Dienstag, 17. November 2009

Staatsanwaltschaft Hamburg sichert Abzocker-Konten

Auch wenn mitlerweile die Abzocke über das Portal 99downloads.de beendet und stattdessen der Nachfolger online-downloaden.de ins Netz genommen wurde, ist es erfreulich zu sehen, dass die Behörden zumindest in diesem Fall dem Treiben nicht einfach zuguckten, sondern aktiv wurden.
So wurden jetzt die Konten der Belleros Premium Media Ltd., Beitreiberin von 99downloads.de, sowie des mahnenden Anwalts Sven Schulze, wegen Verdacht des Betruges und zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe für die Geschädigten, von der Staatswaltschaft Hamburg gesichert.

Staatsanwaltschaft Hamburg

6802 Js 11/09

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg (Geschäfts-Nr. 6802 Js 11/09 [7450 Js 226/09]) gegen die Beschuldigten Rechtsanwalt Sven Schulze und Sascha Alexis Schüßler wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit den unter der Firma Belleros Premium Media Limited über die Webseite http://www.99downloads.de angebotenen Internet-Dienstleistungen sind im Wege der Beschlagnahme zum Zweck der Rückgewinnungshilfe für die Geschädigten die nachstehend genannten Vermögenswerte gesichert worden:

Forderungen des Sven Schulze gegen
a)

die Commerzbank AG, Service Center Pfändungen Dresdner Bank, Koppenstraße 93, 10243 Berlin, aus dem Konto Nr. 200/ 09 383 128 00 bei der Dresdner Bank in Höhe von 63.900,73 € (Stand: 09.06.2009),
b)

die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, Marienplatz 9, 19053 Schwerin, aus dem Konto Nr. 171 000 9370 in Höhe von 733,50 € (Stand: 24.09.2009),
c)

die Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg eG, Amtsweg 4, 29439 Lüchow, aus dem Konto Nr. 170 2058 100 in Höhe von 21.302,91 € (Stand: 06.11.2009).

Diese Mitteilung soll den Geschädigten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Eine formlose Anmeldung von Ansprüchen bei der Staatsanwaltschaft hat keine Rechtswirkungen und ist deshalb zwecklos; eine Verteilung gesicherter Werte durch die Staatsanwaltschaft findet nicht statt. Geschädigte, die beabsichtigen, auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen, mögen sich mit einem Rechtsanwalt oder einer öffentlichen Rechtsauskunftsstelle in Verbindung setzen. Diese können über die zur Durchsetzung der Ansprüche einzuleitenden zivilrechtlichen Schritte Auskunft erteilen. Die Staatsanwaltschaft ist zur Erteilung weiterer Auskünfte über die von den Geschädigten zu ergreifenden Maßnahmen nicht befugt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesamtzahl der Geschädigten mindestens 2.232 beträgt und sich der Gesamtschaden auf mindestens 246.167,28 € beläuft.

Etwaige die Sachermittlungen betreffende Akteneinsichtsanträge müssen bei der Abteilung 74 der Staatsanwaltschaft Hamburg unter der Geschäfts-Nr. 7450 Js 226/09 und nach Anklageerhebung gegebenenfalls beim zuständigen Gericht gestellt werden. Bei der Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg befinden sich unter der Geschäfts-Nr. 6802 Js 11/09 lediglich die die Sicherungsmaßnahmen betreffenden Aktenteile. Durch die Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg kann wegen der Vielzahl der Geschädigten Akteneinsicht nur bei Abholung der Akte im Dienstgebäude in Hamburg und nur für jeweils einen Tag gewährt werden; eine Versendung kommt – jedenfalls derzeit – nicht in Betracht.

Weiter wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Arrestvollziehung oder Zwangsvollstreckung gemäß § 111g StPO der Zulassung durch das Gericht bedarf.

gez. B., Staatsanwalt

Quelle: ebundesanzeiger - gefunden auf inside-megadownloads.blogspot.com

Wie überzeugt Anwalt Sven Schulze selber von seiner Tätigkeit war, zeigt dass er sich flüchtend hinter seiner Aktentasche versteckte.

Mittwoch, 14. Oktober 2009

Akte 09 berichtet über abcload.de

60 Euro Jahresgebühr verlangen die Betreiber von abcload.de für das bereitstellen von Computer-Programmen. Der Haken an der Sache: Es handelt sich um Software, die sogar der Hersteller gratis anbietet, sogenannte Freeware. Eine klassische Abo-Falle auf den Spuren von Vorbildern à la „Opendownload.de“ oder „mega-downloads.net“. Abcload ist erst seit wenigen Wochen auf dem Markt – aber in den Augen von Verbraucherschützern ist dieses Projekt etwas ganz Besonderes - denn den Machern ist ein schwerwiegender Fehler unterlaufen. AKTE-Reporter stellen einen der Hintermänner zur Rede.

