Dienstag, 26. Juli 2011

ARD Panorama - Urheberrechtsabmahnungen gegen unschuldige Internetnutzer

Das ARD-Magazin Panorama berichtete in seiner letzten Sendung über Abmahnungen auf Grund von vermeintlichen Urheberrechtsverstößen.
Statt daß das Urheberrecht für den Schutz gegen die unzulässige Verwertung von Werken (Filmen, Liedern etc.) durch Dritte sorgt, hat sich ein enormes Geschäftsmodell entwickelt und die ein oder andere Firma verdient mitlerweile mehr Geld mit dem Abmahnen und den daraus resultierenden Schadensersatzforderungen, als mit dem Verkauf seiner Werke.
Auch die abmahnenden Anwälte machen einen guten Schnitt, schließlich werden auch bei jeder der in Massenabwicklung versendeten Abmahnung (neben dem Schadensersatz) die Gebühren des Anwaltes eingefordert.

Das eigentliche Problem, welches hierbei entsteht, ist nicht mal, daß Rechteinhaber versuchen, ihre Rechte außergerichtlich per Abmahnung durchzusetzen, sondern daß vielfach versehentlich, oder vermutlich in einigen Fällen gar vorsätzlich, unschuldige Verbraucher abgemahnt und zur Kasse gebeten werden.


Nachdem ein Nutzer auffällt, der beispielsweise in einer Tauschbörse (Bittorrent, Emule, Shareaza etc.) Musikstücke, Filme o.ä. anbietet, loggt eine von der Musik- oder Filmindustrie beauftragte Firma den Zeitpunkt und die IP-Adresse, von welcher das Werk angeboten wurde.
Mit diesen Daten wird sich dann an ein Gericht gewendet, welches trotz der im § 101 des UrhG genannten Kriterien bzgl. der Auskunftsansprüche (wie z.B. "gewerbliches Ausmaß"), die Massenanfragen oftmals ohne nähere Prüfung durchwinkt.
Mit diesem richterlichen Beschluss wendet sich daraufhin die Film- oder Musikindustrie oder ein beauftragter Dienstleister an Provider des Internetnutzers, fragt die Namens- und Adressdaten des Anschlussinhabers ab und schickt diesen eine Abmahnung, fordert Schadensersatz, Auslagen und die Abgabe einer (meist beiliegenden) Unterlassungsverpflichtungserklärung.

Beim diesem Vorgehen können sich durch etliche Möglichkeiten Fehler einschleichen.
Eine minimale Diskrepanz bei der Uhrzeit der "Schnüffel-Software" und der des Providers, kann z.B. schon dazu führen, dass die in der Tauschbörse identifizierte IP nicht mehr dem Urheberrechtsverletzer, sondern bereits einen anderen Kunden des Providers zugewiesen wurde, der dann die Abmahnung erhält.
Durch die mehrfache Weitergabe der Daten können außerdem sich leicht Zahlendreher einschleichen. Ein minimaler Zahlendreher führt auch hierbei dazu, dass ein unschuldiger Internetnutzer die Abmahnung wegen eines vermeintlichen Urheberrechtsverstoßes erhält.
Wie leicht dieses passieren kann und wie schwer es ist, hier seine Unschuld zu beweisen, zeigt ein Fall, der vor dem LG Stuttgart verhandelt wurde,(AZ. 17 O 243/07).
Die für seine Urheberrechtsabmahnungen bekannte Rechtsanwaltskanzlei Rasch mahnte einen unschuldigen Nutzer auf Grund eines Zahlendrehers in der ermittelten IP-Adresse ab und forderte hartnäckig das Nachkommen der Forderungen.
Glücklicher Weise handelte es bei diesem Abgemahnten um einen IT-Fachmann, der selber die ihm vom Provider zugewiesenen IP-Adressen durch die Log-Daten seines virtuellen Servers protokollierte und welcher somit belegen konnte, daß den Abmahnern ein Fehler unterlief.

