Die Abzocke rund um Opendownload.de alias Softwaresammler.de der Content Services Ltd. bekommt eine neue Hülle, während sich am faulen Kern nichts ändert.
Mal wieder scheint der Name des "Projektes" auf Grund unzähliger Presseberichte und Einträgen bei Google, welche von der Zahlung (zurecht) abraten, „verbrannt“, oder man versucht gar, sich durch eine Neufirmierung möglicher juristischer Konsequenzen zu entziehen. Daher zockt man nun mit neuer Firma und unter neuer Domain weiter ab.
Statt opendownload.de oder softwaresammler.de versucht man nun über die Domain Top-of-Software.de die Verbraucher in die Abofalle zu locken. Statt der Content Services Ltd. zeigt sich hierfür die Antassia GmbH verantwortlich.
Sonderliche Mühe die Urheberschaft des neuen Abzockdienstes zu verschleiern, gab man sich offensichtlich nicht. So ist leicht zu erkennen, dass es sich bei www.top-of-software.de der Antassia GmbH lediglich um den Nachfolger von Softwaresammler.de/Opendownload.de der Content Services Ltd. handelt, wie in diesem Bericht auf Abzocknews.de ausführlich beschrieben wird.
Verbraucher die auf Top-of-Software.de reingefallen sind, ist das selbe Vorgehen zu raten, zu dem Verbraucherschutzjurist Saller schon bzgl. Opendownload.de riet und welches hier nachzulesen, bzw. als Video anzuschauen ist.
Mittwoch, 30. Dezember 2009
Mittwoch, 16. Dezember 2009
Konto von Proinkasso gepfändet
Auch wenn es lange überfällig ist, ist es erfreulich zu sehen, dass die Behörden immer häufiger effektiv gegen Internetabzocker vorgehen.
Das Inkassounternehmen, welches in den vergangenen Jahren immer wieder durch den Versuch auffiel, (vielfach ungerechtfertigte) Forderungen für Abzocker einzutreiben, ist die Proinkasso GmbH.
Nachdem Proinkasso nun auch Forderungen für das Abzockprojekt Mega-Downloads.net eintrieb, wurde das Konto von der Staatsanwaltschaft gepfändet, wie der Hessische Rundfunk berichtet.
Dieses war der einzig logische Schritt, denn die Verantwortlichen von Mega-Downloads.net wählten offensichtlich Proinkasso nur als Ausweichmöglichkeit, da die Staatsanwaltschaft den hauseigenen, oder zumindest verbundenen Inkassounternehmen, wie der L&H GmbH aus Hannover, bereits die Konten pfändete.
Wer die Forderungen von Proinkasso bzgl. Mega-Downloads.net nicht, oder erst nach Kontokündigung durch die Bank zahlte, hat Glück gehabt. Alle anderen sollten sich an die Anweisungen des Bad Homburger Rechtsanwalt Axel Dierolf halten, um ihr Geld zurückzufordern:
Weitere, ausführliche Informationen rund um das Firmengeflecht von Mega-Downloads, finden Sie auf inside-megadownloads.
Das Inkassounternehmen, welches in den vergangenen Jahren immer wieder durch den Versuch auffiel, (vielfach ungerechtfertigte) Forderungen für Abzocker einzutreiben, ist die Proinkasso GmbH.
Nachdem Proinkasso nun auch Forderungen für das Abzockprojekt Mega-Downloads.net eintrieb, wurde das Konto von der Staatsanwaltschaft gepfändet, wie der Hessische Rundfunk berichtet.
Dieses war der einzig logische Schritt, denn die Verantwortlichen von Mega-Downloads.net wählten offensichtlich Proinkasso nur als Ausweichmöglichkeit, da die Staatsanwaltschaft den hauseigenen, oder zumindest verbundenen Inkassounternehmen, wie der L&H GmbH aus Hannover, bereits die Konten pfändete.
Wer die Forderungen von Proinkasso bzgl. Mega-Downloads.net nicht, oder erst nach Kontokündigung durch die Bank zahlte, hat Glück gehabt. Alle anderen sollten sich an die Anweisungen des Bad Homburger Rechtsanwalt Axel Dierolf halten, um ihr Geld zurückzufordern:
Hierfür muss man sich zunächst schriftlich an das Inkassobüro wenden und eine Frist setzen, bis wann das Geld zurückgezahlt werden soll. Wenn dann nichts passiert, sollte "man sich an einen Anwalt wenden, der wird dann relativ zügig eine Klage bei dem zuständigen Gericht einreichen auf Rückzahlung des gezahlten Betrages zuzüglich etwaiger Kosten und Verzugszinsen", rät der Bad Homburger Rechtsanwalt Axel Dierolf.