Sonntag, 11. Oktober 2009

Akte09 über Abzocke mit SCHUFA-freien Krediten

Sat1 Akte09 berichtet über die Abzocke mit (angeblichen) SCHUFA-freien Krediten.
Im Besonderen geht es um die Firmen Delta Kredit, sowie UGV Inkasso.

Delta Kredit verspricht Kredite trotz negativen SCHUFA-Einträgen, hat aber (wie zu erwarten war) scheinbar wenig Interesse dadran hat, den meist hoch verschuldeten Personen einen weiteren Kredit zu verschaffen. Dafür hofft Delta Kredit offensichtlich auf Abschluss eines Bausparvertrages und lockt den Verbraucher durch kleingedruckte Klauseln in die Kostenfalle.

Diese fragwürdigen Kosten versucht dann UGV Inkasso mit "überbordender Gebührenphantasie", wie es der Experte der Schuldnerberatung nennt, einzutreiben, so dass aus der eigentlichen kleinen Forderung irrwitzig hohe Beträge werden.
Gewarnt wurde vor den Praktiken von UGV Inkasso schon vielfach, so auch von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Ebenso berichteten die ARD-Sendungen Plusminus und Panorama und andere Medien über UGV Inkasso und deren fragwürdigen Praktiken.
Etwas Positives über dieses Inkassounternehmen zu finden ist, obwohl dieses laut Berichten massiv gegen kritische Berichtserstattung vorgeht, wahrlich schwer.

Mittwoch, 7. Oktober 2009

Plusminus - Abmahnungen als Geschäftsmodell

Die ARD-Sendung Plusminus berichtete gestern über Abmahnungen gegen private Ebay-Verkäufer, die durch ihre Verkäufe angeblich gegen das Wettbewerbsrecht verstossen hätten.
Hierbei liegt allerdings in vielen Fällen der Verdacht nahe, dass der konkurrierende Händler sein Geschäft nur zum Schein (wohl gar im Auftrag des abmahnenden Anwaltes) betreibt, um so als Wettbewerber gegen vermeintliche UWG-Verstösse vorgehen zu können.
Leider lassen sich viele Ebay-Verkäufer durch anwaltliche Schreiben und die Furcht vor möglicher Weise hohen Gerichtskosten beeindrucken und zahlen.

Was die Plusminus-Recherchen ergaben, dass ein scheinbar mittelloser Computerhändler, ohne eigenen Computer, oder irgendetwas, das auf gewerblichen Handel schliessen lässt, angeblich einen Anwalt beauftragt, der Ebay-Verkäufer abmahnt und hohe dreistellige Kosten für sein (in vielen Fällen standartmässiges) Schreiben verlangt, ist keineswegs ein Einzelfall.
Auch in der Vergangenheit gab es ähnliche Fälle, die ans Tageslicht kamen, sofern sich die Abgemahnten gegen diese Abmahnung wehrten; z.B der Fall eines Ebay-Shops mit grademal maximal 200Euro Umsatz im Monat, der über einen Anwalt, der ("rein zufällig") auch noch der Neffe des Inhabers des Ebay-Shops ist, ein Dutzend Wettbewerber per Standartabmahnungen abmahnen liess. Von den Abgemahnten wurden jeweils hohe dreistellige Beträge an Anwaltskosten verlangt, siehe OLG Hamm, Az. 4 U 211/08.
Unwidersprochen hat die Beklagte dargelegt, dass die Klägerin einen monatlichen Umsatz von maximal 200,00 € erzielt. Wenn dann noch der Anwalt der Klägerin der Neffe des Inhabers der Klägerin ist, schließt sich der Kreis, dass die Abmahntätigkeit der Klägerin nicht deshalb erfolgt, um die Wettbewerber zum Schutz ihrer eigenen Tätigkeit zu wettbewerbsrechtskonformem Verhalten anzuleiten, sondern dass die Klägerin hier nur eine gewinnbringende Beschäftigung betreiben will.

Der Rat von eBay-Experte Axel Gronen, Betreiber von Wortfilter.de, für Privatverkäufer:
„Verkaufen Sie nichts über eBay, es ist einfach zu gefährlich. Das Risiko, abgemahnt zu werden oder anderen Ärger zu bekommen, steht in keinem gesunden Verhältnis zu dem Ertrag, den man erzielen kann.“

Sonntag, 27. September 2009

MDR-Bericht über die ProInkasso GmbH

Nahezu täglich kommen neue Presseberichte oder Warnungen von Polizeidienststellen und Verbraucherschutz-Verbänden bzgl. dem dubiosen Inkasso-Unternehmen ProInkasso GmbH, welches immer wieder dadurch auffällt, dass es fragwürdige, bzw. oftmal völlig unberechtigte Forderungen versucht einzutreiben.
Um die Verbraucher trotz Ungerechtfertigtkeit der Forderungen zur Zahlung zu bewegen, wird mit wilden Drohungen gearbeitet, die dem Verbraucher suggerieren sollen, bei Nichtzahlung könnten ihm Probleme bei künftigen Vertragsabschlüssen ect. drohen.