Neben den möglichen Fehlern wird in einer äußerst dubiosen Art versucht, für vermeintliche Urheberrechtsverstöße zu kassieren. So werden immer häufiger von fragwürdigen Kanzleien angebliche Verstöße abgemahnt, die über zwei Jahre zurück liegen sollen.
Hier wird vermutlich lediglich drauf spekuliert, daß der Nutzer in dem Glauben sei, daß es ja sein könne, dass der Verstoß vor dieser langen Zeit von ihm vielleicht begangen sein könnte und aus Angst vor weiteren Konsequenzen gezahlt wird.
Dabei wäre ein Abmahnung nach so langer Zeit schlichtweg irrsinnig, muß die Abfrage der IP-Adresse (auf Grund der kurzen Speicherzeiten der Verbindungdaten beim Provider) doch stets gleich, bei Feststellung des Verstoßes, geschähen und natürlich wäre gewöhnlich das oberste Anliegen des Rechteinhabers, möglich schnell den Beschuldigten zur Unterlassung zu verpflichten.
Es wäre also schlichtweg unsinnig, die ermittelten Daten des Beschuldigten und die angeblichen Ansprüche in der Schublade liegen zu lassen, um sie zwei Jahre später versuchen geltend zu machen.

Ebenso werden vielfach Pornos abgemahnt, von vollständigen Pornofilmen bis hin zu kleineren Clips. Auch hier wird wohl i.d.R. lediglich gehofft, daß aus Angst oder aus Scharm, z.B. vor dem Partner oder der Familie, schnellstens gezahlt wird. Dabei wäre es bei diesen Fällen mehr als fraglich, ob diese Filmchen überhaupt die nötige Schöpfungshöhe besitzen, um überhaupt urheberrechtlichen Schutz genießen zu können, auf den sich die Abmahner berufen.

Was sollte man also machen, wenn man eine Abmahnung auf Grund eines UrhG-Verstoßes erhält?

- Egal, ob man den Verstoß begangen hat oder zu Unrecht beschuldigt wird, lohnt es, sich zu wehren!
Man sollte auf keinen Fall die beliegende Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen und zurück senden. Diese birgt enorme Gefahren, wie das Eingestehen von weiteren Verstößen oder überhöhte Vertragsstrafen.

Stattdessen sollte man eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, welche nicht zu weit gefasst ist, aber dennoch die Gefahr einer einstweiligen Verfügung weitesgehend ausschließt.

- Die verlangten Schadensersatzforderungen, sowie oftmals auch die Auslagen in der verlangten Höhe sind vielfach nicht gerichtlich durchsetzbar!
Diese sollte man nicht vorschnell zahlen.

- Es ist i.d.R stets lohnenswert, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden.
Dieser kann die verlangten Forderungen in der Sache und der Höhe prüfen, oftmals abwehren oder minimieren.
Auch da es nicht unwahrscheinlich ist, daß nach der ersten Abmahnungen bei Zahlungwilligen weitere Abmahnungen folgen, ist die Betreuung durch einen spezialisierten Anwalt absolut anzuraten!

Unter folgender Seite finden Sie empfehlenswerte Anwälte, welche Ihnen beim Vorwurf der Urheberrechtsverletzung zur Seite stehen können:
http://abmahnwahn-dreipage.de/Anwalt.html



Leider suggeriert der Panorama-Bericht durch Aussagen wie z.B. daß "auch die Falschbeschuldigten zahlen müssen" und daß der Abgemahnte der Willkür des Gesetzgebers und der Abmahner hilflos gegenüber steht.
Dieses stimmt aber nur bedingt. Vielmehr zeigt die Erfahrung, daß es sich lohnt, sich zu wehren!

Oftmals scheuen Abmahner eine Klage und sehen von weiteren Forderungen ab, wenn eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde oder ein Anwalt schreibt und die Forderung zurück weist.

Die Abmahner wissen genau, dass ihr Geschäftsmodell zusammen brechen kann, wenn sie vor Gericht ihre Aktivitäten genauer durchleuchten lassen müssen und ggf. die Unzuverlässigkeit derer "Ermittlungen" festgestellt wird.

