von Finanzdienstleistungen.
Ausserdem sind die Opfer zu entschädigen. Die Gelder, die auf das Konto eingingen und gewöhnlich bereits an die Auftraggeber weitergeleitet wurden, sind also an den Geschädigten vom Finanzagenten zurück zu erstatten.
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