Im MDR-Beitrag geht es im Besonderen um einen Verbraucher, der (ungerechtfertigte) Forderungen für die IM Internet Media Ldt. begleichen soll.
Die IM Media Internet Ltd. ist Betreiberin von Seiten wie dein-schicksal.cc, welche nicht nur eine typische Abofallen-Seite war, bei welcher die Preisklausel im Kleingedruckten der Fussnote versteckt war, sondern es wurden offenbar Namens- und Adressdaten von Verbrauchern beschafft, die dann die Einlogdaten zugesendet bekamen und ihnen unterstellt wurde, sie hätten sich auf fraglicher Seite registriert, wie Nutzer berichten.

Mittwoch, 16. September 2009

Mega-Downloads.net und der Versuch die Opfer von einer Strafanzeige abzuhalten

Auf dem Blog eines ehemaligen Mitarbeiters des Firmengeflechtes rund im Mega-Downloads.net und andere Abofallen, wie z.B. antivirus-security.net, entdeckten wir folgende wirre Aussage, welche Verbraucher, die sich über die Forderung von Mega-Downloads bei deren "Support" beschweren, als Antwort bekommen:
Im Falle wenn Sie uns bei der Polizei anzeigen, werden wir selbstverständlich mit der Polizei kooperieren um dieses Missverständnis schnellstmöglich zu bereinigen.
Durch das Auflegen unserer Geschäftsbedingungen wird die Polizei feststellen, dass alles mit rechten Dingen abläuft.

In diesem Fall werden Sie aufgrund einer falschen Anzeige, angezeigt werden.

Der letzte Satz ist einfach als dreiste Einschüchterung zu bewerten, die jeglicher Grundlage entbehrt. Es kann wohl vermutet werden, dass so die sich getäuscht, genötigt oder erpresst gefühlten Verbraucher von dem Erstatten einer Strafanzeige abgehalten werden sollen.

Wie sehr die Staatsanwaltschaft Hannover feststellte, dass (so wie es die Veranwortlichen von mega-downloads.net gerne darstellen) angeblich "alles mit rechten Dingen abläuft", zeigte wohl die die Einfrierung der Konten, sowie die Ermittlungen der StA Hannover:
Alle Geschädigten von Mega-Downloads.net, die von der L & H GmbH in Hannover einen Brief bekommen haben und sich nie dort angemeldet haben, sollen sich schriftlich als Zeugen melden: Staatsanwaltschaft Hannover, Postfach 109, 30001 Hannover. Das Aktenzeichen lautet: 5302 Js 41769/09.

Sat1-Akte - Mega-Downloads.net, Lockvolgelseiten und Hintermänner

Das Millionengeschäft mit den Abofallen: AKTE stellt den ersten Hintermann

Ein ehemaliger Abzocker packt weiter aus – für die Internet-Falle „mega-downloads.net“ hat Claus F. monatelang Zehntausende Rechnungen und Mahnschreiben verschickt. Jetzt dient er bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft als Kronzeuge – belastet die Hintermänner schwer. AKTE hakt nach und lüftet das Geheimnis der so genannten „Landing-Pages“, die es erst möglich machen, das Hunderttausende Internet-Nutzer in die Falle tappen




Die Anmeldeseite, welche im Akte-Beitrag mehrmals zu sehen ist, auf der die Kosten unterstrichen dargestellt sind, ist allerdings auch nicht die Seite, auf welche wohl die meisten Nutzer reinfielen. Der unterstrichene Kostenhinweis wäre wohl vielen aufgefallen.

Gewöhnlich wurden bei Mega-Downloads.net die Nutzer auf Anmeldeseiten gelockt, auf der die Kostenklausel nur in einem langen Fliesstext versteckt war, ohne das diese unterstrichen war. Dazu waren noch völlig irrelevante Textbestandteile per Fettschrift und Unterstreichung hervorgehoben, um vom Relevanten, der Preisangabe, abzulenken:
Aber selbst diese, im Fliesstext verstecke Kostenangabe, haben viele der reingefallenen Nutzer niemals sehen können. Da die Kostenklausel in Bildform gestaltet war, wurde diese auf so manchem Computer nicht angezeigt, wie Akte selber bereits berichtete und passend feststellte:
"Der Preis - mal gross, mal klein, mal fehlt er ganz"