Produktfälschungen überschwemmen die EU

Die europäischen Grenzbehörden beschlagnahmen immer mehr Plagiate.
Allein innerhalb des letzten Jahres hat sich die Zahl der Fälle fast verdoppelt. Vom iPhone, über Autoersatzteile und Kosmetikartikeln, bis hin zu gefälschten und somit im schlimmsten Fall lebensgefährlichen Medikamenten, wird alles nachgeahmt, was sich fälschen lässt und Abnehmer findet.
Die meisten Produktplagiate kommen nach wie vor aus China und werden nicht etwas von professionellen Schmuggeln in Containern in die EU eingeführt, sondern kommen auf dem Postweg, z.B. im Zuge von Internetbestellungen.

Donnerstag, 21. Juli 2011

Betrug der Haftpflichversicherung mit defekten Elektrogeräten

Sobald von verbreiteten Elektrogeräten, wie dem iPhone, der Playstation, dem iPad etc., das Nachfolge-Modell auf dem Markt ist, steigt bei Versicherungen offensichtlich die Zahl der Fälle deutlich an, bei denen das alte Modell grade "zufällig" zu einem Versicherungsfall wurde und so der Haftpflichtversicherung zwecks Begleichung des Schadens zugesandt wird.
Doch auch auf Grund der gestiegenen Fälle rüsten die Versicherungen auf und versuchen durch Nachstellungen der vom Versicherten beschriebenen Schadensverläufe und Gutachten den Betrugsfällen auf die Schliche zu kommen.

Kreditabzocke - Dubiose Kreditvermittler zocken Verbraucher in Not ab

Personen, die dringend einen Kredit oder ein Darlehn benötigen, allerdings auf Grund negativer Schufa-Einträge oder Schulden von seriösen Geldinstituten wie Banken und Sparkassen keine Aussicht auf geliehendes Geld haben, sind beliebte Opfer von sog. Kreditvermittlern.
Bereits in der Arte Dokumentation Kredithaie auf Beutejagd wurden die Machenschaften verdeutlicht.
Gelockt werden die Kreditsuchenden mit Versprechen wie "Kredit ohne Schufa, "Wir lehnen Sie nicht ab", "In 14 Tagen frei von finanziellen Sorgen" und ähnlichen Werbebotschaften z.B. über Werbeanzeige im Teletext der privaten TV-Sender oder Google-Ads .
Dem potenziellen Opfer wird trotz seiner bisherigen Verschuldung und/oder Schufa-Einträgen ein Kredit in Aussicht.

Natürlich haben diese angeblichen Vermittler es gewöhnlich nicht vor, den Verbraucher Gelder zu leihen, von denen es mehr als ungewiss ist, ob sie diese vom wenig solventen Kreditnehmer jemals zurück gezahlt werden können.
Statt dessen zeichnen sich vielmehr zwei Szenarien ab:
Entweder wird versucht, für die angeblich versuchte, aber gescheiterte Vermittlung Geld zu kassieren, oder es wird dem Verbraucher weiß gemacht, er müsse für den Erhalt des Kredites oder des Darlehns verschiedenen Verträge, wie z.B. Rentenversicherungen, Risiko-Lebensversicherungen oder Kaufverträge über Immobilien- oder Aktienfonds abschließen.

Nach dem Abschluss des jeweiligen Vertrages oder gar mehrerer (eigentlich ungewollter) Verträge haben die Verbraucher immer noch keinen Kredit oder Darlehn, dafür weitere Schulden, durch die ihnen untergeschobenen Verträge.

Mittwoch, 20. Juli 2011

Abzocke an der Haustür - Wie dubiose Kanalreinigungsfirmen abkassieren

Einer kostenlosen Rohruntersuchung, welche angebliche zwingend durchgeführt werden muss, folgen teure Rechnungen von unseriösen Rohrreinigungsfirmen.

Meist ältere Menschen werden an der Haustür überrumpelt. Seriös wirkende Monteure, die auf viele gar den Eindruck erwecken, sie kämen im Auftrag der Stadt oder Gemeinde, möchten eine kostenlose Überprüfung der Abwasserkanäle durchführen.
Danach folgt der Hinweis, dass die Kanäle dringend gereinigt werden müssten, um weiteren Ärger zu vermeiden.
Nach der ausgeführten Reinigung folgt dann eine extrem hohe, völlig überteuerte Rechnung im oft vierstellen Bereich.
Auf Grund einer meist fehlender oder unzureichenden Widerrufsbelehrung, bzw. ggf. einem krassen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung (Wucher), haben die Geprellten allerdings gute Chancen, die Zahlung dieser überzogenen Forderungen zu verweigern, bzw. gezahlte Gelder zurück zu fordern.

Freitag, 15. Juli 2011

WDR Markt: Teuer Kostenvoranschlag statt Reparatur

WDR Markt beschreibt den Fall eines Verbauchers, den zwei Jahre nach Kauf, also direkt nach Ablauf der Garantie und Gewährleistung, sein Blu-Ray-Player ohne Fremdeinwirkung kaputt ging.
Der Hersteller Phillips verwies ihn an einen Reparaturshop. Doch statt eines reparierten Blu-Ray Players gab es ledglich einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag und man teilte mit, dass man diesen Player nicht reparieren könne, da es für diesen, grade mal ca. zwei Jahre alten, Blu-Ray Player bereits keine Ersatzteile mehr gäbe.

Fragwürdige Messergebnisse - Abzocke durch Behörden bei Abstandsmessungen?

Für die Einhaltung des Sicherheitsabstandes im Straßenverkehr zum Vordermann gibt es natürlich gute Gründe, ebenso für die Ahndung von Verstößen.
Dennoch ist lange nicht jeder Fahrzeugführer, der den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben soll auch wirklich ein zu bestrafender Verkehrssünder. Denn die Messungen, welche die Polizei durchführt, sind in ihrer Richtigkeit und Genauigkeit laut Gutachtern oftmals anzuzweifeln. Grade bei einem Fahrstreifenwechsel während der Messung oder bei plötzlichem Bremsen des Vordermannes, sind fehlerhafte Messungen oder unverschuldeter, verminderter Sicherheitsabstand nicht selten.
Viele Autofahrer überweisen allerdings trotz sämtlicher Zweifel das geforderte Bußgeld und erkennen somit die Schuld an, statt daß sie ggf. Einspruch einlegen.
WDR Markt berichtete:

Autobahn: Abzocke beim Abstand?
Wenn Autofahrer auf der Autobahn zu dicht auffahren und dabei gefilmt werden, wird es richtig teuer. Aber stimmen die Messungen überhaupt? Sachverständige behaupten, jede dritte Messung sei fehlerhaft oder unvollständig.

Die Sachverständigenorganisation VUT hat 872 Abstandsfälle aus ganz Deutschland aus den vergangenen drei Jahren ausgewertet. Die Sachverständigen kommen zu dem Ergebnis, dass laut Prozessunterlagen in über sieben Prozent der Fälle der Tatvorwurf nachweislich unberechtigt war. In insgesamt über 30 Prozent der Fälle gab es Verfahrensmängel wie ein fehlendes oder schlechtes Video.

Freitag, 8. Juli 2011

Akte 20.11: Nicht zurück gezahlte Mietkautionen und betrügerische Wohnungsangebote

Das Sat1-Magazin Akte 20.11 berichtete in seiner jüngsten Ausgabe über Vermieter, welche die von den Mietern gezahlte Mietkaution nicht (unbegründet) zurück zahlen möchten, sowie über die altbekannte Betrugsmasche, mit der in erster Linie die Nigeria Connection in den letzten Jahren immer wieder auffiel.
Meistens werden dabei Bilder von Wohnungen und sonstigen Immobilien von (echten) Immobilenverkäufen/-vermietungen von Immobilienportalen wie z.B. Immobilienscout24 kopiert. Mit diesen stellen die Betrüger dann eigene, gefälschte Immobilienangebote, meistens zu Schnäppchenpreisen, in unzählige Immobilienportale.
Sobald sich Interessenten melden, wird unter einem Vorwand,der eine Vorauszahlung rechtfertigen soll, eine Kaution, eine Sicherheitsanzahlung oder ähnliches verlangt.
Nach der Zahlung solle dann angeblich die Besichtigung des Objektes, die Schlüsselübergabe etc. erfolgen.

