Nach und nach kommen in der Presse immer mehr Neuigkeiten und Details über das Geflecht rund um die Streaming-Plattform
Kino.to ans Tageslicht.
Da auch der Durchsuchungsbeschluss der Polizeiaktion gegen
Kino.to im Netz aufgetaucht ist, sind die Hauptverdächtigten vielen jetzt nicht mehr nur als anonymisierte Namenskürzel bekannt.
Zu den Neuigkeiten:
Laut Spiegel-Online soll der mutmassliche Kino.to-Drahtzieher
Dirk B. aus Leipzig auch hinter weiteren Streamingseiten wie
Neu.to und movie2k.to, sowie mehreren Filehostern stecken.
Ausserdem ist er wegen einer ähnlichen Sache bereits vorbestraft, da er laut Spiegel Online bereits die einschlägig bekannte Edonkey-Seite
saugstube.to betrieb und für diese 15 Hollywoodfilme, wohl im P2P-Netz eD2K (Edonkey/Emule), verbreitet haben soll.
Saugstube.to war vor wenigen Jahren eine der führenden Edonkey-Seiten, womit zu vermuten wäre, dass schon dort nennenswerte Umsätze gemacht wurden.
Kino.to soll stolze zweistellige Mio-Einnahmen im Jahr erwirtschaftet haben, wovon
Dirk B. und seine Frau "einen Anteil im mindestens einstelligen Millionenbereich erhalten haben".
Nach einem
Artikel der Onlineausgabe der BILD verriet ein ehemaliger Mitarbeiter, der mit seiner Frau für
Kino.to gegen einen monatlichen Lohn die Filmlinks zu den Videohostern prüfte und freischaltetet, das Geflecht rund um
Kino.to an die
Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU).
Auch Spiegel TV berichtete über das
Kino.to-Netzwerk.
In diesem Bericht taucht auch ein alter Bekannter der Internet-Szene auf, nämlich
Kim Schmitz, alias Kimble, der über seine Firmen File- und Videohoster wie
Megaupload.com und Megavideo.com betreibt, auf welchen viele der über
Kino.to angebotenen Filme lagen:
Entgegen der seltsamen Aussagen im Spiegel TV-Bericht, dass IPs von
Kino.to-Nutzer vorliegen und man diese Nutzer nun "eindeutig identifizieren könnte", was rechtliche Schritte mit sich bringen würde, brauchen sich diese wohl keine Sorgen zu machen:
- Erstens waren auf der Seite
Kino.to selber keine Filme gespeichert und der Besuch ansich wäre rechtlich zulässig. Ob das Anschauens eines Streams schon eine Kopie und somit einen UrhG-Verstoss darstellt,
ist darüber hinaus sehr fraglich.
Dazu kann weder der Rechner, noch der Nutzer über die IP identifiziert werden, wie es im Bericht abwechselt heisst, sondern bestenfalls einzig und alleine der Anschluss.
- Zweitens sind die IP-Adressen, die das Spiegel-TV-Team vorliegen hat bei den allermeisten Nutzern
gar nicht mehr beim Provider gespeichert, da die letzte Nutzung von
Kino.to, auf Grund deren Abschaltung, defintiv schon länger als 7 Tage (max. pauschale Speicherdauer von IP-Adressen) her ist.
Diese IP-Adressen sind somit wertlos und dem jeweiligen Anschluss nicht mehr zuzuordnen.
- Drittens sagt die
GVU ausdrücklich gegenüber Spiegel Online aus, dass man zwar selbst das reine Streamen für rechtlich unzulässig halte, aber auf die rechtliche Verfolgung von Kino.to-Nutzern verzichte:
"Von unserer Seite aus werden wir keine rechtlichen Schritte gegen einzelne Nutzer einleiten", so Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU).