Dienstag, 2. August 2011

RTL Nachtjournal über "legale" Drogen wie das "Badesalz" Freedom und die "Räuchermischung" Sweed

Das RTL Nachtjournal berichtete jüngst über (vermutlich legale) Substanzen, welche über das Internet massiv beworben und verkauft werden.

Die vermeintlichen Drogen werden als Badesalz oder als Kräutermischung angepriesen und unter Namen wie Sweed, Freedom, Lava Red u.v.a. verkauft.
Durch das Verpacken in kleinen, szenetypischen Tütchen und dem Bewerben mit Bildern vom chronisch koksenen Grossdealer Tony Montana aus dem Film Scarface, oder den für sein Dauerkiffen bekannten Bob Marley, wird dennoch sehr schnell die eigentliche Bestimmung dieser Mittel deutlich.
Ebenso ist der Verkauf von (wirklichen) Badesalzen in Mengen von z.B. 0,2 Gramm oder 1 Gramm für 29 Euro äußerst ungewöhnlich, ebenso die mehrfach Betonung, dass es "100% legal" sei.

Der wohl z. zT. auffälligste Händler in diesem Bereich ist wohl die Flat RM 01C3 10F, eine Briefkastenfirma aus Hong Kong, die über Sweet.to und Freedom.to die grammweise verpackten "Badesalze" und "Räuchermischungen" angeblich völlig anonym (was auf Grund der nötigen Adresseneingabe schon Irrsinn ist) verkauft.
Wie Claus Fickemaier auf seinem Blog berichtet, sind zumindest die Versender dieser fragwürdigen Substanzen alte bekannte aus der Abzockbranche, nämlich die Verantwortlichen der RS Webservice GmbH. Nicht nur das sollte einen zu denken geben...

Die Gefahren dieser (vermeintlich) legalen Drogen (bzw. "Badesalze" und "Räuchermischungen"), wie Freedom, Sweet usw., bzw. deren Bestellung, sind in erster Linie folgende:
- Vielfach werden Stimmen laut, es handele sich lediglich um Abzocke. Die verschickten Substanzen sind schlichtweg wirkungslos!
Sollte eine Wirkung eintreten, ist diese bestenfalls auf den sog. Placebo-Effekt zurück zu führen!
In einem eigens über "Sweed" eingerichtetem Wiki heißt es beispielsweise:
Sweed, das neue Fake-Weed um "Kindern" das Geld aus der Tasche zu ziehen!
Damit sich aber immer noch genügend unkluge Menschen finden, die meinen, mit Sweed einen Marihuana-Ersatz oder mit Freedom einen legalen Kokain-Ersatz gefunden zu haben, werden unzählige Seiten und Blogs eröffnet und in bestehenden Blogs etliche Spam-Kommentare abgelassen, wie zufrieden man doch mit Sweet, bzw. Freedom und deren Wirkung sei.
Diese Kommentare entbehren i.d.R. jeder Grundlage und stammen gewöhnlich von Personen, die am Verkauf von Sweet und Freedom (mit)verdienen - und sei es nur als Affiliate.

- Sollten diese "legale" Drogen dieser Art dagegen wirklich wirken, wird es schnell noch unangenehmer, als daß man sein Geld für wirkungsloses "Badesalz" oder ähnliches ausgegeben hat.
Niemand kann die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe nachvollziehen, niemand kann die genaue Wirkung oder die nötige Dosierung vorhersagen.
Treten medizinische Komplikationen auf, kann dieses schnell tödlich enden.
Da diese "Badesalze" etc. nicht auf gängige Drogentests anschlagen und auch ansonsten keine Kenntnis über die Art der vom Benutzer konsumierten Inhaltsstoffe vorliegt, ist es schwer für Ärzte die notwendigen Schritte abzuschätzen und einzuleiten.

- Ausserdem kann niemand sicher gehen, daß diese Substanzen legal sind und daß statt der Lieferung der Drogenbestellung nicht strafrechtliche Maßnahmen wie ein Ermittlungsverfahren, ggf. eine Hausdurchsuchung, eine Vorladung etc. folgen.
Die Zusage, daß alles absolut legal sei, stammt einzig und allein vom Verkäufer, meistens dubiosen Briefkastenfirmen.
Da niemand die Inhalte kennt, bzw. der Gesetzgeber ständig weitere Substanzen als Betäubungsmittel einstuft, weiß niemand, ob Badesalze oder Räuchermischungen wie Freedom, Charge+, Sweet, Monkees go Bananas, Winterboost, OMG und Co. nicht doch illegale Substanzen enthalten.
Sweet wird in der Werbung sogar gerne als "das neue Spice" beschrieben.
Der als Räuchermischung deklarierte, angeblich "legale" Cannabis-Ersatz Spice, erhielt allerdings von vornherein mehrere nicht verkehrfähige synthetische Cannabinoide.

Die Behörden versuchen stetig die Inhaltsstoffe solcher "legalen" Rauschmittel zu identifizieren. Kommen darin Substanzen zum Vorschein, die in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) gelistet sind, können auch strafrechtliche Schritte gegen die Käufer erfolgen, auch wenn diesen noch so oft vom Verkäufer völlige Legalität versprochen wurde.
-Update-
Auch Staatsanwalt Jörn Patzack teilt die oben erläuterte Ansicht und weißt ausdrücklich drauf hin, dass die sog. "legal Highs" i.d.R. illegal sein dürften und der Käufer, Verkäufer und Besitzer strafrechtliche Verfolgung zu befüchten haben.

So erläutert der Staatsanwalt:
Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer machen sich strafbar, wenn die angebotenen Produkte dem BtMG unterstellte Substanzen enthalten (der Verkäufer wegen [gewerbsmäßigen] Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, der Käufer wegen unerlaubten Erwerbes von Betäubungsmitteln). Aber auch wenn dies nicht der Fall ist, ist der Umgang mit den Produkten nicht legal, denn es handelt sich in der Regel um bedenkliche Arzneimittel i.S.d. Arzneimittelgesetzes (AMG).
Quelle:
http://blog.beck.de/2011/09/04/oh-schreck-legal-highs-doch-nicht-legal

Akte 20.11: Wenn die Lebensversicherung im Todesfall die Zahlung verweigert....

Akte 20.11 berichtete in der Sendung vom 26.07.2011 über Fälle, bei denen sich die Risikolebensversicherung nach dem Tod des Versicherten weigerte, die vertragliche vereinbarte Summe auszuzahlen.
Dieses kann natürlich schlimme Folgen für die Hinterbliebenen haben, schließlich schließt man oftmals eine Risikolebensversicherung ab, um z.B. im Todesfalles des Hauptverdieners der Familie weiterhin die Abträge für das Eigenheim bedienen zu können.
Um so dramatischer ist es, wenn die Lebensversicherung aus ziemlich eigenartigen Gründen die Auszahlung der Summe verweigert und so Familien schnell vor dem Ruin stehen können.

In einem Fall wurden einmalig bei der Bezahlung des Versicherungsbeitrages versehentlich 3,74 Euro zu wenig überwiesen. Doch statt dem Versicherungsnehmer zu informieren, bzw. über die ausstehende Summe anzumahnen, schwieg man bei der Versicherung und sah durch diese minimale Minderzahlung den Versicherungsschutz als erloschen an.

In einem anderen Fall lehnt die Risikolebensversicherung die Auszahlung der Prämie nach dem Tod des Versicherten ab, da dieser beim Abschluss der Versicherung das Versicherungsunternehmen nicht über eine "gelegentliche Bronchitis", was allerding keinerlei Einfluss auf den Tod oder den Gesundheitszustand des an Magenkrebs verstorbenen Versicherten hatte, informiert habe.