Weitere, ausführliche Informationen rund um das Firmengeflecht von Mega-Downloads, finden Sie auf inside-megadownloads.
Donnerstag, 10. Dezember 2009
software-heute.de - Neuer Abzockversuch aus Wistedt
Bereits vor einiger Zeit berichteten wir über die Abzock-Seite extreme-downloads.net des Daniel Popp aus Wistedt.
Nachdem diese eher mäßig erfolgreich schien und schnell wieder in der Versenkung verschwand, versucht man offensichtlich diesmal mit der Seite www.software-heute.de und der Firma iNet Online den Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Hierbei hat man die Masche von online-downloaden.de übernommen.
Auf der eigentlichen Seite des Abzockportals software-heute.de ist ein relativ deutlicher Preishinweis zu finden...

...doch wird keiner der in die Abofalle getappten Nutzer diese jemals gesehen haben können, werden die Verbraucher durch Werbeanzeigen in Suchmachinen doch gleich auf die Anmeldeseite http://software-heute.de/anmeldung.php weitergeleitet, auf welcher aber jegliche transparente Preisangabe fehlt.
Wie auch bei online-downloaden.de ist der Preis gut überlesbar am unteren rechten Rand am Ende eines Fliesstextes versteckt.

Ebenso wie bei vergleichbaren Abofallen, wie z.B. opendownload.de/softwaresammler.de und online-downloaden.de, ist hier reingefallenen Verbrauchern erneut Folgendes zu raten:
- Zahlen Sie auf keinen Fall!
- Lassen Sie sich nicht von Rechnungen, Mahnungen oder Schreiben eines Inkassobüros oder Anwaltes einschüchtern!
- Nur beim sehr unwahrscheinlichen Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte, muss diesem fristgerecht widersprochen werden.
Bei Unsicherheiten oder für individuelle Rechtsberatung können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden, oder z.B. eine Anfrage bei frag-einen-anwalt.de stellen.
Auch sollte man auf keinen Fall die als Kontakt-Telefonnummer genannte, teure 0900-Nummer wählen. Abgesehen davon, dass es i.d.R. äusserst fruchtlos ist, mit solchen Abzockern in Kontakt zu treten, sollte man dann dieses schriftlich machen.
Da es evtl. manchen reingefallenen Verbraucher beruhigen dürfte, sei erneut auf den ZDF-Bericht über den vergleichbaren Abzocker opendownload.de und die Aussagen vom Juristen Marcus Saller von der Verbraucherzentrale verwiesen:
Opendownload.de-Abzocke - Das ZDF-Magazin WISO berichtet
Nachtrag:
Offensichtlich ist von Daniel Popp eine grossangelegte Abzocktour geplant. Wie auf antiabzockenet.blogspot ausführlich dargelegt wird, betreibt dieser neben software-heute.de viele weitere Seiten, die auf die Täuschung der Nutzer zielen:
* Lieferantenkontakte.com
* Deutscher-Fabrikverkauf.de
* Restpostenfirma.de
* der-restposten-blog.de
* restposten-kleinanzeigen.de
* restposten-grosshandel.com
* grosshandel-import.de
* retimex.com
Quelle: Abzocke mit Fabrikverkauf diesmal von iNet Online GbR
Nachdem diese eher mäßig erfolgreich schien und schnell wieder in der Versenkung verschwand, versucht man offensichtlich diesmal mit der Seite www.software-heute.de und der Firma iNet Online den Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Hierbei hat man die Masche von online-downloaden.de übernommen.
Auf der eigentlichen Seite des Abzockportals software-heute.de ist ein relativ deutlicher Preishinweis zu finden...

...doch wird keiner der in die Abofalle getappten Nutzer diese jemals gesehen haben können, werden die Verbraucher durch Werbeanzeigen in Suchmachinen doch gleich auf die Anmeldeseite http://software-heute.de/anmeldung.php weitergeleitet, auf welcher aber jegliche transparente Preisangabe fehlt.
Wie auch bei online-downloaden.de ist der Preis gut überlesbar am unteren rechten Rand am Ende eines Fliesstextes versteckt.