Da die Betrüger meistens im Ausland sitzen und ausländische Anbieter für Geldtransfer, wie z.B. Western Union, eine Möglichkeit der weitesgehend anonymen Geldüberweisung bieten, wird oftmals suggeriert, bei dem Vermieter/Verkäufer handel es sich um einen Geschäftsmann, der sich z.Zt. beispielsweise in England aufhalte.
Um den Interessenten in Sicherheit zu wiegen, werden öfters vermeintliche Verifizierungen, wie im Akte-Bericht eben die (gefälschte) Mail des Paketversenders TNT vorgelegt, welche die angebliche Identität und Seriösität des Geldenpfängers bestätigen sollen.

Markt deckt auf: Wenig Tinte für viel Geld - Der Nepp mit Druckerkartuschen

Die Preispolitik der Druckerhersteller ist meistens ziemlich offensichtlich.
Die Drucker ansich werden zu einem günstigen Preis angeboten, während die Gewinne mit dem Verkauf der Druckertinte, bzw. Druckertoner gemacht werden.
Um die Gewinne möglichst zu maximieren, ist es natürlich das Anliegen der Druckerhersteller, alles dran zu setzen, dass die Kartusche/Patrone möglichst oft zu wechseln ist.

Während Laserdrucker bereits melden, dass die Tonerkartusche getauscht werden müsste, befindet sich in Wirklichkeit oft noch genügend Toner in Selbiger, um noch viele hundert Seiten zu drucken.
Sollte der Druck stellenweise verblasst sein, raten Experten dazu, die Tonerkartusche einfach kräftig zu schütteln, so dass man oftmals problemlos mit der angeblich zu wechselnen Kartusche weiter drucken kann.

Bei Tintenstrahldruckern lässt sich dagegen beobachten, dass die Patronen zwar gleich gross, sowie gleich teuer bleiben, die beinhaltende Tinte dagegen immer weniger wird.
Damit dem Verbraucher dieses nicht auffällt, klebten die Druckerhersteller wie Epson einfach das Sichfeld der Druckerpatrone zu, durch welches man sonst sehen könnte, dass die Tintenpatrone nur zu einem Bruchteil gefüllt ist.

Sonntag, 3. Juli 2011

Kino.to - Auch Ermittlungen gegen Werbepartner

Nach der Festnahme der Betreiber von Kino.to könnte es jetzt auch den Werbepartnern strafrechtlich an den Kragen gehen.
Nach Presseberichten ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden auch gegen die Firmen, die durch ihre Werbung das Betreiben dieser Streamingseite so lukrativ machten, bzw. evtl. gar ermöglichten - und die Werbeeinahmen waren beachtlich: So soll Kino.to nach Berechnungen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mindestens 14,6 Mio. Euro innerhalb des letzten Jahres durch Werbung erwirtschaftet haben.
Neben dem Begehen gewerblicher Urheberrechtsverletzungen sollen sich die Verantwortlichen auch der Geldwäsche, der Steuerhinterziehung, sowie der Bildung einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht haben.

Strafrechtliche Ermittlungen gegen Werbepartner von Warezseiten sind übrigens eine Neuheit. Bisher gab es höchstens erfolgreiche Versuche, zivilrechtlich das Schalten von Werbung und somit die Finanzierung der unzulässigen Seite zu unterbinden.
Das Telekomunikationsunternehmem Arcor wurde z.B. vom Landgericht Frankfurt als sog. Störer in die Haftung genommen und verpflichtet, das Schalten der eigenen Werbung auf der Bittorrentseite Bitreactor.to zu unterlassen:
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.01.2008 - 3-08 O 143/07


Auch ist es nennenswert, wen die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die werbenden Unternehmen auf Kino.to betreffen dürfen.
Neben weiteren Werbepartnern wären das:

- der Usenetanbieter Firstload, der auf unzähligen anderen illegalen Warez-, Bittorrent- und Streaming-Seiten Werbung schaltet, bei denen gar ausdrücklich mit dem Verweis auf Firstload der Download des jeweiligen illegal angebotenen Filmes, Albums oder Comupterspiel beworben wird; siehe dieses Beispiel:


- weitere Fritzmann-Projekte, wie diverse Browsergames der Inqnet GmbH, welche per Layer auf Kino.to beworben wurden.

- Die Global Online Holding Inc., bzw RS Web Services, die per Layer gefälschte Warnmeldungen, dass der Computer des Nutzers infiziert sei, bei Kino.to einblenden ließ; das ZDF-Magazin Wiso berichtete:

Hier wurde zwar bereits Anklage wegen schweren Betruges erhoben, das Verfahren allerdings gegen eine Geldzahlung eingestellt.

- ...und zu guter Letzt die bekannten Abzock-Seiten Opendownload.de, dann Softwaresammler.de, bzw. top-of-software.de.
Über Kino.to wurden wohl ein Grossteil der Anmeldungen bei diesen Abofallen bewirkt.
Den Kino.to-Besuchern wurde suggeriert, es sei ein Update des jeweiligen (eigentlich kostenlosen) Players (z.B. Flash, Divx etc.) nötig, um den gewählten Film ansehen zu können. Mit dem Vorwand des angeblich notwendigen Updates, wurden die Nutzer dann in die Abofalle gelockt.

Unseriöse Jobangebote - Von Betrugs- bis zu Sexangeboten

Neben der Berichterstattung über den Finanzagenten, der auf ein unseriösen Job-Angebot reinfiel, machte Stern TV den Test und liess einer jungen Frau und einem jungen Mann Stellengesuche aufgeben.

Das Fazit: Selbst die auf den ersten Blick seriös wirkenden Arbeitsangebote stellten sich schnell als wenig redlich heraus.
Während bei der Frau unzählige Angebote mit sexuellen Wünschen oder Anspielungen eingingen, erreichten dem Mann die typischen betrügerischen Arbeitsangebote, bei denen man erst eine nennenswerte Summe investieren soll und dann angeblich Geld verdienen könnnte.
Die Krönung war allerdings das Angebot an den Jobsuchenden, dass man seinen eBay-Account für Auktionen mieten wolle und man auch zusätzliches Geld bezahle, wenn er weitere eBay-Konten auf seinen Namen eröffnen würden.
Dass diese angemieteten eBay-Accounts in Folge für betrügerische Verkäufe genutzt werden würden, liegt wohl auf der Hand.

Stern TV über den Fall eines Finanzagenten

In seiner jüngsten Ausgabe berichtete das RTL-Magazin Stern TV über eine Person, welche durch ein unseriöses Arbeitsangebot unwissentlich in die Rolle eines sog. Finanzagenten schlüpfte.

Auf der Suche nach einem Nebenverdienst stieß der Herr auf ein interessant klingendes Jobangebot, welches ihm per Email ins Postfach flatterte.
Schnell stellte sich heraus, dass er Gelder auf seinem Konto empfangen und weiterleiten sollte. Der unwissende Jobsuchende nahm die Tätigkeit an, empfing Gelder und leitete sie durch das anonyme Zahlungssystem Ukash an seine Auftragsgeber weiter.

Natürlich stellte sich schnell heraus, dass das Geld, welches auf dem Girokonto des Herren landete, seinen Auftraggeber nicht zustand, da es bei Opfern von sog. Phishing (also Abgreifen der Bankdaten von Onlinebanking-Kunden) von den Konten abgebucht wurde.
Häufig werden solch naive Finanzagenten auch genutzt, um Zahlungen der Opfer betrügerischer Onlineshops zu empfangen und somit die Identität der eigentlichen Täter zu verschleiern.

Die rechtlichen Folgen für den fahrlässigen, unfreiwilligen Finanzagenten sind zwar (mangels Vorsatz) keine Vorurteilung für die Beihilfe des Betruges, dafür aber auf Grund fahrlässiger Geldwäsche, sowie ggf. ein durch die BaFin eingeleitetes Verwaltungsverfahren auf Grund unerlaubten Betreibens von Finanzdienstleistungen.

Ausserdem sind die Opfer zu entschädigen. Die Gelder, die auf das Konto eingingen und gewöhnlich bereits an die Auftraggeber weitergeleitet wurden, sind also an den Geschädigten vom Finanzagenten zurück zu erstatten.