Ebenso wie bei vergleichbaren Abofallen, wie z.B. opendownload.de/softwaresammler.de und online-downloaden.de, ist hier reingefallenen Verbrauchern erneut Folgendes zu raten:
- Zahlen Sie auf keinen Fall!
- Lassen Sie sich nicht von Rechnungen, Mahnungen oder Schreiben eines Inkassobüros oder Anwaltes einschüchtern!
- Nur beim sehr unwahrscheinlichen Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte, muss diesem fristgerecht widersprochen werden.
Bei Unsicherheiten oder für individuelle Rechtsberatung können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden, oder z.B. eine Anfrage bei frag-einen-anwalt.de stellen.
Auch sollte man auf keinen Fall die als Kontakt-Telefonnummer genannte, teure 0900-Nummer wählen. Abgesehen davon, dass es i.d.R. äusserst fruchtlos ist, mit solchen Abzockern in Kontakt zu treten, sollte man dann dieses schriftlich machen.
Da es evtl. manchen reingefallenen Verbraucher beruhigen dürfte, sei erneut auf den ZDF-Bericht über den vergleichbaren Abzocker opendownload.de und die Aussagen vom Juristen Marcus Saller von der Verbraucherzentrale verwiesen:
Opendownload.de-Abzocke - Das ZDF-Magazin WISO berichtet
Nachtrag:
Offensichtlich ist von Daniel Popp eine grossangelegte Abzocktour geplant. Wie auf antiabzockenet.blogspot ausführlich dargelegt wird, betreibt dieser neben software-heute.de viele weitere Seiten, die auf die Täuschung der Nutzer zielen:
* Lieferantenkontakte.com
* Deutscher-Fabrikverkauf.de
* Restpostenfirma.de
* der-restposten-blog.de
* restposten-kleinanzeigen.de
* restposten-grosshandel.com
* grosshandel-import.de
* retimex.com
Quelle: Abzocke mit Fabrikverkauf diesmal von iNet Online GbR
Dienstag, 17. November 2009
Staatsanwaltschaft Hamburg sichert Abzocker-Konten
Auch wenn mitlerweile die Abzocke über das Portal 99downloads.de beendet und stattdessen der Nachfolger online-downloaden.de ins Netz genommen wurde, ist es erfreulich zu sehen, dass die Behörden zumindest in diesem Fall dem Treiben nicht einfach zuguckten, sondern aktiv wurden.
So wurden jetzt die Konten der Belleros Premium Media Ltd., Beitreiberin von 99downloads.de, sowie des mahnenden Anwalts Sven Schulze, wegen Verdacht des Betruges und zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe für die Geschädigten, von der Staatswaltschaft Hamburg gesichert.
Staatsanwaltschaft Hamburg
6802 Js 11/09
Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg (Geschäfts-Nr. 6802 Js 11/09 [7450 Js 226/09]) gegen die Beschuldigten Rechtsanwalt Sven Schulze und Sascha Alexis Schüßler wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit den unter der Firma Belleros Premium Media Limited über die Webseite http://www.99downloads.de angebotenen Internet-Dienstleistungen sind im Wege der Beschlagnahme zum Zweck der Rückgewinnungshilfe für die Geschädigten die nachstehend genannten Vermögenswerte gesichert worden:
Forderungen des Sven Schulze gegen
a)
die Commerzbank AG, Service Center Pfändungen Dresdner Bank, Koppenstraße 93, 10243 Berlin, aus dem Konto Nr. 200/ 09 383 128 00 bei der Dresdner Bank in Höhe von 63.900,73 € (Stand: 09.06.2009),
b)
die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, Marienplatz 9, 19053 Schwerin, aus dem Konto Nr. 171 000 9370 in Höhe von 733,50 € (Stand: 24.09.2009),
c)
die Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg eG, Amtsweg 4, 29439 Lüchow, aus dem Konto Nr. 170 2058 100 in Höhe von 21.302,91 € (Stand: 06.11.2009).
Diese Mitteilung soll den Geschädigten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Eine formlose Anmeldung von Ansprüchen bei der Staatsanwaltschaft hat keine Rechtswirkungen und ist deshalb zwecklos; eine Verteilung gesicherter Werte durch die Staatsanwaltschaft findet nicht statt. Geschädigte, die beabsichtigen, auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen, mögen sich mit einem Rechtsanwalt oder einer öffentlichen Rechtsauskunftsstelle in Verbindung setzen. Diese können über die zur Durchsetzung der Ansprüche einzuleitenden zivilrechtlichen Schritte Auskunft erteilen. Die Staatsanwaltschaft ist zur Erteilung weiterer Auskünfte über die von den Geschädigten zu ergreifenden Maßnahmen nicht befugt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesamtzahl der Geschädigten mindestens 2.232 beträgt und sich der Gesamtschaden auf mindestens 246.167,28 € beläuft.
Etwaige die Sachermittlungen betreffende Akteneinsichtsanträge müssen bei der Abteilung 74 der Staatsanwaltschaft Hamburg unter der Geschäfts-Nr. 7450 Js 226/09 und nach Anklageerhebung gegebenenfalls beim zuständigen Gericht gestellt werden. Bei der Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg befinden sich unter der Geschäfts-Nr. 6802 Js 11/09 lediglich die die Sicherungsmaßnahmen betreffenden Aktenteile. Durch die Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg kann wegen der Vielzahl der Geschädigten Akteneinsicht nur bei Abholung der Akte im Dienstgebäude in Hamburg und nur für jeweils einen Tag gewährt werden; eine Versendung kommt – jedenfalls derzeit – nicht in Betracht.
Weiter wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Arrestvollziehung oder Zwangsvollstreckung gemäß § 111g StPO der Zulassung durch das Gericht bedarf.
gez. B., Staatsanwalt
Quelle: ebundesanzeiger - gefunden auf inside-megadownloads.blogspot.com
Wie überzeugt Anwalt Sven Schulze selber von seiner Tätigkeit war, zeigt dass er sich flüchtend hinter seiner Aktentasche versteckte.
So wurden jetzt die Konten der Belleros Premium Media Ltd., Beitreiberin von 99downloads.de, sowie des mahnenden Anwalts Sven Schulze, wegen Verdacht des Betruges und zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe für die Geschädigten, von der Staatswaltschaft Hamburg gesichert.
Staatsanwaltschaft Hamburg
6802 Js 11/09
Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg (Geschäfts-Nr. 6802 Js 11/09 [7450 Js 226/09]) gegen die Beschuldigten Rechtsanwalt Sven Schulze und Sascha Alexis Schüßler wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit den unter der Firma Belleros Premium Media Limited über die Webseite http://www.99downloads.de angebotenen Internet-Dienstleistungen sind im Wege der Beschlagnahme zum Zweck der Rückgewinnungshilfe für die Geschädigten die nachstehend genannten Vermögenswerte gesichert worden:
Forderungen des Sven Schulze gegen
a)
die Commerzbank AG, Service Center Pfändungen Dresdner Bank, Koppenstraße 93, 10243 Berlin, aus dem Konto Nr. 200/ 09 383 128 00 bei der Dresdner Bank in Höhe von 63.900,73 € (Stand: 09.06.2009),
b)
die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, Marienplatz 9, 19053 Schwerin, aus dem Konto Nr. 171 000 9370 in Höhe von 733,50 € (Stand: 24.09.2009),
c)
die Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg eG, Amtsweg 4, 29439 Lüchow, aus dem Konto Nr. 170 2058 100 in Höhe von 21.302,91 € (Stand: 06.11.2009).
Diese Mitteilung soll den Geschädigten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Eine formlose Anmeldung von Ansprüchen bei der Staatsanwaltschaft hat keine Rechtswirkungen und ist deshalb zwecklos; eine Verteilung gesicherter Werte durch die Staatsanwaltschaft findet nicht statt. Geschädigte, die beabsichtigen, auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen, mögen sich mit einem Rechtsanwalt oder einer öffentlichen Rechtsauskunftsstelle in Verbindung setzen. Diese können über die zur Durchsetzung der Ansprüche einzuleitenden zivilrechtlichen Schritte Auskunft erteilen. Die Staatsanwaltschaft ist zur Erteilung weiterer Auskünfte über die von den Geschädigten zu ergreifenden Maßnahmen nicht befugt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesamtzahl der Geschädigten mindestens 2.232 beträgt und sich der Gesamtschaden auf mindestens 246.167,28 € beläuft.
Etwaige die Sachermittlungen betreffende Akteneinsichtsanträge müssen bei der Abteilung 74 der Staatsanwaltschaft Hamburg unter der Geschäfts-Nr. 7450 Js 226/09 und nach Anklageerhebung gegebenenfalls beim zuständigen Gericht gestellt werden. Bei der Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg befinden sich unter der Geschäfts-Nr. 6802 Js 11/09 lediglich die die Sicherungsmaßnahmen betreffenden Aktenteile. Durch die Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg kann wegen der Vielzahl der Geschädigten Akteneinsicht nur bei Abholung der Akte im Dienstgebäude in Hamburg und nur für jeweils einen Tag gewährt werden; eine Versendung kommt – jedenfalls derzeit – nicht in Betracht.
Weiter wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Arrestvollziehung oder Zwangsvollstreckung gemäß § 111g StPO der Zulassung durch das Gericht bedarf.
gez. B., Staatsanwalt
Quelle: ebundesanzeiger - gefunden auf inside-megadownloads.blogspot.com
Wie überzeugt Anwalt Sven Schulze selber von seiner Tätigkeit war, zeigt dass er sich flüchtend hinter seiner Aktentasche versteckte.
Mittwoch, 14. Oktober 2009
Akte 09 berichtet über abcload.de
60 Euro Jahresgebühr verlangen die Betreiber von abcload.de für das bereitstellen von Computer-Programmen. Der Haken an der Sache: Es handelt sich um Software, die sogar der Hersteller gratis anbietet, sogenannte Freeware. Eine klassische Abo-Falle auf den Spuren von Vorbildern à la „Opendownload.de“ oder „mega-downloads.net“. Abcload ist erst seit wenigen Wochen auf dem Markt – aber in den Augen von Verbraucherschützern ist dieses Projekt etwas ganz Besonderes - denn den Machern ist ein schwerwiegender Fehler unterlaufen. AKTE-Reporter stellen einen der Hintermänner zur Rede.
Sonntag, 11. Oktober 2009
Akte09 über Abzocke mit SCHUFA-freien Krediten
Sat1 Akte09 berichtet über die Abzocke mit (angeblichen) SCHUFA-freien Krediten.
Im Besonderen geht es um die Firmen Delta Kredit, sowie UGV Inkasso.
Delta Kredit verspricht Kredite trotz negativen SCHUFA-Einträgen, hat aber (wie zu erwarten war) scheinbar wenig Interesse dadran hat, den meist hoch verschuldeten Personen einen weiteren Kredit zu verschaffen. Dafür hofft Delta Kredit offensichtlich auf Abschluss eines Bausparvertrages und lockt den Verbraucher durch kleingedruckte Klauseln in die Kostenfalle.
Diese fragwürdigen Kosten versucht dann UGV Inkasso mit "überbordender Gebührenphantasie", wie es der Experte der Schuldnerberatung nennt, einzutreiben, so dass aus der eigentlichen kleinen Forderung irrwitzig hohe Beträge werden.
Gewarnt wurde vor den Praktiken von UGV Inkasso schon vielfach, so auch von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Ebenso berichteten die ARD-Sendungen Plusminus und Panorama und andere Medien über UGV Inkasso und deren fragwürdigen Praktiken.
Etwas Positives über dieses Inkassounternehmen zu finden ist, obwohl dieses laut Berichten massiv gegen kritische Berichtserstattung vorgeht, wahrlich schwer.
Im Besonderen geht es um die Firmen Delta Kredit, sowie UGV Inkasso.
Delta Kredit verspricht Kredite trotz negativen SCHUFA-Einträgen, hat aber (wie zu erwarten war) scheinbar wenig Interesse dadran hat, den meist hoch verschuldeten Personen einen weiteren Kredit zu verschaffen. Dafür hofft Delta Kredit offensichtlich auf Abschluss eines Bausparvertrages und lockt den Verbraucher durch kleingedruckte Klauseln in die Kostenfalle.
Diese fragwürdigen Kosten versucht dann UGV Inkasso mit "überbordender Gebührenphantasie", wie es der Experte der Schuldnerberatung nennt, einzutreiben, so dass aus der eigentlichen kleinen Forderung irrwitzig hohe Beträge werden.
Gewarnt wurde vor den Praktiken von UGV Inkasso schon vielfach, so auch von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Ebenso berichteten die ARD-Sendungen Plusminus und Panorama und andere Medien über UGV Inkasso und deren fragwürdigen Praktiken.
Etwas Positives über dieses Inkassounternehmen zu finden ist, obwohl dieses laut Berichten massiv gegen kritische Berichtserstattung vorgeht, wahrlich schwer.
Mittwoch, 7. Oktober 2009
Plusminus - Abmahnungen als Geschäftsmodell
Die ARD-Sendung Plusminus berichtete gestern über Abmahnungen gegen private Ebay-Verkäufer, die durch ihre Verkäufe angeblich gegen das Wettbewerbsrecht verstossen hätten.
Hierbei liegt allerdings in vielen Fällen der Verdacht nahe, dass der konkurrierende Händler sein Geschäft nur zum Schein (wohl gar im Auftrag des abmahnenden Anwaltes) betreibt, um so als Wettbewerber gegen vermeintliche UWG-Verstösse vorgehen zu können.
Leider lassen sich viele Ebay-Verkäufer durch anwaltliche Schreiben und die Furcht vor möglicher Weise hohen Gerichtskosten beeindrucken und zahlen.
Was die Plusminus-Recherchen ergaben, dass ein scheinbar mittelloser Computerhändler, ohne eigenen Computer, oder irgendetwas, das auf gewerblichen Handel schliessen lässt, angeblich einen Anwalt beauftragt, der Ebay-Verkäufer abmahnt und hohe dreistellige Kosten für sein (in vielen Fällen standartmässiges) Schreiben verlangt, ist keineswegs ein Einzelfall.
Auch in der Vergangenheit gab es ähnliche Fälle, die ans Tageslicht kamen, sofern sich die Abgemahnten gegen diese Abmahnung wehrten; z.B der Fall eines Ebay-Shops mit grademal maximal 200Euro Umsatz im Monat, der über einen Anwalt, der ("rein zufällig") auch noch der Neffe des Inhabers des Ebay-Shops ist, ein Dutzend Wettbewerber per Standartabmahnungen abmahnen liess. Von den Abgemahnten wurden jeweils hohe dreistellige Beträge an Anwaltskosten verlangt, siehe OLG Hamm, Az. 4 U 211/08.
Der Rat von eBay-Experte Axel Gronen, Betreiber von Wortfilter.de, für Privatverkäufer:
Hierbei liegt allerdings in vielen Fällen der Verdacht nahe, dass der konkurrierende Händler sein Geschäft nur zum Schein (wohl gar im Auftrag des abmahnenden Anwaltes) betreibt, um so als Wettbewerber gegen vermeintliche UWG-Verstösse vorgehen zu können.
Leider lassen sich viele Ebay-Verkäufer durch anwaltliche Schreiben und die Furcht vor möglicher Weise hohen Gerichtskosten beeindrucken und zahlen.
Was die Plusminus-Recherchen ergaben, dass ein scheinbar mittelloser Computerhändler, ohne eigenen Computer, oder irgendetwas, das auf gewerblichen Handel schliessen lässt, angeblich einen Anwalt beauftragt, der Ebay-Verkäufer abmahnt und hohe dreistellige Kosten für sein (in vielen Fällen standartmässiges) Schreiben verlangt, ist keineswegs ein Einzelfall.
Auch in der Vergangenheit gab es ähnliche Fälle, die ans Tageslicht kamen, sofern sich die Abgemahnten gegen diese Abmahnung wehrten; z.B der Fall eines Ebay-Shops mit grademal maximal 200Euro Umsatz im Monat, der über einen Anwalt, der ("rein zufällig") auch noch der Neffe des Inhabers des Ebay-Shops ist, ein Dutzend Wettbewerber per Standartabmahnungen abmahnen liess. Von den Abgemahnten wurden jeweils hohe dreistellige Beträge an Anwaltskosten verlangt, siehe OLG Hamm, Az. 4 U 211/08.
Unwidersprochen hat die Beklagte dargelegt, dass die Klägerin einen monatlichen Umsatz von maximal 200,00 € erzielt. Wenn dann noch der Anwalt der Klägerin der Neffe des Inhabers der Klägerin ist, schließt sich der Kreis, dass die Abmahntätigkeit der Klägerin nicht deshalb erfolgt, um die Wettbewerber zum Schutz ihrer eigenen Tätigkeit zu wettbewerbsrechtskonformem Verhalten anzuleiten, sondern dass die Klägerin hier nur eine gewinnbringende Beschäftigung betreiben will.
Der Rat von eBay-Experte Axel Gronen, Betreiber von Wortfilter.de, für Privatverkäufer:
„Verkaufen Sie nichts über eBay, es ist einfach zu gefährlich. Das Risiko, abgemahnt zu werden oder anderen Ärger zu bekommen, steht in keinem gesunden Verhältnis zu dem Ertrag, den man erzielen kann.“
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